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Drucksache - VII-0536
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin . 2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennungsabsicht für die öffentliche Straße abgehend südlich der Anschluss-stelle (AS) Schönerlinder Straße nach Arkenberge im Ortsteil Blankenfelde
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.09.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, die südlich der Anschlussstelle (AS) Schönerlinder Straße abgehende öffentliche Straße nach Arkenberge in "Straße nach Arkenberge" zu benennen. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar.
Begründung
Gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. VII-0231/2012 vom 25.09.2012 wurde die "Straße nach Arkenberge" dem Fachvermögen des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes übertragen. Daher wurde diese Straße gewidmet. Die Widmung wurde im Amtsblatt Nr. 28 vom 28.06.2013 veröffentlicht.
Die Bezeichnung "Straße nach Arkenberge" war bisher lediglich eine interne Arbeitsbezeichnung im Bezirk Pankow, die Straße ist nicht öffentlich benannt.
Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), das zuletzt durch Gesetz vom 04. Dezember 2008 (GVBl. S. 466) geändert worden ist, sind öffentliche Straßen zu benennen, sobald es im öffentlichen Interesse, insbesondere im Verkehrsinteresse, erforderlich ist.
Ein öffentliches Interesse liegt hier vor. Die Straße wird u. a. in das Straßenreinigungsverzeichnis eingruppiert. Hierfür benötigt sie einen Namen. Zudem ist für eine ausreichende Orientierung ein eigener Straßenname notwendig.
Als Stichstraße zur Schönerlinder Straße kann diese lange Straße nicht betrachtet werden.
Daher soll die Straße in "Straße nach Arkenberge" benannt werden. Dieser Straßenname stellt einen örtlichen Bezug zu Arkenberge her, so dass bereits mit dem Straßennamen klar wird, wo sich diese Straße befindet und wo sie hinführt. (Arkenberge - 62 m; Kiessee Arkenberge; Hundeauslaufgebiet Arkenberge)
Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 1 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Kosten für die Aufstellung von Straßennamenschildern einschließlich Pfosten. Die Kosten werden im Laufe des Benennungsverfahren ermittelt und werden aus dem Kapitel 4212, Titel 52101 - Unterhaltung des Straßenlandes - finanziert.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage
Lageplan
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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