Drucksache - VII-0573  

 
 
Betreff: Schleichverkehr in der Sültstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
10.12.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.04.2014 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 18. BVV am 06.11.13
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 20. BVV am 29.01.14
VzK§13 BA, SB 22. BVV am 02.04.14
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

Die derzeitige Verkehrsführung lässt an der hoch frequentierten Kreuzung Ostseestraße/Prenzlauer Allee/Prenzlauer Promenade/Wisbyer Straße (Weißensee Spitze) ein Linksabbiegen aus der Ostseestraße in die Prenzlauer Allee nicht zu

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .03.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0573

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Schleichverkehr in der Sültstraße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 20.Tagung der BVV am 29.01.2014 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0573:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, das nördlichste Stück der Sültstraße zwischen Georg-Blank-Straße und Ostseestraße als Einbahnstraße Richtung Ostseestraße auszuweisen.

 

Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich für die Schließung der Mitteldurchfahrt/Wendemöglichkeit in der Ostseestraße in Höhe der Sültstraße einzusetzen."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Sültstraße ist Bestandteil des innerstädtischen, untergeordneten Straßennetzes, befindet sich innerhalb einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone und ist nach dem Berliner Straßengesetz eine uneingeschränkt gewidmete Straße, die dem Gemeingebrauch unterliegt.

 

Der Verkehrsablauf in der Sültstraße ist erfreulicherweise als sicher und geordnet zu bezeichnen. Beschwerden bezüglich der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufes sind dem Bezirksamt nicht bekannt. Geschwindigkeitsmessungen der Polizei in den vergangenen Jahren haben ebenfalls keine auffälligen Messergebnisse ergeben.

 

In den Verkehrsspitzenzeiten durchfahren in etwa 60 Fahrzeuge die Sültstraße in beide Richtungen, wobei eine Häufung von Fahrzeugen in südlicher Fahrtrichtung nicht festgestellt  werden konnte. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite von 6,50 m und dem hohen Parkdruck verbleiben dem fließenden Verkehr ca. 3,00 m, wie auch in etwa in den anderen Straßen der Carl-Legien-Siedlung. Diese Fahrgassen erfordern im Begegnungsverkehr eine defensive Fahrweise, welche zugleich die Einhaltung der

 

 

zonenwirksamen Geschwindigkeitsreduzierung fördert. Hingegen würde die vorgeschlagene Einbahnstraßenregelung erfahrungsgemäß zu Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führen, da kein Gegenverkehr mehr zu erwarten wäre und fördert zudem die Attraktivität für das Umfahren des Knotens Prenzlauer Allee/Ostsee-straße in nordöstlicher Richtung.

Außerdem wird der Verkehr dann durch die parallel verlaufenden Straßen geführt und damit letztlich nur eine Verdrängung des Verkehrs in ebenso schützenwerte Straßen erfolgen.

Im Ergebnis wird dadurch zusätzlicher Verkehr, insbesondere im Parksuchverkehr durch die Anwohner und Anlieger, generiert und andere Straßen dieses Gebietes würden dann dafür belastet werden.

 

Des Weiteren wurden an der Kreuzung Sültstraße/Erich-Weinert-Straße lediglich fünf Verkehrsunfälle in den letzten drei Jahren bei der Polizei registriert. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen lassen sich aufgrund der dort vorherrschenden Verkehrssituation keinesfalls rechtfertigen.

 

Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote sind nur zulässig, wenn die sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zwingend erforderlich sind. Das ist nur dann der Fall, wenn erstens aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die zweitens das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung des Lebens und der Gesundheit der Verkehrsteilnehmer sowie des privaten und öffentlichen Sacheigentums erheblich übersteigt. Eine solche Gefahrenlage ist dann anzunehmen, wenn es ohne verkehrsbehördlichen Eingriff mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Unfällen oder Schäden kommt. Verkehrsrechtliche Anordnungen sind unzulässig, wenn Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße unter Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können, wobei auch in schwierigen Verkehrslagen eine gesteigerte Aufmerksamkeit erwartet werden kann.

 

Außerdem führen verkehrsbeschränkende Maßnahmen regelmäßig nicht zu einer Vermeidung, sondern lediglich zu einer Verdrängung des Verkehrs auf andere gleichermaßen schützenswerte Wohnstraßen, was beispielsweise auch die angedachte bauliche Schließung des Mittelstreifens in der Ostseestraße in Höhe Sültstraße mit sich bringen würde.

 

Aufgrund fehlender Voraussetzungen für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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