Drucksache - VII-0526  

 
 
Betreff: Berliner Mietenbündnis verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD und B´90/Grüne 16. BVV am 28.08.13
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Piraten, 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, SB 23. BVV am 21.05.14

Die BVV möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die intensiven Verhandlungen mit der GESOBAU über einen Sozialplan unter Beteiligung des Pankower MieterProtestes haben gezeigt, dass das Berliner Mietenbündnis an einigen Stellen für den Schutz von Mieterinnen und Mietern noch nicht ausreichend ist

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                .2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0526

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Berliner Mietenbündnis verbessern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0526

 

"das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für

Stadtentwicklung und Umweltschutz für folgende Verbesserungen des Berliner

Mietenbündnisses im Rahmen der anstehenden Evaluierung einzusetzen:

 

1. Die absolute Obergrenze für Bestandsmieten nach einer Sanierung / Modernisierung darf die Ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) nur um maximal 10% überschreiten.

 

2. Energetische Maßnahmen im Zuge von Sanierungen/Modernisierungen sind auf die Leistungsfähigkeit unterer Einkommen zuzuschneiden und die prognostizierten

Betriebskosteneinsparungen realistisch und überprüfbar anzusetzen.

 

3. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Wohnraum sollte bei Gründerzeitbauten die Zimmerzahl berücksichtigt werden ("erlaubte" Zimmerzahl = Anzahl der wohnenden Personen + 1).

 

4. Die Kappungsregelung im Mietenbündnis ist präziser zu formulieren (30%

Warmmiete vom Nettoeinkommen als Kappungsgrenze)

 

5. Um den Mieterinnen und Mietern Sicherheit zu geben, ist grundsätzlich nach

Sanierungen/Modernisierungen eine weitere Mieterhöhung für drei Jahre

auszuschließen.

 

6. Für den Bezirk Pankow ist zu überprüfen, ob die geltende Regelung zur Versorgung mit WBS-Mietern ausreichend ist oder ob nicht die Regelung innerhalb des S-Bahn-Ringes aufgrund der angespannten Wohnraumsituation anzusetzen ist."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat sich in Erfüllung des Ersuchens in diversen Gesprächen in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf Staatssekretärs- und Abteilungsleiterebene für die Änderung des Berliner Mietenbündnisses eingesetzt. 

In diesen Gesprächen ist eine Berücksichtigung der Punkte 1 - 5 ernsthaft erörtert worden.

Zuletzt hat das Bezirksamt gemeinsam mit Vertretern der GESOBAU, des Pankower Mieterprotests und des Berliner Mietervereins bei einer Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Berliner Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2014 für die Positionen 1 - 5 des Ersuchens geworben.           

In der Anhörung hat das Bezirksamt für die Überarbeitung des Berliner Mietenbündnisses besonders auf die Anwendungsregeln zur Angemessenheit von Wohnraum, die Kappungsgrenze (30% Bruttowarm vom Nettoeinkommen) und den Ausschluss von Mieterhöhungen 3 Jahre nach Sanierung/Modernisierung hingewiesen. 

Darüber hinaus wurden vom Bezirksamt Regelungen zur sozialverträglichen Anwendung energetischer Sanierungsmaßnahmen eingefordert.     

 

Vom damaligen Staatssekretär, Herrn Gothe, sind in der Anhörung die Beachtung der von der BVV vorgeschlagenen Aspekte bei der Evaluierung und Überarbeitung des Berliner Mietenbündnisses nicht nur genannt, sondern auch angekündigt worden.  

Es bleibt abzuwarten, wie und von wem diese Ankündigungen auch umgesetzt werden.

 

Das Bezirksamt wird auch weiterhin im Sinne der Drucksache gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Wohnungsbaugesellschaften und dem Berliner Abgeordnetenhaus aktiv sein.

 

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 
 

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