Drucksache - VII-0609  

 
 
Betreff: Weg zwischen Hansastraße und Buschallee durch das Stadion Buschallee vollständig beleuchten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 19. BVV am 11.12.13
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Der VBB weißt diesen Fußweg als Zugang zur Haltestelle der M4 in der Hansastraße aus Richtung Buschallee kommend aus

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .04.2014

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksachen-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0609

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Weg zwischen Hansastraße und Buschallee durch das Stadion Buschallee vollständig beleuchten

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0609

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Weg zwischen der Hansastraße und der Buschallee durch das Stadion Buschallee vollständig beleuchtet und darüber hinaus soweit befestigt werden kann, dass dieser Weg dann auch trockenen Fußes passierbar ist.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die o. g. Fragestellung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Für die beabsichtigte Wegeverkürzung von ca. 200 Metern, bei der es sich nicht um öffentliches Straßenland handelt, würden folgende Kosten anfallen:

 

Herstellung einer Wegebeleuchtung                            100 T?

Gehwegbefestigung                                                          20 T?

 

Hinzu kämen jährlich anfallende Kosten für die Schnee- und Eisbeseitigung in Höhe von ca. 1,5 T Euro.

 

Das Bezirksamt sieht sich nicht in der Lage, die o. g. Beträge aus dem laufenden baulichen Unterhalt zu finanzieren. Aus der zur Verfügung stehenden Bemessungssumme in Höhe von 211 T? genießen Maßnahmen für den Erhalt und für die Gewährleistung der Betriebssicherheit von Sportanlagen Priorität. Für 2014 ist zudem ein dringender nicht finanzierbarer Sanierungsstau in Höhe von 692 T? zu verzeichnen.

 

Unter Betrachtung der Aufwand-Nutzen-Bilanz in Verbindung mit einer Fußwegersparnis von lediglich 200 Metern kommt das Bezirksamt zu dem Schluss, dass der ohnehin nicht finanzierbare Aufwand in keinem Verhältnis zu der erwarteten Erleichterung steht.

 

 

Das Vorhaben wird nicht weiter verfolgt. Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für             

                                                                             Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport   

 

 
 

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