Drucksache - VII-0520  

 
 
Betreff: Bei Umbaumaßnahmen Kindertoiletten im Bezirksamt vorsehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, SB 18. BVV am 06.11.13

Antrag

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Erwachsene werden bei ihrem Gang in das Bezirksamt (Jugendamt u

Bezirksamt Pankow von Berlin              .10.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                       

Drucksache-Nr.:
in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0520/2013

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Bei Umbaumaßnahmen Kindertoiletten im Bezirksamt vorsehen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII - 0520/2013

 

"Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

 

bei Umbaumaßnahmen von öffentlichen Toiletten des Bezirksamtes (Besu-

cher_innentoiletten) die sanitären Anlagen zukünftig dergestalt einzurichten, dass sie auch von Kindern sowie kleinwüchsigen Menschen selbständig benutzt werden können."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Toiletten in Bürodienstgebäuden werden durch Besucher und Büroangestellte genutzt. Anzahl und Art der Ausstattung erfolgt nach den Richtwerten der DIN 18022. Ein zusätzliches Angebot für die Nutzung von Kleinkindern oder kleinwüchsigen Personen erfordert zusätzliche Ausstattungsgegenstände und erweiterte Raumgrößen (zusätzlichen Kosten).

 

Bei Umbaumaßnahmen in Gebäuden des Bezirksamtes wird die Notwendigkeit von zusätzlichen sanitären Einrichtungen geprüft und bei Bedarf in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten realisiert.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Gegenwärtig nicht bezifferbar.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Christine Keil                           

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin für Jugend

und Facility Management

 

 

 
 

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