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Drucksache - VII-0505
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin 3.12. 2013
An die Bezirksverordnetenversammlung in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0505
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Beantragung der Entscheidung der Bezirksaufsicht
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der außerordentlichen Tagung am 24.06. 2013 beschlossenen Drucksache Nummer VII-0505
"Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantragt die Entscheidung der Bezirksaufsicht gegen die Beanstandung des BVV Beschlusses zur Drs. VII-0419 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gem. §18 BezVG und beauftragt das Bezirksamt entsprechend tätig zu werden."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Bezirksaufsicht hat am 13.11.2013 entschieden: "Die mit Bezirksamtbeschluss vom 18. Juni 2013 erfolgte Beanstandung, die sich auf § 41 Abs. 5 Satz 1 der mit der BVV-Drs. VII-0419 am 5. Juni 2013 beschlossenen Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow bezieht, wird bestätigt."
Damit sei die Beanstandung der genannten Drucksache rechtmäßig. Der BVV-Beschluss hinsichtlich des § 41 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung der BVV Pankow sei rechtswidrig.
In der Begründung führt die Senatsveraltung für Inneres unter anderem aus: "Bei nichtöffentlichen Sitzungen der BVV ist der Kreis der Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer so klein wie möglich zu halten. Bürgerdeputierte sind von nichtöffentlichen Sitzungen der BVV auszuschließen. Sie sind nicht Mitglieder der BVV und haben keine Kompetenz, an der Meinungsbildung oder Beschlussfassung im Plenum der BVV mitzuwirken. Ihre Funktion ist es, als sachkundige Bürgerinnen und Bürger in den Ausschüssen der BVV die Interessen der Bevölkerung zu vertreten. Sie sind in den Ausschüssen stimmberechtigt. Für Ihre Tätigkeit in den Ausschüssen der BVV ist eine Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen der BVV weder erforderlich noch gesetzlich vorgesehen. Dies gilt auch für den Fall, dass in nichtöffentlichen Sitzungen der BVV Themen erörtert werden, die zuvor oder im Anschluss in einem Ausschuss behandelt werden, dem die jeweiligen Bürgerdeputierten angehören."
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Keine Auswirkungen
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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