Drucksache - VII-0659  

 
 
Betreff: Begrünte Fassaden im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
13.03.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
27.03.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
15.05.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 21. BVV am 05.03.14
Änderungsantrag Linke 21. BVV am 05.03.14
Änderungsantrag B´90/Grüne 21. BVV am 05.03.14
Beschlussempfehlung FinPersImmo 24. BVV am 02.07.14
VzK§13, SB, BA, 32. BVV am 10.06.2015

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich im Bezirk Pankow durch eine Begrünung der Fassaden von bezirkseigenen Gebäude, z

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Untersuchungen der Universität für Bodenkultur konnte eindrucksvoll bewiesen werden, dass die klimatischen Eigenschaften dieser begrünten Fassaden dazu führen, dass sowohl die Wärmeverluste im Winter deutlich reduziert werden und die Aufheizu

Bezirksamt Pankow von Berlin.06.2015

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:
 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0659

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Begrünte Fassaden im Bezirk

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 25.06.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0659

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich im Bezirk Pankow durch eine Begrünung der Fassaden von bezirkseigenen Gebäuden, z.B. nach Vorbild des Museums Quai Branly in Paris oder des Abfallamtes der Stadt Wien, Energiekosten sparen und positive Auswirkungen auf das Stadtklima erreichen lassen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Gremien vorzulegen.

Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, die bereits vorhandene Fassadenbegrünung an bezirkseigenen Gebäuden zu schützen und zu erhalten. Der BVV ist jährlich über die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zu berichten. Dabei ist auch der ökonomische Nutzen einer Fassadenbegrünung im Vergleich mit dem Pflegeaufwand auszuweisen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Im Bezirk Pankow sind an einigen bezirkseigenen Gebäuden begrünte Fassaden vorhanden. Wie zum Beispiel an der:

 

-          „Homer-Grundschule“, Pasteurstraße 10-12 (Giebelwand)

-          „Reinhold-Burger-Oberschule“, Neue Schönholzer Straße 32 (Giebelwand)

-          „Max-Delbrück-Oberschule“, Kuckhoffstraße 22

-          „Janusz-Korzak-Oberschule“, Dolomitenstraße 94 (Giebelwand)

-          BDG, Berliner Allee 252-260

-          BDG, Fröbelstraße 17 (an diversen Gebäuden)

 

Schon bei dieser geringen Anzahl begrünter Fassaden ist eine ordnungsgemäße Pflege nicht möglich. Weder im Straßen- und Grünflächenamt noch im Fachbereich Hochbau sind ausreichend Bauunterhaltungsmittel eingestellt, um allen Verpflichtungen nachzukommen.

Neue Fassadenbegrünungen sind generell erst dann sinnvoll, wenn vorhandene Fassaden komplett saniert sind und ausreichende Bauunterhaltungsmittel zur Verfügung stehen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine

 

 

 

 

 

 

Matthias KöhneChristine Keil

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für

Jugend und Facility Management

 

 

 

 


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

X

X

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 
 

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