Drucksache - VII-0534  

 
 
Betreff: Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh schnellst möglich realisieren – Mobile Unterrichtseinheiten so früh wie möglich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 16. BVV am 28.08.13
Antrag SPD und B´90/Grüne 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, SB 19. BVV am 11.12.13

Antrag

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bereits seit dem Schuljahr 2006/2007 wird das stark sanierungsbedürftige Schulge-bäude in der Lessingstraße 44 in Wilhelmsruh als Grundschule genutzt, zunächst als Filiale der Rudolf-Dörrier-Grundschule und seit dem Schuljahr 2008/2009 als eigen-ständige

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .11.2013

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0534

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh schnellst möglich realisieren - Mobile Unterrichtseinheiten so früh wie möglich

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. ordentlichen Tagung  am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung  - Drucksache Nr. : VII-0534/13.

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

  • alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die überfällige Komplettsanierung der Grundschule Wilhelmsruh, die bislang in der bezirklichen Investitionsplanung erst für die Jahre 2015 bis 2018 vorgesehen ist, bereits früher zu realisieren.
  • zu prüfen, ob die Sanierungsarbeiten an der Grundschule Wilhelmsruh vorgezogen werden können, wenn Mittel aus dem Berliner Sonderprogramm zur Sanierung von Schulen und Sportstätten genutzt werden.
  • die aufgrund der steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen ohnehin erforderlichen  mobilen Unterrichtsräume zum frühest möglichen Zeitpunkt aufzustellen, damit der Grundschule Wilhelmsruh zumindest zwölf Klassenräume zur Verfügung stehen, die heutigen Standards entsprechen.
  • bei der Wahl des Standorts für die mobilen Unterrichtsräume sicherzustellen, dass auf dem neu gestalteten Schulhof noch ausreichend Spiel- und Freiflächen verbleiben und deshalb auch Standorte im unmittelbaren Umfeld der Schule zu prüfen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Zu Punkt 1.

Die Vorbereitung von investiven Baumaßnahmen unterliegt einem in der Allgemeinen Anweisung zur Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) vorgegebenem Regelverfahren, wonach Verfahrensschritte und Fristen festgeschrieben sind. Die erste Baurate steht gemäß I-Planung im Haushaltsjahr 2015 bereit.

 

Zu Punkt 2.

Die Planung der Sanierung ist komplex, ein Herauslösen einzelner Sanierungsarbeiten ist nicht möglich.

 

Zu Punkt 3.

Die Errichtung der modularen Ergänzungsbauten am Standort Wilhelmsruh ist zum Schuljahresbeginn 2014/2015 vorgesehen. Erst nach deren Fertigstellung kann ein Teil der Schule ausgelagert werden, um Baufreiheit zu schaffen.

Ein Vorziehen auch dieser Maßnahme ist unmöglich. Der Haushalt des Landes Berlin ist ohnehin noch nicht beschlossen. Die Beschlussfassung soll im Dezember 2013 erfolgen. Erst dann können die Arbeiten aufgenommen werden.

 

Zu Punkt 4.

Ungenutzte kommunale Freiflächen für die Aufstellung von modularen Ergänzungsbauten sind im unmittelbaren Umfeld der Schule nicht vorhanden.

Die Grundschule Wilhelmsruh wird mit den modularen Ergänzungsbauten 3,5 und in Spitzenzeiten 4-zügig.

Die Anlage der AV SEP sieht im Falle von Neubauten für eine 3-zügige Grundschule Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,3-1,4 ha und für eine 4-zügige Grundschule Richtwerte für Freiflächen in Höhe von 1,6-1,7 ha vor.

Bei der Grundschule Wilhelmsruh handelt es sich nicht um einen Neubau, sondern um ein bereits bestehendes Gebäude. Hier sind die Standards der Musterraumprogramme mit der Gebäudesituation vor Ort abzugleichen.

Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass mit der Errichtung von Ergänzungsbauten auf dem ca. 15.000 m² großen Schulgelände noch ausreichend Spiel- und Freiflächen garantiert sind. Die Hortkinder werden ohnehin vom Träger "Pankower Früchtchen" in schulexternen Räumlichkeiten und Flächen betreut.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine


 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für

                                                        Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

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