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Drucksache - VII-0598
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0598
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Räume des ehemaligen Ratskellers im Rathaus Pankow wieder für die Pankower BürgerInnen öffnen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Be-zirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0598
"Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Räume des ehemaligen Rats-kellers im Rathaus Pankow wieder allen PankowerInnen zugänglich gemacht werden können. Da eine gastronomische Nutzung leider derzeit wegen der ho-hen Kosten nicht möglich ist, sollen die Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Feiern sowohl von Vereinen, Interessengemeinschaften aber auch von privaten Gruppen bzw. Privatpersonen genutzt werden können. Dabei ist zu prüfen,
1) ob die Räumlichkeiten den vorgeschriebenen Anforderungen an einen Versammlungsraum für weniger als 200 Personen beispielsweise für Brandschutz und Hygiene entsprechen.
2) wie die jetzige Nutzung als Archiv für Wahlunterlagen in andere Räume des Bezirksamtes verlagert werden kann.
3) welche haushaltsmäßigen Auswirkungen verursacht werden. Bei der Ent-wicklung eines Nutzungskonzepts sollen anschließend interessierte Pan-kower BürgerInnen und die Pankower Vereine einbezogen werden."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die Prüfung der Vorschläge zu einer Teilnutzung des Ratskellers vorgenommen und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:
Zu 1) Nein, die Räume entsprechen nicht den Anforderungen für eine Nutzung für weniger als 200 Personen. Eine öffentliche Nutzung ist derzeit überhaupt nicht möglich. Folgende Gründe sind dafür zu nennen:
1. Der Bestandsschutz ist erloschen. Für eine neue Nutzung ist ein Antrag auf Nutzungsänderung mit einer konkreten Betriebsbeschreibung (u. a. Anzahl der nutzenden Personen, Tätigkeitsbeschreibung, Nutzungszeiten, öffentliche oder private Nutzung) bei der Bauaufsicht zu stellen
2. Die Lüftungsanlage für den Ratskeller ist nicht mehr nutzbar. Nach gültigen Bemessungsregeln dürften sich im Ratskellerbereich max. 28 Personen (Blauer Salon: 13 Personen) mit sitzender Tätigkeit aufhalten, damit die ver-fügbare einseitige Fensterlüftung (offene Flügel ca. 9,6 m ²) ausreicht. Diese Fensterlüftung ist jedoch nicht uneingeschränkt nutzbar, da tagsüber Lärm von der Straße eindringt und abends / nachts Lärm von innen nach außen dringt.
3. Bei Nutzung öffentlicher Räume dieser Raumgröße sind ab 10 Personen min-destens 2 gebaute Rettungswege nachzuweisen. Die Rettungswegsituation ist aufgrund der fehlenden Genehmigung unklar.
4. Die bestehenden WC-Anlagen sind verschlissen, innen liegend und ohne neue Lüftungsanlage nicht nutzbar
5. Die Heizungsanlage ist nicht mehr funktionstüchtig, sondern muss erneuert werden
6. Für die Elektroanlage sind Revision und Reparatur fällig.
7. Es gibt keinen barrierefreien Zugang
Zu 2.) Für die Unterbringung der Wahlunterlagen und die Arbeit der Wahltechnik können im Rahmen der Belegungsplanung Archivräume in anderen BDG bereitgestellt werden (z. B. Fröbelstraße 17).
Zu 3.) Folgende Ausgaben sind zur Beseitigung der Baumängel und Herrichtung der Räu-me für eine öffentliche Teil-Nutzung mindestens erforderlich, sie berücksichtigen noch nicht die Kosten, die sich aus Auflagen der Genehmigungsbehörden ergeben:
- neue Lüftungsanlage und Sanierung der innen liegenden Sanitärbereiche (45 T?) - Erneuerung der Heizungsanlage (80 T?) - Revision und Reparatur der Elektroanlage (6 T?) - Malermäßige Überarbeitung (15 T?) - Überarbeitung des Gesamtbrandschutzkonzeptes (4 T?) - ohne Kosten, die als Ergebnis des Brandschutzkonzeptes entstehen, z. B. Löschmittel, Beschilderung) - Fußbodenreparatur und Grundreinigung (5 T?)
Die nach Aufwendung von Gesamtkosten in Höhe von 155 T? entstehenden Räum-lichkeiten im Ratskeller Pankow ermöglichen nur eine sehr eingeschränkte Nutzung. Der Einsatz der Mittel wäre deshalb nicht gerechtfertigt und unwirtschaftlich.
Darüber hinaus ist es auch wenig zweckmäßig, die Umbaumaßnahmen außerhalb der Gesamtinvestitionsmaßnahmen im Rathaus Pankow zu realisieren. Der Bedarfsträger für Bürodienstgebäude hat die Fortführung der Arbeiten im Rats-keller Pankow für die Investitionsplanung 2018/2019 angemeldet. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel aus dem Bezirkshaushalt kann dann entsprechend der Vor-planung mit dem Abbruch der Hofbauten / Umsetzung Trafohaus / Herrichtung Rats-keller begonnen werden.
Die Verwaltung ist weder personell noch finanziell in der Lage, als Betreiber für die Räume des Ratskellers zu wirken, sie wird nach erfolgter Sanierung einen Betreiber für den Ratskeller suchen, der in seinem Bauantrag eine detaillierte Betriebsbe-schreibung vorlegen muss. Hier kann hinsichtlich der Nutzung für Vereine und Interessengruppen für Pankow auch bereits im Vorfeld mitgewirkt werden. Die Hausverwaltung wird alle Konzepte und Ideen sammeln, die dann in der Betriebsbeschreibung Eingang finden könnten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management |
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