Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0659
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin.06.2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0659
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Begrünte Fassaden im Bezirk
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 25.06.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0659
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob sich im Bezirk Pankow durch eine Begrünung der Fassaden von bezirkseigenen Gebäuden, z.B. nach Vorbild des Museums Quai Branly in Paris oder des Abfallamtes der Stadt Wien, Energiekosten sparen und positive Auswirkungen auf das Stadtklima erreichen lassen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind der Bezirksverordnetenversammlung und ihren Gremien vorzulegen. Weiterhin wird das Bezirksamt aufgefordert, die bereits vorhandene Fassadenbegrünung an bezirkseigenen Gebäuden zu schützen und zu erhalten. Der BVV ist jährlich über die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zu berichten. Dabei ist auch der ökonomische Nutzen einer Fassadenbegrünung im Vergleich mit dem Pflegeaufwand auszuweisen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Bezirk Pankow sind an einigen bezirkseigenen Gebäuden begrünte Fassaden vorhanden. Wie zum Beispiel an der:
- „Homer-Grundschule“, Pasteurstraße 10-12 (Giebelwand) - „Reinhold-Burger-Oberschule“, Neue Schönholzer Straße 32 (Giebelwand) - „Max-Delbrück-Oberschule“, Kuckhoffstraße 22 - „Janusz-Korzak-Oberschule“, Dolomitenstraße 94 (Giebelwand) - BDG, Berliner Allee 252-260 - BDG, Fröbelstraße 17 (an diversen Gebäuden)
Schon bei dieser geringen Anzahl begrünter Fassaden ist eine ordnungsgemäße Pflege nicht möglich. Weder im Straßen- und Grünflächenamt noch im Fachbereich Hochbau sind ausreichend Bauunterhaltungsmittel eingestellt, um allen Verpflichtungen nachzukommen. Neue Fassadenbegrünungen sind generell erst dann sinnvoll, wenn vorhandene Fassaden komplett saniert sind und ausreichende Bauunterhaltungsmittel zur Verfügung stehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine
Matthias KöhneChristine Keil BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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