Drucksache - VII-0505  

 
 
Betreff: Beantragung der Entscheidung der Bezirksaufsicht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Sabine Röhrbein (Fraktion SPD)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.06.2013 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zum Thema "Beantragung der Entscheidung der Bezirksaufsicht gegen die Beanstandung des BVV Beschlusses zur Drs. VII-0419 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gem. §18 BezVG ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.12.2013 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Sabine Röhrbein (Fraktion der SPD) für die außerordentliche Tagung am 24.06.13
Antrag 2. Ausfertigung BV Röhrbein(Fraktion der SPD) Fraktion der SPD, Fraktion Bündnisn 90/Die Grünen, Piratenfraktion außerord. Tagung am 24.06.2013
VzK§13 BA, SB am 06.11.13
VzK §13 BA, SB am 11.12.13

Betr

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin nimmt ihr Recht in Anspruch, gemäß § 18 Bezirksverwaltungsgesetz gegen die Beanstandung des Beschlusses ihrer Geschäftsordnung für die VII

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    3.12. 2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                            in Erledigung der

                                          Drucksache Nr.: VII-0505                                         
 

                                                                                                               

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Beantragung der Entscheidung der Bezirksaufsicht

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der außerordentlichen Tagung am 24.06. 2013 beschlossenen Drucksache Nummer VII-0505

 

"Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantragt die Entscheidung der Bezirksaufsicht gegen die Beanstandung des BVV Beschlusses zur Drs. VII-0419 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gem. §18 BezVG und beauftragt das Bezirksamt entsprechend tätig zu werden."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Bezirksaufsicht hat am 13.11.2013 entschieden:

"Die mit Bezirksamtbeschluss vom 18. Juni 2013 erfolgte Beanstandung, die sich auf    § 41 Abs. 5 Satz 1 der mit der BVV-Drs. VII-0419 am 5. Juni 2013 beschlossenen Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow bezieht, wird bestätigt."

 

Damit sei die Beanstandung der genannten Drucksache rechtmäßig. Der BVV-Beschluss hinsichtlich des § 41 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung der BVV Pankow sei rechtswidrig.

 

In der Begründung führt die Senatsveraltung für Inneres unter anderem aus:

"Bei nichtöffentlichen Sitzungen der BVV ist der Kreis der Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer so klein wie möglich zu halten. Bürgerdeputierte sind von nichtöffentlichen Sitzungen der BVV auszuschließen. Sie sind nicht Mitglieder der BVV und haben keine Kompetenz, an der Meinungsbildung oder Beschlussfassung im Plenum der BVV mitzuwirken. Ihre Funktion ist es, als sachkundige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen der BVV die Interessen der Bevölkerung zu vertreten. Sie sind in den Ausschüssen stimmberechtigt. Für Ihre Tätigkeit in den Ausschüssen der BVV ist eine Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen der BVV weder erforderlich noch gesetzlich vorgesehen. Dies gilt auch für den Fall, dass in nichtöffentlichen Sitzungen der BVV Themen erörtert werden, die zuvor oder im Anschluss in einem Ausschuss behandelt werden, dem die jeweiligen Bürgerdeputierten angehören."

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                         

Bezirksbürgermeister                                       

 

 

 

 

 

 
 

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