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Drucksache - VII-0648
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 07.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0648
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Nachbarschaftsgärten in der Hansastraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 22. Sitzung am 02.04.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0648
„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Interessengemeinschaft Hansastraße das Grundstück Hansastraße 173, Areal der ehemaligen Gärtnerei Meier, zur Nutzung als kleinteilige Nachbarschaftsgärten zur Verfügung gestellt werden kann.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) ist fachlich zuständig für die Verwaltung von öffentlich gewidmeten Grünanlagen und Spielplätzen gemäß dem Grünanlagen- und Spielplatzgesetz, Friedhöfe gemäß Friedhofsgesetz und kommunale Kleingartenanlagen gemäß dem Bundeskleingartengesetz. Eine Zuständigkeit für Nachbarschaftsgärten ist nicht gegeben. Die sich im Fachvermögen des SGA befindlichen Grundstücke sind entsprechend der vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu verwalten und entwickeln. In diesem Zusammenhang ist u. a. regelmäßig zu prüfen, ob Bedarf an weiteren Kleingartenanlagen bzw. Erweiterungsflächen für bestehende Anlagen besteht. Das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Meier, Hansastraße 173, liegt unmittelbar neben einer Kleingartenanlage, die bisher nicht die Anforderungen des Bundeskleingartengesetzes erfüllt, da u. a. geeignete Gemeinschaftsflächen fehlen. Damit ist der seit vielen Jahren bestehenden Anlage jeglicher Schutzstatus entzogen. Um diese Anlage in das Bundeskleingartengesetz überführen zu können und damit einen Schutzstatus zu ermöglichen, ist es dringend notwendig, das umliegende Potential an Flächen zu nutzen. In Abstimmung mit dem Stadtentwicklungsamt ist es planungsrechtlich möglich, das Grundstück Hansastraße 173 sowie die angrenzende bestehende öffentliche Grünanlage als Erweiterungsfläche für die Kleingartenanlage zu entwickeln. Entsprechende Gespräche mit dem Bezirksverband der Kleingärtner Weißensee e.V. wurden bereits mit positivem Ergebnis geführt.
Das Umwelt- und Naturschutzamt ist für Freiraum- und Grünflächenkonzepte einschließlich Schutz-, Pflege- und Entwicklungsplanung sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen zuständig. Dazu gehört auch die Kleingartenentwicklung und -sanierung. Ein entsprechender Auftrag wird vom SGA derzeit formuliert.
Mit dem Vorhaben wird das Bezirksamt seinem gesetzlichen Auftrag gerecht.
Eine Verpachtung des Grundstücks Hansastraße 173 zur Nutzung als kleinteilige Nachbarschaftsgärten ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Gerne ist das SGA jedoch bereit, Interessenten an den Bezirksverband der Kleingärtner Weißensee e.V. zu vermitteln.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Jens-Holger Kirchner stellv. Bezirksbürgermeister
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