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Drucksache - VII-0628
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0628
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Entwicklung des ehemaligen Parkplatzes an der Achillesstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 02.04.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0628
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, gemeinsam mit dem Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, den ansässigen Gewerbetreibenden, lokalen Initiativen und Einrichtungen sowie Anwohnern der Achillesstraße und des Lossebergplatzes nach einer Zwischennutzung für den ehemaligen Parkplatz zwischen Achillesstraße, Lossebergplatz und der Straße Zum Kappgraben zu suchen und diese umzusetzen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Grundstück in Berlin-Karow Achillesstraße 70 / Zum Kappgraben 17 (Flurstück 404 der Flur 372) befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplans XVIII-24, der Bebauungsplan setzt für das Grundstück Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Jugendfreizeitheim fest. Auf Grund der eindeutigen Zweckbestimmung sind Nutzungsalternativen derzeit ausgeschlossen.
Es besteht bereits ein Bebauungsplanverfahren zur Änderung des B-Plans XVIII-24 mit der Bezeichnung XVIII-24-1. Das ehemalige Bezirksamt Weißensee von Berlin hatte am 16.12.1997 beschlossen, die Festsetzung für Gemeinbedarf Jugendfreizeitheim zu ändern und das Grundstück für eine kerngebietstypische Nutzung zu entwickeln. Die mangelnde Nachfrage und ggf. auch Eignung der Fläche für kerngebietstypische Nutzungen führte dazu, dass das Planverfahren zum Erliegen kam.
Da das Grundstück dem Land Berlin für den Fachbedarf einer Kinder- und Jugendbetreuung zugeordnet wurde, Fachbedarf aber nicht mehr besteht, wurde das Grundstück in das Treuhandvermögen der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG übertragen. Gemeinsam mit anderen Flächen des Liegenschaftsfonds in Karow-Nord, deren ursprünglich geplante Nutzungen für den Gemeinbedarf nicht umgesetzt wurden, wird derzeit geprüft, ob das Grundstück Achillesstraße 70 / Zum Kappgraben 17, für Geschosswohnungsbau in Betracht kommt. Dies würde bedeuten, dass das Bebauungsplanverfahren XVIII-24-1, ggf. mit veränderter Zielstellung, kurzfristig wieder aufgegriffen und weiter geführt wird.
Am 09.07.2014 fand das Jahresgespräch zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Liegenschaftsfonds statt. Bei dieser Gelegenheit brachte der Liegenschaftsfonds zum Ausdruck, dass die Absicht besteht, bei Eignung für Geschosswohnungsbau, dieses Grundstück den im Gebiet ansässigen Wohnungsbaugesellschaften anzubieten. Ob der Liegenschaftsfonds vor diesem Hintergrund bereit ist, eine Zwischennutzung mit breiter Öffentlichkeitsbeteiligung zu moderieren, konnte dabei nicht geklärt werden.
Nach Auffassung der Bezirksverwaltung sollen die knappen personellen Ressourcen dafür genutzt werden, zeitnah die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine abschließende bauliche Nutzung des Grundstücks zu schaffen. In dem dafür erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren besteht für die Öffentlichkeit mehrfach Gelegenheit, sich an der Planung mit Anregungen zu beteiligen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
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