Drucksache - VII-0565  

 
 
Betreff: Stellung von asylsuchenden Menschen verbessern, die wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Jan Schrecker (Piratenfraktion)Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Schrecker, Piraten, 18 BVV am 06.11.2013
Änderungsantrag B´90/Grüne 18. BVV am 06.11.13

Die BVV möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der letzte Satz des bisherigen Absatz 1 wird gestrichen.

 

Der bisherige Absatz 2 ab "Die BVV spricht sich dafür aus: ." wird neuer Absatz 1.

 

Der Antrag lautet danach wie folgt:

 

Die BVV spricht sich dafür aus:

 

Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität in ihrem Land verfolgt werden, sollen als Asylsuchende anerkannt werden.

 

Das Bezirksamt setzt sich beim Senat von Berlin dafür ein, dass bei Asylsuchenden, die wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden, zumindest eine Prüfung zur Erteilung eines Abschiebungsschutzes nach dem Aufenthaltsgesetz stattfindet und ggf. der Fall der Härtefallkommission des Landes Berlin vorgelegt wird, wenn die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nicht gegeben scheinen.

 

 

In vielen Ländern der Welt werden Menschen wegen ihrer geschlechtlichen oder se-xuellen Identität bzw

Die Umstellung der Absätze erfolgt aus redaktionellen Gründen. Die wichtige und richtige Forderung der Schaffung eines eigenständigen Asylgrundes aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität solle an den Anfang des Antrags gestellt werden. Nur so wird auch das Wort "zumindest" im jetzt zweiten Absatz verständlich. Das Bezirksamt soll sich, solange es keine eigenständigen Asylgründe für Verfolgung und Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität gibt dafür einsetzen, dass Menschen die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt werden nicht abgeschoben werden.

 

Die Streichung des letzten Satzes des ersten Absatzes im Ursprungsantrag (jetzt letzter Absatz) wird beantragt, weil der Antrag sonst erkennbar nicht umsetzbar ist. Auch für die anderen, derzeit schon anerkannten Asylgründe müssen die Antragsteller zumindest die Tatsachen aufgrund derer sie Asyl beantragen nachweisen und nicht lediglich behaupten.

 

weitere Begründung ggf. mündlich

 

 

 
 

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