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Drucksache - VII-0522
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache Nr.: VII-0522/2013
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Keine Werbung für Tabak und Alkohol!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0522/2013
"Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: zu 1., 2. und 4.
Hierzu wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht vom 22.10.2013 abschließend geantwortet.
Zu 3.
Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen (Sen Fin) wird mit Antwortschreiben vom 19.12.2013 prinzipiell Verständnis hinsichtlich des gewünschten generellen Verzichts auf Werbung für Sucht- und Genussmittel im Rahmen des Geltungsbereiches der VV Werbung signalisiert. Darüber hinaus hat Sen Fin nochmals deutlich gemacht, dass sich die Richtlinien der Regierungspolitik durchaus auf den Schutz von Jugendlichen und Kindern fokussieren. Dies wird auch von der aktuellen VV Werbung so umgesetzt. Aus vorgenannten Gründen behält sich der Senator vor, das von der BVV angestrebte generelle Verbot zunächst mit der für Suchtprävention zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abzustimmen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Mit der Unterbindung von Werbung für Tabak und Alkohol im öffentlichen Straßenland, welche nicht nur für Kinder und Jugendliche als permanent visueller Anreiz wahrnehmbar ist, wird ein weiterer ernsthafter Schritt hinsichtlich "gelebter Suchtprävention" getätigt und untersetzt zudem die Bedeutung des Jugendschutzes.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
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