Drucksache - VII-0465  

 
 
Betreff: Schulhofbeleuchtung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke, 15. BVV am 05.06.13
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 16 BVV am 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Derzeit ist es gängige Praxis, dass Schulhöfe und andere Freiflächen von Schulen sogar an Wochenenden, an unterrichtsfreien Tagen und in Ferienzeiten selbst dann beleuchtet werden - im Winter bis circa 22 Uhr, im Sommer bis circa 0

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .08.2013

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0465/13

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Schulhofbeleuchtung

 

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 15. Tagung am 05.06.2013 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.:VII-0465/13.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Beleuchtung von Schulhöfen und Außenanlagen von Schulen an Wochenenden, unterrichtsfreien Tagen und Ferien einzustellen.

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Steuerung der Schulhofbeleuchtung erfolgt über einstellbare Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhren und stellt daher kein technisches Problem dar.

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist jedoch entsprechend der Landeshaushaltsordnung verpflichtet, jegliches Verwaltungshandeln nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten. Als Schulträger für die öffentlichen Schulen ist der Bezirk für die Bereitstellung der erforderlichen Schulplätze zuständig. Das bedeutet, dass die entsprechende Fachverwaltung, hier das Schul- und Sportamt, eine gefahrlose Nutzung der Schulstandorte sichern und Beschädigungen/ Zerstörungen zu verhindern hat. Ein wichtiges Hilfsmittel für die Erfüllung dieser Aufgabe stellt die Installation von Leuchten an den Gebäuden und auf den Freiflächen dar. Der Standort und die Anzahl der Leuchten werden in Abhängigkeit von der jeweiligen örtlichen Gegebenheit bestimmt.

Eine Begründung für die Notwendigkeit der Beleuchtung von Schulhöfen und Außenanlagen an unterrichtsfreien Tagen und Wochenenden wurde bereits in Beantwortung der KA Nr. 0318/VII vom  2.4.2013 gegeben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Kosteneinsparung durch die Reduzierung der Beleuchtung (für die Beleuchtung des Schulhofs in der Danziger Straße 50 fallen jährlich Kosten in Höhe von

8,10 Euro an) in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die zur Beseitigung etwaiger Vandalismusschäden aufzuwenden wären.

Das Abschalten der Beleuchtung im gewünschten Umfang würde daher nicht den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. 

Unter Beachtung dieser Aspekte besteht keine Möglichkeit, durch eine Reduzierung der Beleuchtung von Schulhöfen und Außenanlagen den Anteil des Bezirks Pankow an der Lichtverschmutzung der Stadt Berlin zu reduzieren.

 

Darüber hinaus ist auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für innere Schulangelegenheiten zu verweisen. Die Anregung, das Thema "Lichtverschmutzung" und die sich daraus ergebenden Folgen mit den Schülerinnen und Schülern zu diskutieren, wird der entsprechenden Dienststelle übermittelt.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                        Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport

 

 
 

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