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Drucksache - VII-0515
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .02.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksachen-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0515
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Bestätigung der Antragsabgabe für Sozialleistungen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0515
Das Bezirksamt wird ersucht,
jedem Bürger und jeder Bürgerin der/die Sozialleistungen beantragt, bei persönlicher Antragsabgabe in den Ämtern, die Abgabe mit Datum zu bescheinigen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Amt für Soziales Auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger wird bei der persönlichen Antragsabgabe der Empfang der Antragsunterlagen stets bestätigt. Dies erfolgt in der Regel durch Datumsangabe sowie Unterschrift und Stempel auf einer Kopie der ersten Seite des abgegebenen Antrags oder Schreibens.
Jobcenter Pankow Auf Wunsch der Kundinnen und Kunden wird bei der persönlichen Antragsabgabe der Empfang der Antragsunterlagen stets bestätigt. Üblich ist hier ein Ausdruck des in VerBIS hinterlegten Annahmevermerkes. Stellt sich der Bedarf nach einem Nachweis erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, kann durch die Dokumentation im Fachverfahren VerBIS der entsprechende Ausdruck auch nachgereicht werden.
Die pauschale Aushändigung einer Bestätigung oder aber auch die Bestätigung des Eingangs postalisch übermittelter Unterlagen erfolgt jedoch nicht. Dies würde zu einem erheblichen und nicht vertretbaren Mehraufwand führen.
Bürgeramt In den Pankower Bürgerämtern erhalten Antragsteller bei Abgabe eines Antrages nach dem Wohngeldgesetz - WoGG - auf Wunsch eine Eingangsbestätigung. Anträge, die lediglich ohne diesen Wunsch abgegeben werden, erhalten einen Eingangsvermerk, da Wohngeld keine Sozialleistung ist. Im Übrigen wird insoweit auf die hiesige Beantwortung der Großen Anfrage der Piratenfraktion VII -0516 in der BVV am 28.08.2013 verwiesen. Hinsichtlich der Antragsabgabe für Sozialleistungen in den Bürgerämtern wurde bisher analog verfahren. Zukünftig wird jedoch sichergestellt, dass der jeweilige Bürger einen Eingangsnachweis erhält. Hierzu muss künftig mit dem Einverständnis des Bürgers der Umschlag mit den Antragsunterlagen geöffnet werden, um eine entsprechende Bestätigung erstellen zu können. Willigt der Bürger nicht ein, wird weiterhin nur der Eingangsvermerk angebracht.
Jugendamt Im Jugendamt wird auf Wunsch bei persönlicher Antragsabgabe in den Fachdiensten und Regionen die Abgabe von Anträgen mit Datum bestätigt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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