Drucksache - VII-0653  

 
 
Betreff: Informieren über die EU-Wahlen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und PiratenfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke und Piraten 21. BVV am 05.03.14
2. Ausfertigung Fraktionen Linke, Piraten und SPD 21. BVV am 05.03.14
3. Ausfertigung Fraktionen Linke, Piraten, SPD und B´90/Grüne 21. BVV am 05.03.14
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

Das BA wird ersucht, die aus den EU-Staaten stammenden EinwohnerInnen Pankows mit geeigneten Mitteln - etwa durch mehrsprachige Aushänge, durch die Website und mit entsprechenden Presseinformationen über die Teilnahme an den Europa-Wahlen am 25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Pankow steht nicht nur für Vielfalt und Weltoffenheit, hier leben Menschen aus 160 Staaten, darunter auch BürgerInnen aus allen EU-Staaten

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                               .05.2014

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0653

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Informieren über die EU-Wahlen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21.Tagung der BVV am 05.03.2014 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0653:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen, dass für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit besteht, ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25. Mai 2014 in Deutschland auszuüben, sofern sie sich hier vorher in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  1. Die entsprechenden Formulare sollen im Internetangebot des Bezirksamtes sowie als Formulare in den Bürgerämtern bereitgestellt werden.

 

  1. Auf die Notwendigkeit der einmaligen Registrierung im Wählerverzeichnis, um wahlberechtigt in Deutschland zu sein, soll

 

  • im Internetangebot des Bezirksamtes
  • in Presseveröffentlichungen des Bezirksamtes und
  • über Aushänge in allen bezirklichen Gebäuden (einschließlich der Schulen und ggf. der Kitas) hingewiesen werden.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, diese Maßnahmen unverzüglich umzusetzen, weil die Frist für die Registrierung am 04. Mai 2014 (Eingang des Antrages beim Bürgeramt) abläuft."

 

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Durch das Bezirksamt Pankow von Berlin sind keine gesonderten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU - Staaten notwendig, um sie auf ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25.05.2014 in Deutschland hinzuweisen.

 

Die Berliner Landeswahlleiterin Dr. Petra Michaelis-Merzbach hat am 04.03.2014 ein Schreiben an die rund 200.000 in Berlin lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger versandt. Sie informiert in deutscher und englischer Sprache darüber, dass die ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihre Stimme bei der Europawahl am    25. Mai 2014 in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland abgeben können. Um an der Wahl in Berlin teilnehmen zu können, müssen ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bis zum 04.05.2014 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Rund 10.500 von ihnen waren bereits bei der Europawahl im Jahre 2009 eingetragen und müssen keinen Antrag mehr stellen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 
 

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