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Drucksache - VII-0465
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0465/13
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Schulhofbeleuchtung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 15. Tagung am 05.06.2013 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.:VII-0465/13.
Das Bezirksamt wird ersucht, die Beleuchtung von Schulhöfen und Außenanlagen von Schulen an Wochenenden, unterrichtsfreien Tagen und Ferien einzustellen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Steuerung der Schulhofbeleuchtung erfolgt über einstellbare Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhren und stellt daher kein technisches Problem dar.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist jedoch entsprechend der Landeshaushaltsordnung verpflichtet, jegliches Verwaltungshandeln nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auszurichten. Als Schulträger für die öffentlichen Schulen ist der Bezirk für die Bereitstellung der erforderlichen Schulplätze zuständig. Das bedeutet, dass die entsprechende Fachverwaltung, hier das Schul- und Sportamt, eine gefahrlose Nutzung der Schulstandorte sichern und Beschädigungen/ Zerstörungen zu verhindern hat. Ein wichtiges Hilfsmittel für die Erfüllung dieser Aufgabe stellt die Installation von Leuchten an den Gebäuden und auf den Freiflächen dar. Der Standort und die Anzahl der Leuchten werden in Abhängigkeit von der jeweiligen örtlichen Gegebenheit bestimmt. Eine Begründung für die Notwendigkeit der Beleuchtung von Schulhöfen und Außenanlagen an unterrichtsfreien Tagen und Wochenenden wurde bereits in Beantwortung der KA Nr. 0318/VII vom 2.4.2013 gegeben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Kosteneinsparung durch die Reduzierung der Beleuchtung (für die Beleuchtung des Schulhofs in der Danziger Straße 50 fallen jährlich Kosten in Höhe von 8,10 Euro an) in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen, die zur Beseitigung etwaiger Vandalismusschäden aufzuwenden wären. Das Abschalten der Beleuchtung im gewünschten Umfang würde daher nicht den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Unter Beachtung dieser Aspekte besteht keine Möglichkeit, durch eine Reduzierung der Beleuchtung von Schulhöfen und Außenanlagen den Anteil des Bezirks Pankow an der Lichtverschmutzung der Stadt Berlin zu reduzieren.
Darüber hinaus ist auf die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für innere Schulangelegenheiten zu verweisen. Die Anregung, das Thema "Lichtverschmutzung" und die sich daraus ergebenden Folgen mit den Schülerinnen und Schülern zu diskutieren, wird der entsprechenden Dienststelle übermittelt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport
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