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Drucksache - VII-0617
Im Herbst 2010 hat die KKG das Gelände des Rangierbahnhof Pankow erworben. Seither werden die Entwicklungsmöglichkeiten für das Gelände in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen Ebenen diskutiert. Mit der Infobox am Bahnhof Pankow, verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen und Informationsborschüren sowie über eine Internetseite erfolgte eine breite Information der Öffentlichkeit. Über eine Befragung sowie das direkte Gespräch in der Infobox sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, Ausschusssitzungen und schriftliche Stellungnahmen bestand darüber hinaus die Möglichkeit der Beteiligung. Die Bezirksverordnetenversammlung hat sich mit drei Beschlussfassungen (VI-1144, VI-1311, VII-0157) klar zu den vom Bezirk für sinnvoll erachteten Komponenten eines integrierten Entwicklungskonzeptes positioniert. Die im Sommer 2012 gegründete Werkstatt sollte die planerischen und rechtlichen Grundlagen sowie die Vorschläge für die städtebauliche Gestaltung und geeignete Nutzungen erarbeiten, um die politischen Entscheidungen und deren weitere Umsetzung im Abgeordnetenhaus, dem Senat und dem Bezirk vorzubereiten. Die im Werkstattverfahren vorgelegten und erörterten Gutachten bestätigen die Machbarkeit des Projektes unter den vom Bezirk vorgeschlagenen Elementen. Dennoch konnte sich die Werkstatt nicht auf eine gemeinsame Vorzugsvariante in Form eines städtebaulichen Rahmenplans als Grundlage für die zu treffenden politischen Entscheidungen verständigen. Daher gibt der Bezirk ein eigenes Votum für die Entwicklung des Geländes des Rangier- und Güterbahnhofes ab. Die aus Bezirkssicht wesentlichen Bestandteile sind:
In der nunmehr dreijährigen Debatte wurden die verschiedensten Entwürfe für das Gelände vorgelegt, diskutiert und wieder verworfen. Die Planungshoheit für die verbindliche Bauleitplanung liegt beim Bezirk Pankow. Der Bezirk ist gewillt diese Aufgabe entsprechend der zuvor aufgeführten Punkte auszufüllen.
Einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen der Bezirksverordnetenversammlung Pankow vom 09. Januar 2014:
JA 15 / NEIN 0 / ENTHALTUNGEN 0
Drs. VII-0617
Die BVV Pankow hat bereits mehrere Beschlüsse zur Entwicklung des Rangier- und Güterbahnhofs gefasst. Durch den Beschluss der Drucksache VI-1311 wurde ein Werkstattverfahren eingefordert, das im Zeitraum von August 2012 bis Januar 2014 durchgeführt wurde. Im Rahmen des Werkstattverfahrens sollten die planerischen Grundlagen erarbeitet werden, um politische Entscheidungen vorzubereiten und Rechtssicherheit für das weitere Verfahren zu erhalten. Dazu wurden im Werkstattverfahren externe Fachleute beteiligt und zahlreiche Gutachten (Einzelhandel, Städtebau, Verkehrs und Lärm sowie Flora und Fauna) beauftragt. Dennoch konnte sich die Werkstatt im Ergebnis der Arbeit bei der Kernfrage der Verträglichkeit und Zulässigkeit eines neuen Einkaufszentrums mit 30.000 m2 nicht abschließend verständigen. Darüber hinaus bestand auch keine Einigung über die verkehrliche Erschließung des Geländes und der Umgebung. Vor diesem Hintergrund hält es die BVV Pankow für sinnvoll, die bisherigen Beschlüsse durch eine neuerliche Positionierung zu ergänzen. Somit stellt der Beschluss eine Fortführung und Konkretisierung dar und hebt früher getroffenen Festlegungen nicht auf. Die Konkretisierungen treffen dabei vor allem die Bereiche Schule, Verkehr und Wohnen. So spricht sich die BVV Pankow angesichts des weiter aufsteigenden und mittel- bis langfristig anhaltenden Bedarfs nunmehr für zwei neue Schulstandorte (Grundschulstandort zwischen Mühlenstraße und Bf. Pankow sowie Gemeinschaftschulstandort östlich vom Bf. Heinersdorf) aus. Bei der verkehrlichen Erschließung soll weiterhin durch geeignete Verkehrsmanagement- und großräumige Verkehrslenkungsmaßnahmen auf einen Straßenneubau im Bereich Bf. Pankow verzichtet werden. In diesem Zusammenhang liegt nunmehr auch die Priorität auf dem Bau und Betrieb einer Straßenbahnstrecke vom Bf. Pankow-Heinersdorf-Weißensee, deren verkehrliche Machbarkeit durch ein Gutachten bestätigt wurde. Sie erhält damit den Vorzug vor weiteren Streckenvarianten. Die Errichtung eines durchmischten urbanen Quartiers mit Wohnanteil- wird von der BVV Pankow begrüßt. Insbesondere der Anteil von einem Drittel der Wohnungen mit einer gekappten Miete von vsl. 5,50 ?/m2 ist geeignet, um einen isolierten Fremdkörper im Stadtteil zu vermeiden. Die hohe Anzahl von 750 Wohnungen - wie es die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einfordert - führt jedoch zu einer hohen Bebauungsdichte und nur wenig Freiraum- und Grünanteil oder auch nur einer geringen Anzahl von Stellplätzen für PKW. Hierzu ist im weiteren Verfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen, um frühzeitig städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Ebenso muss sich zunächst darauf verständigt werden, welche Wohnungsgrößen (Raumanzahl/Wohnfläche) mit welchem Anteil errichtet werden sollen. Daher verzichtet die BVV Pankow bewusst auf die Festlegung einer Wohnungsanzahl zu diesem Zeitpunkt.
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