Drucksache - VII-0535  

 
 
Betreff: Flächennutzungsplan-Änderung Lfd. Nr. 01/13 – Verkehrslösung Heinersdorf (Pankow)
Bezirkliche Stellungnahme im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 17. BVV am 25.09.13
VzK§15 BA, Anlage

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Flächennutzungsplan-Änderung Lfd. Nr. 01/13  - Verkehrslösung Heinersdorf (Pankow)

Bezirkliche Stellungnahme im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt übermittelt folgende Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt:

 

Das Netzergänzungselement N4 ist eins von vier neuen Netzelementen (N1 - N4) im übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz, die im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus 2009 als eine verkehrliche Vorzugslösung zur Entlastung des Ortsteils Heinersdorf herausgearbeitet worden ist. Die N4-Trasse führt zu großen Teilen entlang der ehemaligen Industriebahntrasse der Niederbarnimer Eisenbahn zwischen der Blankenburger Straße/Mimestraße und der Straße Am Feuchten Winkel mit der Möglichkeit, über die vorhandene Anschlussstelle Pasewalker Straße auf die A 114 oder zur Pasewalker Straße direkt zu gelangen. Des Weiteren dient das Netzelement N4 auch als unmittelbare östliche Erschließungsmöglichkeit für das Bauvorhaben "Pankower Tor" und bietet die Chance für eine städtebauliche Entwicklung.

 

Aus verkehrsfachlicher Sicht ist für eine immer wieder geforderte Neuordnung des Straßenraums in der Ortslage Heinersdorf zu einem verkehrsberuhigten Bereich mit ausschließlich Anliegerverkehr, ÖPNV-Anbindung und einer fußgänger- und radfahrerfreundlichen Wegeführung die Realisierung der Verkehrslösung Heinersdorf mit den Netzelementen N1 bis N4 eine nachhaltige und verkehrliche Voraussetzung.

 

Dennoch sieht sich das Bezirksamt an die am 24.04.2013 beschlossene BVV-Drucksache VII-0357 - "Kein neuer Durchgangsverkehr für den Ortsteil Heinersdorf!" - gebunden.

 

Die Drucksache hat folgenden Wortlaut:

 

"Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich gegen die "Variante N4" genannte große Heinersdorfer Verkehrslösung mit einer neuen Straßenverbindung zwischen Blankenburger Straße und Pasewalker Straße aus, deren Verlauf über die ehemalige Bahnstrecke der Niederbarnimer Eisenbahn verlaufen würde.

Das Bezirksamt wird ersucht, sich diese Grundpositionen der BVV zu eigen zu machen und mit Nachdruck gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem Abgeordnetenhaus dauerhaft zu vertreten.

Insbesondere soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass ein derartiger Straßenverlauf nicht Bestandteil einer Fortschreibung des StEP Verkehr oder des Flächennutzungsplan von Berlin sowie weiteren formellen oder informellen Planwerken wird. Dazu sind alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Im gerade erst durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufgestellten Bebauungsplan 3-55 ist in allen weiteren Verfahrensschritten dies Grundsatzposition soweit wie möglich mit Daten und Fakten zu untersetzen und fundiert die ablehnende Haltung des Bezirks darzustellen und zu vertreten."

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung der übergeordneten Hauptverkehrsstraße Kleingartenanlagen betroffen sind. Der Bezirk Pankow legt großen Wert auf den Erhalt von Kleingartenanlagen.

 

Im Bereich der FNP-Änderung befinden sich drei Grundstücke, die im Bodenbelastungskataster (BBK) des Landes Berlin als Verdachtsfläche bzw. altlastenverdächtige Fläche erfasst sind. Dieses sind die Grundstücke Blankenburger Straße 18 - 28 (BKK-Nr. 7885), Asgardstraße 20 (BBK-Nr. 8005) und Asgardstraße ohne Nummer (ehemaliger Güterbahnhof, BSR-Recyclinghof und Müllverladestation, BBK-Nr.8004).

 

Ebenfalls können im Bereich der Gleistrasse der ehemaligen Industriebahn Bodenverunreinigungen durch den langjährigen Betrieb als Eisenbahnstrecke vorliegen.

Im weiteren Verfahren sollte auch auf die Belange des Lärmschutzes der anliegenden Grundstücke und die Auswirkung auf den zurzeit frei möglichen Artenaustausch geachtet werden.

 

 

Begründung

 

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 15 der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin berät und beschließt das Bezirksamt über Stellungnahmen zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplans. In diesem Fall erfolgt die Stellungnahme im Rahmen der verwaltungsinternen Vorabstimmung zur Flächennutzungsplan - Änderung Lfd. Nr. 01/13  "Verkehrslösung Heinersdorf (Pankow)."

Die bezirkliche Stellungnahme wurde unter Beteiligung des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes, des Umwelt- und Naturschutzamtes, der Wirtschaftsförderung und des Stadtentwicklungsamtes erstellt.

Der Einleitungsbeschluss vom 22.03.2013 wurde im Amtsblatt von Berlin vom 26.04.2013, Seite 560, veröffentlicht.

Der zu Grunde liegende Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt als Anlage bei. Der Umweltbericht wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt.

 

Weiterhin übermittelt das Bezirksamt hiermit die am 24.04.2013 beschlossene BVV-Drucksache VII-0357 - "Kein neuer Durchgangsverkehr für den Ortsteil Heinersdorf!" - einschließlich ihrer Begründung.

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Jens-Holger Kirchner

stellv. Bezirksbürgermeister             

 

 

1 Anlage: FNP-Änderung

 

 

 
 

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