Drucksache - VII-0522  

 
 
Betreff: Keine Werbung für Tabak und Alkohol!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 16. BVV am 28.08.13
2. Ausfertigung Antrag Linke und Piraten, 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, ZB 18. BVV am 06.11.2013
VzK§13 BA, 20. BVV am 29.01.14

Antrag der Linksfraktion zur 16

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Nach Aussage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung sterben in der Bundesrepublik jährlich 140

Bezirksamt Pankow von Berlin              .01.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0522/2013

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Keine Werbung für Tabak und Alkohol!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0522/2013

 

"Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

  1. Schließt der Bezirk als Eigentümer von Fach- und Finanzvermögen Werbeverträge oder Miet- oder Pachtverträge über Flächen ab, bzw. erteilt er die Genehmigung zur Aufstellung einer Werbeanlage, ist die Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung generell auszuschließen.

 

  1. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür ein, dass nach Auslaufen bestehender Werbeverträge bei Neuabschluss und bei Abschluss evtl. Miet- oder Pachtverträge über Flächen die Möglichkeit der Tabak- und Alkoholwerbung auf öffentlichem Straßenland generell ausgeschlossen ist.

 

  1. Das Bezirksamt setzt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dafür ein, dass in die Allgemeine Anweisung über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (AllA Werbung bzw. VV Werbung) der Verzicht auf Werbung für Sucht- und Genussmittel (Alkohol, Nikotin u. ä.) aufgenommen wird - und dies nicht nur an Orten, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.

 

  1. Das Bezirksamt setzt sich aufgrund der gesamtstädtischen Bedeutung dieser Angelegenheit gegenüber dem Rat der Bürgermeister (RdB) dafür ein, dass Tabak- und Alkoholwerbung auf Öffentlichem Straßenland im Land Berlin ausgeschlossen werden."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

zu 1., 2. und 4.

 

Hierzu wurde bereits mit dem 1. Zwischenbericht vom 22.10.2013 abschließend geantwortet.

 

Zu 3.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Finanzen (Sen Fin) wird mit Antwortschreiben vom 19.12.2013 prinzipiell Verständnis hinsichtlich des gewünschten generellen Verzichts auf Werbung für Sucht- und Genussmittel im Rahmen des Geltungsbereiches der VV Werbung signalisiert. Darüber hinaus hat Sen Fin nochmals deutlich gemacht, dass sich die Richtlinien der Regierungspolitik durchaus auf den Schutz von Jugendlichen und Kindern fokussieren. Dies wird auch von der aktuellen VV Werbung so umgesetzt. Aus vorgenannten Gründen behält sich der Senator vor, das von der BVV angestrebte generelle Verbot zunächst mit der für Suchtprävention zuständigen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales abzustimmen. 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Mit der Unterbindung von Werbung für Tabak und Alkohol im öffentlichen Straßenland, welche nicht nur für Kinder und Jugendliche als permanent visueller Anreiz wahrnehmbar ist, wird ein weiterer ernsthafter Schritt hinsichtlich "gelebter Suchtprävention" getätigt und untersetzt zudem die Bedeutung des Jugendschutzes.

             

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Jugend

und Facility Management

 

 

 

 

 
 

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