Drucksache - VII-0580  

 
 
Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Pankgrafenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
10.12.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 18 BVV am 06.11.13
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 20. BVV am 29.01.14
VzK§13 BA, ZB 22. BVV am 02.04.2014
Vzk§13 SB, BA, 34.BVV am 23.09.2015

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, entlang der Pankgrafenstraße im Ortsteil Karow zwischen dem Pankeradweg und der Bucher Straße einen befestigten Fuß- und Radweg herzustellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Entlang der Pankgrafenstraße befindet sich zwischen der Pankebrücke, an der der Pankeradweg die Pankgrafenstraße kreuzt, und der Kreuzung mit der Bucher Straße kein befestigter Weg, der von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden kann

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                          2015

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VII - 0580

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Fuß- und Radweg entlang der Pankgrafenstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der  20. Sitzung am  29.01.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung  - Drucksache Nr.: VII - 0580

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, wie entlang der Pankgrafenstraße im Ortsteil Karow zwischen dem Pankeradweg und der Bucher Straße eine Rad- und Fußverkehrsanlage hergestellt werden kann und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der Antrag wurde geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Herstellung eines Geh- und Radwegs entlang der Pankgrafenstraße derzeit nicht gegeben sind.

 

Auf Grund mangelnder Platzverhältnisse ist die Anlage eines befestigten Geh- und Radwegs neben der Fahrbahn nicht möglich. Nach AV Geh- und Radwege zu § 7 Berliner Straßengesetz sollen gemeinsame Geh- und Radwege eine nutzbare Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im betreffenden Bereich der Pankgrafenstraße beträgt die verbleibende Breite zwischen befestigter Fahrbahn und der Flurstücksgrenze ca. 2-3 m. Eine Anlage eines kombinierten Geh- und Radwegs wäre also nur bei Fällung der alten Alleebäume machbar. Zusätzlich müsste eine Straßenentwässerung hergestellt werden, da derzeit die Entwässerung der Straße über die tiefer liegenden unbefestigten Seitenräume erfolgt.

 

Eine Maßnahme dieser Größenordnung ist nicht über das Infrastrukturprogramm zur Förderung des Fahrradverkehrs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finanzierbar.

 

Darum wird vorgeschlagen, den Ausbau der Pankgrafenstraße in die nächstmögli-che Investitionsplanung des Bezirks mit einem Baubeginn frühestens ab 2021 aufzunehmen.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

                                                                                                               

                                                                                                                             

 

 

                                                                                                                             

 

 

                                                                                                                             

 

                                                                                                                             

                                                                                                                             

 

 
 

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