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Drucksache - VII-0651
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0651/15
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Integration durch Sport
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 30. Tagung am 25.03.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0651/15.
Das Bezirksamt wird ersucht, die Träger von Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk dabei zu unterstützen ihren BewohnerInnen ein umfangreiches Sportangebot für alle Altersgruppen zu ermöglichen. Träger und Sportvereine sollen darin unterstützt werden, Wege zu finden, wie im Rahmen der Integration den Schutzsuchenden Möglichkeiten gegeben werden können, sich kostenlos an den Kursen, Trainingsstunden und Veranstaltungen zu beteiligen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt handelt bereits seit einiger Zeit im Sinne dieser Drucksache und befindet sich gemeinsam mit dem BSB Pankow in Gesprächen mit Trägern von Flüchtlingseinrichtungen, Unterstützerkreisen und Vereinen zur Thematik. Auch künftig wird das Bezirksamt die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in den Sport einhergehend mit einer Integration durch den Sport auf anderen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens betrachten und sich dem Tenor dieser Drucksache entsprechend einsetzen. Der Bezirkssportbund Pankow lud interessierte Vereine, Verbände und Interessengemeinschaften zu einem Vereinsdialog „Grenzenloser Sport in Pankow“[1] zwecks Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts für Pankow ein. Gegenstand soll die praktische Umsetzung geeigneter Sportangebote im Sinne von Inklusion und Integration sein. Ein „interkulturell“ getriebener Sport bietet Möglichkeiten des sozialen Miteinanders, des gegenseitigen Respekts und der Anerkennung individueller Unterschiede. Gleichfalls kann so Vorbehalten und Berührungsängsten entgegengewirkt werden. Der Landessportbund Berlin stellt Vereinen, die Angebote für Flüchtlinge organisieren, finanzielle Mittel z. B. für Honorare, Anschaffung von Sportgeräten sowie Fahrkosten zur Verfügung. Zudem werden finanzielle Mittel aus dem BuT-Programm (z. B. für Beiträge oder Sportbekleidung) zur Verfügung gestellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Das gemeinsame Sporttreiben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ermöglicht das Einbringen vielfältiger Potenziale sowie Erfahrungen und dient der Integration und somit auch der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern mit und ohne Migrationshintergrund am gesellschaftlichen Leben.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Heranführung von Kindern an den organisierten Sport bietet Möglichkeiten eines gelingenden Integrationsprozesses, da er soziale Kontakte herstellt und zur Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren beiträgt. Somit dient er der Kinder- und Familienverträglichkeit.
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport [1] Siehe 8. ZB Drs. VII-0292/13 Ein neuer Sportentwicklungsplan! |
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