Drucksache - VII-0597  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit für RadfahrerInnen erhöhen durch Radfahrstreifen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
28.01.2014 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne 19 BVV am 11.12.13
Beschlussempfehlung öOrd 21. BVV am 05.03.14
VzK§13 BA, ZB 24. BVV am 02.07.14
VzK§13, BA, SB BVV am 25.03.2015

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Die Verkehrssicherheit für FahrradfahrerInnen wird durch eine Fahrbahnbegrenzung mit durchgehender Linie bei Radfahrstreifen erhöht, da das Überfahren der Markierungen für PKW nicht erlaubt ist

1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2015

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.:    VII-0597

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

 

Schlussbericht

 

 

Verkehrssicherheit für RadfahrerInnen erhöhen durch Radfahrstreifen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 21. Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der – Drucksache Nr.: VII-0597

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass die bestehenden Schutzstreifen in der Kastanienallee (Prenzlauer Berg), der Danziger Straße und der Greifswalder Straße (entsprechend dem Regelplan 311 bzw. 312 der VLB) von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) nach der neuen Straßenverkehrsordnung als Radfahrstreifen (Sonderweg für den Radverkehr) durch eine Fahrbahnbegrenzung mit durchgehender Linie (Zeichen 295 StVO) angeordnet werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an den für Verkehrsangelegenheiten zuständigen Staatssekretär bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13(3) gesandt.

 

Diese liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben.

 

„Mit Ihrem Schreiben vom 13.Mai 2014 baten Sie um Prüfung des Beschlusses Nr. VII 0597 Ihrer BVV, die bereits vorhandenen und zum Teil noch nicht vollzogenen Schutzstreifen in der Danziger Straße, der Greifswalder Straße sowie der Kastanienallee durch Radfahrstreifen zu ersetzen.

 

Eingangs möchte ich Ihnen hierzu mitteilen, dass die geplanten und größtenteils bereits eingerichteten Schutzstreifen für den Radverkehr geeignet sind, den Radverkehr sicher zu führen.

Im Zuge der Novellierung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. April 2013 wurde auch § 45 Abs. 9 StVO angepasst. Demnach dürfen weiterhin Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dann angeordnet werden, wo diese auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten sind. Der Nachweis einer besonderen Gefahrenlage, aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Einzelfall, ist weiterhin auch für die Anordnung von Radfahrstreifen notwendig. Hingegen dürfen Schutzstreifen nunmehr ohne Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage zur Förderung des Radverkehrs angeordnet werden.

 

In den beantragten Straßen ist keine besondere Gefahrenlage existent, so dass für die Anordnung von Radfahrstreifen keine Rechtsgrundlage besteht. Dies gilt insbesondere auch für die Kastanienallee, bei der Ihre BVV die Notwendigkeit einer Änderung explizit damit begründet hat, dass die Anordnung von Radfahrstreifen auch ein kurzfristiges Halten untersage und dadurch die Überwachungskräfte eine klare Handhabe gewinnen würden. In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch auf § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verweisen, wonach bereits ein Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen untersagt ist.

 

Aus diesem Grund hat Ihr Tiefbauamt bei der Planung und Umsetzung zum Umbau der Kastanienallee einen derart geringen Abstand zwischen Bord bzw. Parkhäfen und den Schienen gewählt, um sowohl den Radfahrenden eine sichere Führung ohne Beeinträchtigung durch ein Halten auf den Schutzstreifen zu gewährleisten als auch Einschränkungen für den ÖPNV zu vermeiden.“

 

Wir bitten damit die Drucksache als erledigt zu betrachten. 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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