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Drucksache - VII-0580
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: In Erledigung der Drucksache-Nr.: VII - 0580
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Fuß- und Radweg entlang der Pankgrafenstraße
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 20. Sitzung am 29.01.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0580
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, wie entlang der Pankgrafenstraße im Ortsteil Karow zwischen dem Pankeradweg und der Bucher Straße eine Rad- und Fußverkehrsanlage hergestellt werden kann und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Antrag wurde geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Herstellung eines Geh- und Radwegs entlang der Pankgrafenstraße derzeit nicht gegeben sind.
Auf Grund mangelnder Platzverhältnisse ist die Anlage eines befestigten Geh- und Radwegs neben der Fahrbahn nicht möglich. Nach AV Geh- und Radwege zu § 7 Berliner Straßengesetz sollen gemeinsame Geh- und Radwege eine nutzbare Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im betreffenden Bereich der Pankgrafenstraße beträgt die verbleibende Breite zwischen befestigter Fahrbahn und der Flurstücksgrenze ca. 2-3 m. Eine Anlage eines kombinierten Geh- und Radwegs wäre also nur bei Fällung der alten Alleebäume machbar. Zusätzlich müsste eine Straßenentwässerung hergestellt werden, da derzeit die Entwässerung der Straße über die tiefer liegenden unbefestigten Seitenräume erfolgt.
Eine Maßnahme dieser Größenordnung ist nicht über das Infrastrukturprogramm zur Förderung des Fahrradverkehrs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finanzierbar.
Darum wird vorgeschlagen, den Ausbau der Pankgrafenstraße in die nächstmögli-che Investitionsplanung des Bezirks mit einem Baubeginn frühestens ab 2021 aufzunehmen.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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