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Drucksache - VII-0534
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .11.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0534
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh schnellst möglich realisieren - Mobile Unterrichtseinheiten so früh wie möglich
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. ordentlichen Tagung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr. : VII-0534/13.
Das Bezirksamt wird ersucht,
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu Punkt 1. Die Vorbereitung von investiven Baumaßnahmen unterliegt einem in der Allgemeinen Anweisung zur Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) vorgegebenem Regelverfahren, wonach Verfahrensschritte und Fristen festgeschrieben sind. Die erste Baurate steht gemäß I-Planung im Haushaltsjahr 2015 bereit.
Zu Punkt 2. Die Planung der Sanierung ist komplex, ein Herauslösen einzelner Sanierungsarbeiten ist nicht möglich.
Zu Punkt 3. Die Errichtung der modularen Ergänzungsbauten am Standort Wilhelmsruh ist zum Schuljahresbeginn 2014/2015 vorgesehen. Erst nach deren Fertigstellung kann ein Teil der Schule ausgelagert werden, um Baufreiheit zu schaffen. Ein Vorziehen auch dieser Maßnahme ist unmöglich. Der Haushalt des Landes Berlin ist ohnehin noch nicht beschlossen. Die Beschlussfassung soll im Dezember 2013 erfolgen. Erst dann können die Arbeiten aufgenommen werden.
Zu Punkt 4. Ungenutzte kommunale Freiflächen für die Aufstellung von modularen Ergänzungsbauten sind im unmittelbaren Umfeld der Schule nicht vorhanden. Die Grundschule Wilhelmsruh wird mit den modularen Ergänzungsbauten 3,5 und in Spitzenzeiten 4-zügig. Die Anlage der AV SEP sieht im Falle von Neubauten für eine 3-zügige Grundschule Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,3-1,4 ha und für eine 4-zügige Grundschule Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,6-1,7 ha vor. Bei der Grundschule Wilhelmsruh handelt es sich nicht um einen Neubau, sondern um ein bereits bestehendes Gebäude. Hier sind die Standards der Musterraumprogramme mit der Gebäudesituation vor Ort abzugleichen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass mit der Errichtung von Ergänzungsbauten auf dem ca. 15.000 m² großen Schulgelände noch ausreichend Spiel- und Freiflächen garantiert sind. Die Hortkinder werden ohnehin vom Träger "Pankower Früchtchen" in schulexternen Räumlichkeiten und Flächen betreut.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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