Drucksache - VII-0598  

 
 
Betreff: Räume des ehemaligen Ratskellers im Rathaus Pankow wieder für die Pankower BürgerInnen öffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
09.01.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
23.01.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne 19 BVV am 11.12.13
Beschlussempfehlung FinPersImmo 21. BVV am 05.03.14
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit interessierten Pankower BürgerInnen und Pankower Vereinen ein Konzept zu entwickeln, welches die Räume des ehemaligen Ratskellers im Rathaus Pankow allen PankowerInnen wieder zugänglich gemacht

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Seit Jahren ist der Ratskeller im Rathaus Pankow geschlossen

Bezirksamt Pankow von Berlin              .05.2014

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VII-0598

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Räume des ehemaligen Ratskellers im Rathaus Pankow wieder für die Pankower BürgerInnen öffnen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Be-zirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0598

 

"Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Räume des ehemaligen Rats-kellers im Rathaus Pankow wieder allen PankowerInnen zugänglich gemacht werden können. Da eine gastronomische Nutzung leider derzeit wegen der ho-hen Kosten nicht möglich ist, sollen die Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Feiern sowohl von Vereinen, Interessengemeinschaften aber auch von privaten Gruppen bzw. Privatpersonen genutzt werden können.

Dabei ist zu prüfen,

 

1)              ob die Räumlichkeiten den vorgeschriebenen Anforderungen an einen Versammlungsraum für weniger als 200 Personen beispielsweise für Brandschutz und Hygiene entsprechen.

 

2)              wie die jetzige Nutzung als Archiv für Wahlunterlagen in andere Räume des Bezirksamtes verlagert werden kann.

 

3)              welche haushaltsmäßigen Auswirkungen verursacht werden. Bei der Ent-wicklung eines Nutzungskonzepts sollen anschließend interessierte Pan-kower BürgerInnen und die Pankower Vereine einbezogen werden."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat die Prüfung der Vorschläge zu einer Teilnutzung des Ratskellers vorgenommen und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

 

Zu 1)

Nein, die Räume entsprechen nicht den Anforderungen für eine Nutzung für weniger als 200 Personen. Eine öffentliche Nutzung ist derzeit überhaupt nicht möglich.

Folgende Gründe sind dafür zu nennen:

 

1.              Der Bestandsschutz ist erloschen. Für eine neue Nutzung ist ein Antrag auf Nutzungsänderung mit einer konkreten Betriebsbeschreibung (u. a. Anzahl der nutzenden Personen, Tätigkeitsbeschreibung, Nutzungszeiten, öffentliche oder private Nutzung) bei der Bauaufsicht zu stellen

 

2.              Die Lüftungsanlage für den Ratskeller ist nicht mehr nutzbar. Nach gültigen Bemessungsregeln dürften sich im Ratskellerbereich max. 28 Personen

(Blauer Salon: 13 Personen) mit sitzender Tätigkeit aufhalten, damit die ver-fügbare einseitige Fensterlüftung (offene Flügel ca. 9,6 m ²) ausreicht. Diese Fensterlüftung ist jedoch nicht uneingeschränkt nutzbar, da tagsüber Lärm von der Straße eindringt und abends / nachts Lärm von innen nach außen dringt.

 

3.              Bei Nutzung öffentlicher Räume dieser Raumgröße sind ab 10 Personen min-destens 2 gebaute Rettungswege nachzuweisen. Die Rettungswegsituation ist aufgrund der fehlenden Genehmigung unklar.

 

4.              Die bestehenden WC-Anlagen sind verschlissen, innen liegend und ohne neue Lüftungsanlage nicht nutzbar

 

5.              Die Heizungsanlage ist nicht mehr funktionstüchtig, sondern muss erneuert

werden

 

6.              Für die Elektroanlage sind Revision und Reparatur fällig.

 

7.              Es gibt keinen barrierefreien Zugang

 

Zu 2.)

Für die Unterbringung der Wahlunterlagen und die Arbeit der Wahltechnik können im Rahmen der Belegungsplanung Archivräume in anderen BDG bereitgestellt werden (z. B. Fröbelstraße 17).

 

Zu 3.)

Folgende Ausgaben sind zur Beseitigung der Baumängel und Herrichtung der Räu-me für eine öffentliche Teil-Nutzung mindestens erforderlich, sie berücksichtigen noch nicht die Kosten, die sich aus Auflagen der Genehmigungsbehörden ergeben:

 

-              neue Lüftungsanlage und Sanierung der innen liegenden Sanitärbereiche (45 T?)

-              Erneuerung der Heizungsanlage (80 T?)

-              Revision und Reparatur der Elektroanlage (6 T?)

-              Malermäßige Überarbeitung (15 T?)

-              Überarbeitung des Gesamtbrandschutzkonzeptes (4 T?) - ohne Kosten, die als Ergebnis des Brandschutzkonzeptes entstehen, z. B. Löschmittel, Beschilderung)

-              Fußbodenreparatur und Grundreinigung (5 T?)

 

Die nach Aufwendung von Gesamtkosten in Höhe von 155 T? entstehenden Räum-lichkeiten im Ratskeller Pankow ermöglichen nur eine sehr eingeschränkte Nutzung. Der Einsatz der Mittel wäre deshalb nicht gerechtfertigt und unwirtschaftlich.

 

Darüber hinaus ist es auch wenig zweckmäßig, die Umbaumaßnahmen außerhalb der Gesamtinvestitionsmaßnahmen im Rathaus Pankow zu realisieren.

Der Bedarfsträger für Bürodienstgebäude hat die Fortführung der Arbeiten im Rats-keller Pankow für die Investitionsplanung 2018/2019 angemeldet. Vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel aus dem Bezirkshaushalt kann dann entsprechend der Vor-planung mit dem Abbruch der Hofbauten / Umsetzung Trafohaus / Herrichtung Rats-keller begonnen werden.

 

Die Verwaltung ist weder personell noch finanziell in der Lage, als Betreiber für die Räume des Ratskellers zu wirken, sie wird nach erfolgter Sanierung einen Betreiber für den Ratskeller suchen, der in seinem Bauantrag eine detaillierte Betriebsbe-schreibung vorlegen muss.

Hier kann hinsichtlich der Nutzung für Vereine und Interessengruppen für Pankow auch bereits im Vorfeld mitgewirkt werden. Die Hausverwaltung wird alle Konzepte und Ideen sammeln, die dann in der Betriebsbeschreibung Eingang finden könnten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Christine Keil             

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für

                                                                                                  Jugend und Facility Management

 
 

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