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Drucksache - VII-0589
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 23.01.2014 beraten.
Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
JA 2 / NEIN 5 / ENTHALTUNGEN 4
Das Bezirksamt wird ersucht:
Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:
Der Ausschuss hat die Drucksache in der Sitzung vom 23. Januar 2014 ausführlich beraten. Die GESOBAU stellte das Vorhaben mit einer Präsentation vor und erläuterte die einzelnen Neubaukörper, den weiteren Umgang mit den Freiflächen sowie die angestrebten Mieten nach Fertigstellung der 12 Wohneinheiten, die sich im ortsüblichen Rahmen bewegen. Anwesende Mieter des verbleibenden Bestandgebäudes sahen hingegen den Verlust von Teilen der rückwärtigen Freifläche als besonders problematisch an und plädierten somit für den Antrag und gegen eine Nachverdichtung an dieser Stelle. Das Bezirksamt stellte dar, dass sich das Vorhaben gegenüber den ersten Vorstellungen und in der Debatte mit dem Eigentümer verändert habe und die einzelnen Gebäude in ihren Dimensionen reduziert wurden. Ergänzend stellte das Bezirksamt fest, dass das Vorhaben in dieser Form gemäß § 34 BauGB und auch gemäß § 172 BauGB zulässig sei. Die Genehmigungsfähigkeit gemäß der § 34 und 173 BauGB sei außerdem der anzusetzende Standard für weitere Bauanträge in diesem Quartier. Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigte das Bezirksamt, dass die in den Punkte 1 und 2 genannten Aufträge durch das tätige Handeln des Bezirksamtes bereits abgearbeitet wurden und das Bezirksamt auch bei einer Zustimmung der BVV zum vorliegenden Antrag gemäß der baurechtlichen Situation und der Erhaltungsziele über Vorhaben zu entscheiden müsse, da sich die rechtliche Einschätzung und Genehmigungsfähigkeit durch BVV-Beschlüsse nicht ohne weiteres ändern lassen. Der Antrag wurde sodann unverändert zur Abstimmung gestellt und erhielt 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Damit empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung der Drucksache VII-0589.
Text Ursprungsantrag Linksfraktion:
Das Bezirksamt wird ersucht:
Begründung Ursprungsantrag:
In Medienberichten über eine Präsentation des Senats von Neubauvorhaben städtischer Wohnungsunternehmen wurde das Vorhaben der Gesobau auf dem Grundstück Gounodstraße 25/29 vorgestellt. Auf diesem Grundstück befindet sich straßenseitig ein viergeschossiges Wohnhaus (Gounodstraße 29-33) aus den 50er Jahren. Entsprechend den damalig modernen Wohnungsbaukonzepten gibt es keine Seitenflügel oder Quergebäude in dieser Wohnanlage, sondern einen breiten grünen Innenhof über die gesamte Gebäudelänge. Das geplante Neubauvorhaben besteht aus einem Lückenschluss straßenseitig und der Errichtung mehrerer mehrgeschossiger Häuser im Hof. Die Anzahl der Wohnungen wurde in Medienberichten mit 22 angegeben. Die Höhe der Gebäude im Hof blieb unklar. Durch den geringen Abstand zum Bestandsgebäude und die Überbebauung des bislang gemeinschaftlich genutzten offenen grünen Hofes würde in jedem Fall die Wohnqualität der Anlage sehr stark gemindert. Eine derart dichte Bebauung widerspräche den sozialen und ökologischen Zielen des nachhaltigen Städtebaus.
Das Grundstück befindet sich im städtebaulichen Erhaltungsgebiet Weißensee Süd. Das Gebiet weist vielgestaltige Bebauungsformen aus unterschiedlichen baugeschichtlichen Epochen auf. Gemein ist ihnen, dass es eine massive Wohnbebauung in den hinteren Grundstücksbereichen kaum gibt. Lediglich auf den Grundstücken, auf denen baugeschichtlich überliefert ein- oder zweigeschossige Remisen vorhanden waren, ist in den letzten beiden Jahrzehnten eine Wohnnutzung durch Um- oder auch vereinzelt Neubau entstanden.
Im Geschosswohnungsbau aus den 50er und 60er Jahren wie auch im Siedlungsbau aus den 20er und 30er Jahren sind die Innenhöfe aus städtebaulichen Gründen von Bebauung freigehalten worden. Dieses Herangehen prägt das Grundstück Gounodstraße 29-33 wie auch den südlich anschließenden Block Gounod-/Mahler-/Puccini-/Herbert-Baum-Straße sehr deutlich. Mit diesem Bauvorhaben der Gesobau würde ein Präzedenzfall für eine städtebaulich Revision zugunsten der verwertungsbestimmten Verdichtung geschaffen. Der Gesobau ist deutlich zu machen, dass der Bezirk Pankow von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft erwartet, dass sie hinsichtlich des sozial und ökologisch nachhaltigen Städtebaus eine Vorbildrolle wahrnimmt.
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