Drucksache - VII-0577  

 
 
Betreff: Radfernwanderweg Berlin-Usedom vom MIV entlasten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 18. BVV am 06.11.13
VzK§13 BA, SB 20. BVV am 29.01.14

Drucksachen

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

Der genannte Abschnitt ist ein durch Radfahrer, Wanderer und Spaziergänger aller Altersklassen stark frequentierter Weg

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                         01.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0577

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Radfernwanderweg Berlin-Usedom vom MIV entlasten

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 18. Tagung der BVV am  06.11.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0577

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Befahren des Radfernwanderwegs Berlin-Usedom, sogenannter Pankewanderweg, mit Kraftfahrzeugen des Individualverkehrs zwischen dem Schönerlinder Weg und der Wiltbergstraße zu verhindern."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Der betreffende Abschnitt des Fernradweges befindet sich in der Zuständigkeit der Berliner Forsten. Bis voraussichtlich Ende 2015 wird dieser Bereich als Baustraße für den sechsstreifigen Ausbau der BAB 10 benötigt. Danach wird die weitere Befahrung durch Kfz mittels Pollersetzung wieder verhindert.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 
 

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