Drucksache - VII-0463  

 
 
Betreff: Bennennung von Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK § 15 BA, 15. BVV 5.6.13

SIEHE ANLAGE

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .05.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Benennung von Schulen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am ..... 2013
beschlossen:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin erklärt sein Einverständnis, dass die

45. Grundschule Pankow (03G45), Danziger Str. 50 in 10435 Berlin

den Namen

 

"Grundschule im Hofgarten"  Berlin-Pankow

 

erhält.

 

Begründung:

 

Nach intensiver Diskussion und Abstimmung in den Schulgremien beschloss die Schulkonferenz am 5. November 2013 einstimmig, dem Bezirksamt für die 45. Grundschule Pankow (03G45) den Namen "Grundschule im Hofgarten" vorzuschlagen.

 

Die 45. Grundschule wurde im Schuljahr 2010/2011 als Filiale der Grundschule am Kollwitzplatz gegründet. Mit Vorlage VI-0992 beschloss die BVV am 31.03.2010 über die Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Danziger Straße 50 in 10435 Berlin. Die Schule agiert seit Beginn des Schuljahres 2011/2012 als eigenständige Grundschule.

 

Zeitgleich mit dem Vollzug der Eigenständigkeit begannen Eltern, Kinder, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 45 Grundschule über einen Namen nachzudenken. Dazu hatten alle am Schulleben Beteiligten die Gelegenheit, einen Namensvorschlag zu unterbreiten. Aus der Vielzahl der vorgeschlagenen Namen wählte die Gesamtelternvertretung sechs Favoriten. Aus diesen sechs Vorschlägen wählten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule drei Anwärter. Diese drei Vorschläge wurden allen Eltern, Kindern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Wahl vorgeschlagen.

 

Die Namensbezeichnung "Grundschule im Hofgarten" vereinte in diesem demokratischen Akt die überwiegende Zahl der Stimmen auf sich.

Mittels Votum wurde in der Schulkonferenz der Name "Grundschule im Hofgarten" gewählt.

 

Zur Begründung teilte die Schule mit:

"Die Grundschule liegt im Innenhof eines dicht besiedelten Wohngebietes im Prenz-

lauer Berg. Im Zuge der Sanierung dieser Schule wurde auch der Hof zu einem Idyll

für die Kinder gestaltet. Es entstand eine Gartenanlage, die zum Verweilen einlädt,

eine Anlage, die die Kinder zum Spielen, Klettern und Ausruhen nutzen, ein Hofgarten,

der neben dem Schulgebäude ein wichtiger Lebensraum für die Kinder geworden

ist. Er ist unser "grünes Klassenzimmer", Mehrere unvergessliche Schulfeste

feierten wir in diesem wunderschönen Garten. Auch ein Schulgarten ist angedacht.

so dass hier intensiver gelernt und gelebt werden kann.

Unsere Grundschule wäre ein würdiger Hofgarten im Prenzlauer Berg. Deshalb bitte

ich Sie im Namen aller am Schulleben Beteiligten. unserer Grundschule den Namen

"Grundschule im Hofgarten" zu verleihen."

I

 

Der Name erfüllt die formalen Kriterien der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft  am 02.01.2013 erlassenen Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 01/2013 (Betr.: Benennung und Bezeichnung der Schulen).

 

Die Vornotierung des Namens durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgte mit Schreiben vom 12.02.2013. Der Name "Grundschule im Hofgarten" wurde im Land Berlin bisher noch nicht vergeben (vgl. Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift).

 

Der für die Namensgebung nach § 76 Abs. 1 Ziffer 15 SchulG erforderliche Schulkonferenzbeschluss wird nach der Befassung der Angelegenheit im Bezirksamt herbeigeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

neues Schulschild                            52 ?              Immobilienservice, sonstige Bewirtschaftung

diverse Stempel                            26 ?              SB- Mittel der Schule, Sammeltitel 53401

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

entfällt

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine


 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Namensgebung soll zu einem hohen Identifikationsgrad sowohl der Schüler/innen als auch deren Eltern gegenüber der Schule führen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für
                                          Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

 
 

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