Drucksache - VII-0469  

 
 
Betreff: Schulessen - besser und sozial
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 15. BVV am 05.06.13
Änderungsantrag Linksfraktion 15. BVV am 05.06.13
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt 16 BVV am 28.08.2013

ANTRAG

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Wir begrüßen, dass in Berlin auf Landes- und Bezirksebene fraktionsübergreifend der politische Wille für eine Verbesserung des gesunden Schulmittagessen vorhanden ist und daran gemeinsam aktiv gearbeitet wird

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .08.2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0469

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Schulessen - besser und sozial

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 15. ordentlichen Tagung  am 08.06.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung  - Drucksache Nr. : VII-0469/13.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Rahmen der Erörterungen über den jüngsten Entwurf des Gesetzes über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens dafür einzusetzen, dass

 

  1. die Elternbeiträge, analog den Hortbeiträgen, sozial gestaffelt werden (Einkommen, Geschwisterregelung).
     
  2. das Gesetzgebungsverfahren zu einer Qualitätskontrolle der ausgewählten Caterer führt.
     
  3. bei Vertragsbrüchen (schlechte Qualität, Beschäftigung unter Mindestlohn, vereinbarte Produkte fehlen usw.) die Liefervereinbarungen kündbar sind.
     
  4. deutlich gemacht wird, dass ein Einheitspreis bei unterschiedlichen Bedingungen vor Ort zu Wettbewerbsverzerrung führt und Großanbieter einseitig durch Profite begünstigt werden. Gleiches gilt auch an Schulen mit hohen Schülerzahlen, da hier der Einkauf und die Essensausgabe für die Anbieter günstiger gestaltet werden kann.

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Allgemeines

Das Bezirksamt hatte keine Gelegenheit, sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens des Gesetzes über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens für die o. g. Drucksache einzusetzen. Das Gesetz wurde bereits am 13. Juni 2013 (also wenige Tage nach Befassung der Angelegenheit in der BVV) in 2. Lesung vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Das Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens vom 26. Juni 2013 erschien schließlich am 9. Juli 2013 im Gesetzblatt und  tritt mit Ausnahme der monatlichen Kostenbeteiligung am 1. August 2013 in Kraft. Ungeachtet dessen beinhaltet es Regelungen, die mit der o. g. Drucksache begehrt werden.

 

Zu 1.

Siehe Ausführungen zu Allgemeines

Über eine soziale Staffelung der Beiträge wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit folgendem Ergebnis diskutiert:

 

Von einer sozial gedeckelten Beitragsstaffelung der Kostenbeteiligung und der Gewährung von Geschwisterermäßigungen wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens abgesehen, da sich die Kostenbeteiligung mit 37 Euro noch in einem hinnehmbaren Rahmen bewegen würde und sozial schwächere Familien durch das Bildungs- und Teilhabe­paket unterstützt würden. Gleichfalls soll der Härtefallfonds aufrecht erhalten werden. Zudem handele es sich lediglich um einen Pauschalbetrag, der nicht die tatsächli­chen Kosten für das Mittagessen abdeckt.

 

Zu 2.

Das Bezirksamt hatte sich bereits im Vorfeld in seiner Stellungnahme gegenüber dem RdB für eine auskömmlich finanzierte und personell unterlegte Qualitätskontrolle eingesetzt. Konkrete Ausführungsbestimmungen hierzu bleiben abzuwarten.

Das Gesetz enthält im § 78 Abs. 2 eine Regelung, nach der an jeder Schule, die Mittagessen anbietet, ein Mittagessensauschuss einzurichten ist. Dieser soll u. a. der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mittagessens dienen.

Ein für das Land Berlin einheitlich geregeltes Musterausschreibungsverfahren zielt darauf ab, ein qualitativ hochwertiges Schulessen sicherzustellen und beinhaltet Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung verschiedener Qualitätskriterien, wie z. B. Bio-Anteil, Länge der maximalen Warmhaltezeit nach "DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung", Angabe des Küchenstandortes usw.

Im Rahmen der Erarbeitung ihres Umsetzungskonzeptes haben die Bieter gleichfalls ein Qualitätsmanagement darzulegen. Ebenfalls ist von ihnen ein Beschwerdemanagement vorzuhalten. Mit Angebotsabgabe haben die Bieter darzustellen, wie Beschwerden hinsichtlich der Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers eingebracht und beantwortet werden können.

 

Zu 3.

Bei Vertragsverletzungen waren bisher und sind auch in Zukunft grundsätzlich Sanktionsmöglichkeiten gegeben.

Regelungen zur Mängelbeseitigung und Vertragsstrafen sind im Übrigen Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

In einer Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen erklären die Bieter, mindestens einen Mindestlohn von 8,50 ? pro Stunde zu zahlen. Gleichfalls werden sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass wissentlich falsche Erklärungen den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und sie bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können.

 

Zu 4.

Entfällt - siehe Ausführungen unter Allgemeines

 

Im Rahmen des landeseinheitlichen Ausschreibungsverfahrens wird ein gesetzlich festgelegter Festpreis von 3,25 ? pro Schulmittagessen zugrunde gelegt. Bisher gab letztendlich ein niedriger Preis den Ausschlag bei der Anbieterauswahl. Nunmehr lautet das entscheidende Auswahlkriterium im Wettbewerb der Anbieter: Wer bietet für den vorgegebenen Preis das qualitativ beste Essen? Im Übrigen wird der Wechsel von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb bei gleichzeitiger Erhöhung des Festpreises pro Schulmittagessen überwiegend positiv bewertet.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Im Rahmen der Globalsumme 2014/2015 erhielten die Bezirke für das Beköstigungsprodukt der Hortbetreuung  einen Zuweisungspreis von 3,30 ?.

Das Produktbudget wurde ohne Plafondserhöhung mit der 1. technischen Fortschreibung der Globalsumme 2014/2015 außerhalb der Normierung zugewiesen, so dass de facto nur 3,11 ? zur Verfügung stehen.

Im Entwurf des Haushaltsplans 2014/2015 wurden die Erhöhung des Portionspreises  und die Erhöhung der Elternbeiträge  in den Kapiteln für Grundschulen, Sonderschulen und Gemeinschaftsschulen bei 51420 bzw. 11110 veranschlagt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Eine qualitativ hochwertige Schulverpflegung dient der Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten und der Ausprägung eines gesundheitsfördernden Lebensstils von Kindern und Jugendlichen. Damit liefert sie  einen Beitrag für Gesundheit und Wohlbefinden von Schülerinnen und Schülern und auch der Lehrkräfte. Eine quantitativ und qualitativ optimierte Nährstoffversorgung kann zu einer Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und damit zu einer besseren Lernfähigkeit beitragen.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für

                                                        Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

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