Drucksache - VII-0553  

 
 
Betreff: Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
24.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 17. BVV am 25.09.13
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO 19. BVV am 11.12.13
VzK§13 BA, SB 21. BVV am 05.03.14

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen,

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Modernisierung Berlins ist unter anderem eine IT-basierte Verwaltung durch elektronische Akten, ein Internet-gestütztes Meldewesen und mehr Transparenz durch die Veröffentlichung von Verwaltungswissen (OpenData) beabsichtigt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           .01.2014

 

 

                                                                     

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0553

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren Online ermöglichen.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0553:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, inwiefern Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren über die bisherigen Möglichkeiten hinaus, die z.B. für Einwendungen bei Bebauungsplänen bestehen, auf der Internetplattform des Bezirksamtes eingeführt werden kann.

Es soll geprüft werden, welche Software als Vorbild für die Einrichtung eines solchen Online-Tools dienen könnte.

Es ist außerdem zu prüfen, inwiefern zur Umsetzung landesrechtliche Richtlinien verändert werden müssen."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Es gibt keine Möglichkeit Bürgerbegehren Online durchzuführen, da hier die gesetzliche Regelung des § 45 Abs. 6 letzter Satz Bezirksverwaltungsgesetz in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) entgegensteht:

"Die Einschätzung des Bezirksamts über die Kosten und die Bindungswirkung des angestrebten Bürgerentscheids nach Absatz 4 sind auf der Unterschriftsliste oder dem Unterschriftsbogen voranzustellen. Neben der Unterschrift und dem handschriftlich von der unterzeichnenden Person anzugebenden Geburtsdatum müssen folgende Daten der unterzeichnenden Person angegeben sein:

 

 

1. Familiennamen,

2. Vornamen,

3. Wohnsitz mit Anschrift (alleinige Wohnung oder Hauptwohnung),

4. Tag der Unterschriftsleistung.

Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen, gilt die Unterschrift als ungültig. Das Gleiche gilt bei Eintragungen, die einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten oder nicht fristgerecht erfolgt sind. Mit Telefax oder elektronisch übermittelte Unterschriften sind ungültig."

Eine Durchführung von Bürgerbegehren wäre demnach nur bei Änderung der landesrechtlichen Vorschriften (BezVG) möglich.

 

Die Online-Plattform des Landkreises Friesland "LiquidFriesland" ist jedoch auch dort kein Instrument der Direkten Demokratie, ersetzt also kein Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid. Die auf dieser Plattform durchgeführten Bürgerverfahren (Abstimmungen und Bürgerbefragungen) haben rechtlich den Charakter einer Anregung und dienen zur Einholung von Meinungsbildern.

 

Das offizielle Hauptstadtportal des Landes Berlin "Berlin.de" ist ein landesweiter regionaler Onlinedienst, der mit der Software "Imperia" arbeitet. Portalbetreiber ist BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG, die Koordinierung der Inhalte des Landes Berlin erfolgt durch die Landesredaktion/Koordinierung Berlin.de bei der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin. Demnach kann ein einzelner Bezirk keine eigene Software einführen oder mit "Imperia" verknüpfen, dies erfolgt auch durch die Landesredaktion nicht für einzelne Bezirke.

 

Bezüglich der weitergehenden Bürgerbeteiligung auf der Internetplattform des Bezirksamtes wird auf die Drucksache VII-0302/2013 "Mehr Informationen im Internet zur BürgerInnenbeteiligung in Pankow", in der BVV beschlossen am 30.01.2013, verwiesen. Im Ergebnis wurde die Portalseite "Bürgerschaftliches Engagement - Alles auf einen Blick" eingerichtet. Diese Portalseite umfasst alle aktuellen und grundsätzlichen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung, wie Bebauungspläne, Beiräte, Ehrenämter, Eingaben und Beschwerden, Sprechstunden, Wahlen, Möglichkeiten der Mitbestimmung im Rahmen der BVV und alle Informationen zum Bürgerschaftlichen Engagement in Pankow. Die Direktverlinkung aktueller Projekte mit Bürgerbeteiligung auf der Startseite, wie davor erfolgreich praktiziert, entfiel damit. Im Übrigen wird noch auf die Druckschen VI-1003/2011 und VII-0109/2012 verwiesen, in denen die Frage der Bürgerbeteiligung ebenfalls thematisiert wurde.
 

Wir bitten die Drucksache somit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne             

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur

Umwelt und Bürgerservice                           

 

 
 

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