Drucksache - VII-0515  

 
 
Betreff: Bestätigung der Antragsabgabe für Sozialleistungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PiratenfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mitberatender Ausschuss
17.09.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO Vorberatung
12.09.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO vertagt   
24.10.2013 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.03.2014 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Piratenfraktion 16. BVV am 28.08.13
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO, 19. BVV am 11.12.13
VzK §13 SB, BA 21. BVV am 05.03.2014

Von:

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Der Bürger hat Anspruch auf ein klares und sicheres Verwaltungshandeln

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .02.2014

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksachen-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0515

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Bestätigung der Antragsabgabe für Sozialleistungen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. Sitzung am 11.12.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VI-0515

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

jedem Bürger und jeder Bürgerin der/die Sozialleistungen beantragt, bei persönlicher Antragsabgabe in den Ämtern, die Abgabe mit Datum zu bescheinigen.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Amt für Soziales

Auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger wird bei der persönlichen Antragsabgabe der Empfang der Antragsunterlagen stets bestätigt. Dies erfolgt in der Regel durch Datumsangabe sowie Unterschrift und Stempel auf einer Kopie der ersten Seite des abgegebenen Antrags oder Schreibens.

 

Jobcenter Pankow

Auf Wunsch der Kundinnen und Kunden wird bei der persönlichen Antragsabgabe der Empfang der Antragsunterlagen stets bestätigt. Üblich ist hier ein Ausdruck des in VerBIS hinterlegten Annahmevermerkes. Stellt sich der Bedarf nach einem Nachweis erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, kann durch die Dokumentation im Fachverfahren VerBIS der entsprechende Ausdruck auch nachgereicht werden.

 

Die pauschale Aushändigung einer Bestätigung oder aber auch die Bestätigung des Eingangs postalisch übermittelter Unterlagen erfolgt jedoch nicht. Dies würde zu einem erheblichen und nicht vertretbaren Mehraufwand führen.

 

 

Bürgeramt

In den Pankower Bürgerämtern erhalten Antragsteller bei Abgabe eines Antrages nach dem Wohngeldgesetz - WoGG - auf Wunsch eine Eingangsbestätigung.

Anträge, die lediglich ohne diesen Wunsch abgegeben werden, erhalten einen Eingangsvermerk, da Wohngeld keine Sozialleistung ist.

Im Übrigen wird insoweit auf die hiesige Beantwortung der Großen Anfrage der Piratenfraktion VII -0516 in der BVV am 28.08.2013 verwiesen.

Hinsichtlich der Antragsabgabe für Sozialleistungen in den Bürgerämtern wurde bisher analog verfahren. Zukünftig wird jedoch sichergestellt, dass der jeweilige Bürger einen Eingangsnachweis erhält. Hierzu muss künftig mit dem Einverständnis des Bürgers der Umschlag mit den Antragsunterlagen geöffnet werden, um eine entsprechende Bestätigung erstellen zu können.

Willigt der Bürger nicht ein, wird weiterhin nur der Eingangsvermerk angebracht.

 

Jugendamt

Im Jugendamt wird auf Wunsch bei persönlicher Antragsabgabe in den Fachdiensten und Regionen die Abgabe von Anträgen mit Datum bestätigt.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                                                    Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport   

 

 
 

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