Drucksache - VII-0475  

 
 
Betreff: Temporäre Lösungen für den Sportunterricht und für den Vereinssport in der Grundschule am Kollwitzplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
07.08.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU 15.BVV am 5.6.2013
Beschlussempfehlung Ausschuss SchulSp 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, SB am 18.BVV am 06.11.13

Die BVV möge beschließen das Bezirksamt zu ersuchen:

 

 

 

Siehe Anlage

Eine Grundschule braucht an ihrem Standort eine Möglichkeit den regulär vorgesehenen Sportunterricht zu realisieren

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .10.2013

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0475

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Temporäre Lösungen für den Sportunterricht und für den Vereinssport in der Grundschule am Kollwitzplatz

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. ordentlichen Tagung  am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung  - Drucksache Nr. : VII-0475/13.

 

Die BVV möge beschließen das Bezirksamt zu ersuchen:

 

  1. Zu Prüfen ob mit der Errichtung eines temporären Gebäudes auf dem Gelände der Grundschule am Kollwitzplatz (Sportplatz) der Schul- und Vereinssport nachhaltig gesichert werden kann.
  2. Zu prüfen wenn Punkt 1 nicht realisiert werden kann, ob das temporäre Gebäude fußläufig in der Nähe der Grundschule am Kollwitzplatz errichtet werden kann.
  3. Zu Prüfen wenn Punkt 2 nicht realisiert werden kann, ob eine Sporthalle im Bezirk gefunden werden kann, die den gesamten Sportunterricht der Grundschule am Kollwitzplatz aufnehmen kann und die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe eines Busshuttles dorthin gebracht werden.
  4. Zu prüfen ob die Busshuttlevariante den Schülern des Gymnasium eher zuzumuten ist als den Schüler der Grundschule.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1.

Für die nachhaltige Sicherung des Schul- und Vereinssports am Standort Knaackstraße 67 ist eine Sporthalle mit zwei Hallenteilen erforderlich.

Eine Sporthalle dieser Größe (einschließlich des Umkleide-Sanitärbereichs) verursacht einen Baukörper von ca. 32 m x 45 m.

Der Baukörper könnte nur auf der Freifläche des Horts unter den Voraussetzungen der Bebaubarkeit aus städtebaulicher und baurechtlicher Sicht eingeordnet werden. Die Grundschule am Kollwitzplatz sowie die benachbarten Kindertagesstätten liegen in einem Bereich, der planungsrechtlich auf der Grundlage von § 34 BauGB beurteilt wird. Aufgrund neuerer Rechtsprechung muss davon ausgegangen werden, dass die Freiflächen des Hortes und der Kindertagsstätte nicht überbaubare Grundstücksflächen darstellen. Eine Sporthalle mit den genannten Abmessungen könnte daher allenfalls zulässig sein, wenn die befristete Nutzung mit einem engen Zeitrahmen von maximal zwei oder drei Jahren versehen ist.

 

Die Errichtung eines temporären Gebäudes für den Sportunterricht und für den Vereinssport in der Grundschule am Kollwitzplatz würde in der Ganztagsbetreuung eine deutliche Verschlechterung der Aufenthaltsqualität nach sich ziehen. Zu erwähnen ist, dass dieser Bereich gegenwärtig aus Mitteln des Sonderprogramms in Höhe von 7.000 ? für alle Schulen Berlins sowie des Schulanlagensanierungprogramms in Höhe von 17.000 ? sowie aus weiteren Mitteln des Fördervereins der Schule baulich aufgewertet wird. Die begonnenen Maßnahmen wären in diesem Falle wirkungslos.

 

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Freiflächen (Sportfreifläche und Pausenfreifläche der Grundschule), die unter Abwägung des angestrebten Nutzens mit einer kleineren Sporthalle (Reduzierung auf ein Hallenteil) überbaut werden könnten.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt verfügt über keine geeigneten Freiflächen in unmittelbarer Umgebung des Kollwitzplatzes zur Errichtung eines temporären Gebäudes.

 

Bei den umliegenden Flächen handelt es sich um gewidmete öffentliche Grün- und Erholungsanlagen zumeist mit der Zweckbestimmung Spielplatz.

 

 

Zu 3. und 4.

Dem Bezirk steht keine Halle, die den gesamten Sportunterricht auffangen kann, zur Verfügung. Für das laufende Schuljahr werden ausreichend Unterrichtszeiten in der Alba-Halle und in der Halle Sredzkistraße ermöglicht. Des Weiteren erging an die Schule das Angebot, Unterrichtszeiten bzw. Hallenzeiten in der sich im Fachvermögen Sport befindlichen Halle Kollwitzstraße zu nutzen. Die Nutzung dieser fußläufig zu erreichenden Halle lehnte die Schule ab.

Unter diesen Umständen sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit zu prüfen, ob die Busshuttlevariante den Schülern des Gymnasiums eher zuzumuten ist als den Schülern der Grundschule.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für

                                                        Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen