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Drucksache - VII-0590
1. Welchen Inhalt hat die im Vergleich vom 31.05.2013 zwischen dem Bezirksamt Pankow und dem Investor Bahr verabredete "gesonderte Vereinbarung über die Begleitung der sozialverträglichen Umsetzung der vom Abriss betroffenen Mieter"? 2. Ist eine Unterstützung seitens des Bezirksamtes bei der Entmietung der beiden Aufgänge der Wohnanlage Metzer/Straßburger/Belforter Straße, die der Investor abreißen will, Bestandteil dieser Sondervereinbarung? 3. Hat das Bezirksamt die Mieterberatung Prenzlauer Berg damit beauftragt, Mieter mit dem Ziel der Aufgabe ihrer Mietverträge zu beraten und stellt es für die Realisierung der angestrebten Entmietung belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen des Bezirks zur Verfügung? 4. Welche Schlussfolgerungen zieht das Bezirksamt für die weitere Zusammenarbeit aus der Tatsache, dass Herr Bahr gegenüber mehreren Mietern der vom Abriss bedrohten Aufgänge der Wohnanlage Metzer/Straßburger/Belforter Str. eine Kündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung bei Fortsetzung der Mietverhältnisse ausgesprochen hat? 5. Ist dem Bezirk bekannt, dass Herr Bahr darüberhinaus Mieter der Wohnanlage, die seinem Vorgehen kritisch gegenüber stehen, mit der Kündigung des Mietverhältnisses wegen "gestörtem Vertrauensverhältnis" bedroht und eine derartige Kündigung bereits ausgesprochen hat und welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt daraus für seine Zusammenarbeit mit Herrn Bahr?
Herr Rainer Bahr hat als geschäftsführender Gesellschafter verschiedener Firmen der econcept-Gruppe am 31.05.2013 mit dem Bezirksamt Pankow einen Vergleich abgeschlossen, in dessen § 4 eine Übereinkunft festgestellt ist, dass die Vertragsparteien "eine gesonderte Vereinbarung über die Begleitung der sozialverträglichen Umsetzung der vom Abriss betroffenen Mieter zur Bewältigung von Konflikten" schließen werden. Angesichts der aktuellen Vorgänge in der Anlage stellen sich Fragen nach dem Inhalt dieser Vereinbarung.
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