Drucksache - VII-0613  

 
 
Betreff: Benennung von 30 Privatwegen in der Anlage Schönwald und der Kleingartenanlage (KGA) Am Rollberg im Ortsteil Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15 BA, 20. BVV am 29.01.14
VzK § 15 BA Anlage, 20. BVV am 29.01.14

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           . 2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Benennung von 30 Privatwegen in der Anlage Schönwald und der

Kleingartenanlage (KGA) Am Rollberg im Ortsteil Rosenthal

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 12.11.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

In der Anlage Schönwald und der Kleingartenanlage Am Rollberg zwischen den Straßen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in 13158 Berlin, Ortsteil Rosenthal, werden 30 Privatwege benannt. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.

 

1.

Liliensteinweg

16.

Kohlbornsteinweg

2.

Lampertssteinweg

17.

Arnsteinweg

3.

Quirlweg

18.

Katzsteinweg

4.

Papststeinweg

19.

Bernhardsteinweg

5.

Rauensteinweg

20.

Benediktsteinweg

6.

Pfaffensteinweg

21.

Affensteinweg

7.

Hohler-Stein-Weg

22.

Basteiweg

8.

Zirkelsteinweg

23.

Lorenzsteinweg

9.

Friensteinweg

24.

Müllersteinweg

10.

Rittersteinweg

25.

Rotsteinweg

11.

Rauschensteinweg

26.

Kleinsteinweg

12.

Cupetiussteinweg

27.

Altarsteinweg

13.

Zschirnsteinweg

28.

Luchssteinweg

14.

Schrammsteinweg

29.

Pöhligsteinweg

15.

Lasensteinweg

30.

Brausensteinweg

 

 

 

 

Begründung

 

Die beabsichtigte Benennung der 30 Privatwege wurde der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG als Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. Die Vorlage wurde in der 16. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 28.08.2013 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen.

 

Die Benennung der Privatwege erfolgt im Auftrag der Eigentümerin der Anlage Schönwald und der KGA Am Rollberg. Eigentümerin der Gartenanlagen ist die Evangelische Kirchengemeinde Berlin-Rosenthal, Hauptstraße 53, in 13158 Berlin. Die Benennung wurde von der bevollmächtigten Hilfswerk-Siedlung GmbH, geschäftsansässig Kirchblick 13, in 14129 Berlin, beantragt. 

(Lageplan siehe Anlage 1 und pdf-Datei: Plan Anlage Schönwald und KGA Am Rollberg, Stand 28.05.2013.pdf)

 

Die Benennungen wurden zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) dringend notwendig. Erst auf der Grundlage der amtlichen Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.

 

Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Schönwald und der KGA Am Rollberg haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden über die angrenzenden öffentlichen Straßen, Schönhauser Straße (Anlage Schönwald) und Dietzgenstraße (KGA Am Rollberg) bezeichnet. Die differenzierte Unterscheidung der

Adressen erfolgt ausschließlich über die jeweilige Parzellennummer als Melderegisterzusatz, so z. B. "Schönhauser Straße 24B + interne Wegebezeichnung + Parzellennummer" oder "Dietzgenstraße 175 + interne Wegebezeichnung + Parzellennummer".

Diese Bezeichnungen sind keine offiziellen Adressen. Sie können aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke, beispielsweise bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr, ist somit nicht sichergestellt.

Eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Schönwald und der KGA Am Rollberg über die angrenzenden öffentlichen Straßen, ist auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze, nicht möglich.

 

Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen der bundesweiten Einführung die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den wachsenden Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken.

Bei der "Georeferenzierten Gebäudeadresse" handelt es sich um Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern.

 

Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (Landes- und kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger - Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von

 

Geodaten - hier an die "Georeferenzierte Gebäudeadresse" - durch die Vermessungsämter auf dem neuesten Stand der Technik erfüllt werden.

Die 30 Privatwege haben Namen nach Begriffen des Elbsandsteingebirges Sächsische Schweiz erhalten. Der beide Anlagen verbindende Hauptweg trägt den Namen "Liliensteinweg".

 

Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind.

Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

2 Anlagen:

 

Übersichtsplan und Orientierungshilfe

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

                                                                                                                für Stadtentwicklung

 

 
 

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