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Drucksache - VII-0444
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 des Bezirks Pankow von Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.05.2013 folgende Beschlüsse gefasst:
Sie sind in den Anlagen A bis E näher untersetzt.
Begründung
Gemäß § 26a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die sich aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben, Einnahmen und Personalausgaben (Titel 386 30) und für Investitionsausgaben (Titel 389 30) ergeben.
Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 für den Bezirk Pankow.
Übersicht zu den Anlagen: Anlagen A bis A3 beinhalten die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten nach Maßgabe der anerkannten Bedarfe sowie deren Herleitung.
Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil sowie die interne Vorgabe für die Bewirtschaftungsausgaben A08
Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets.
Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).
Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.
Produktsummenbudget
Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 18.04.2013 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2014 (Schreiben der SenFin vom 21.03.2013) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von 549.371.774 ?, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2012 basiert.
Ausgehend von dieser Summe wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und den T-Teil der Transferausgaben hergeleitet:
Für 2015 erfolgte die Anpassung analog.
Kamerale Planung des PSB
Ausgangspunkt für die unterstellte kamerale Planung ist das fortgeschriebene, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigte Ist 2012. Darüber hinaus wurde vor allem die Erhöhung der Kosten für das Schulmittagessen und teilweise die Erhöhung der Leitlinien Hoch- und Tiefbauunterhaltung berücksichtigt.
Die Personalansätze wurden auf der Grundlage des vom Bezirksamt beschlossenen VZÄ-Konzeptes ausfinanziert unter Einhaltung der Zielzahlen für 2014 und 2015. Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde eingehalten.
Das Bezirksamt hat als Vorsorge für kostenpflichtige Fort- und Weiterbildungen Mittel an zentraler Stelle berücksichtigt. Dezentral sind hierfür in den Abteilungen Ansätze in Höhe von mindestens 1.000 ? zu bilden.
Höchstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt das Bezirksamt.
Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen. Davon ausgenommen sind die zweckgebundenen Zuweisungsteile bzw. Ausgaben mit Veranschlagungsvorgabe.
Für folgende Sachverhalte erfolgt eine interne Zweckbindung bzw. Veranschlagungsvorgabe (s. Anlagen):
Die Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung wurden von der SenFin in 2014 und 2015 stark erhöht (Hochbau plus 32 Mio. ?/Tiefbau plus 25 Mio. ?/Pankow gesamt plus 5,99 Mio. ?). Diese Erhöhung wird begründet mit der Fortschreibung der für 2012/2013 vom AGH beschlossenen Plafonderhöhung um 50 Mio. ?, der in 2012 von den Bezirken erzielten positiven Jahresabschlüssen und der damit verbundenen positiven Ergebnisvorträge. Im Gegenzug sind die zusätzlichen Mittel für die Beseitigung von Winterschäden (vormals 12,5 Mio. ?) sowie die Aufstockung des Schulanlagensanierungsprogramms (vormals 16 Mio. ?) nunmehr Bestandteil des Bezirksplafonds. Die Festlegung der Leitlinien auf das Doppelte des Volumens dieser ehemaligen Zusatzprogramme erfolgt vor dem Hintergrund der Erwartung, dass die Bezirke ihre positiven Ergebnisvorträge hierfür verwenden. Pankow hat 2012 zwar mit einem positiven isolierten Jahresergebnis in Höhe von 4,68 Mio. ? abgeschlossen, insgesamt aber ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 27,45 Mio. ? vorgelegt. Außerdem darf ein Konsolidierungsbezirk seine Überschüsse nur für die Konsolidierung einsetzen. Es ist dem Bezirk daher nicht möglich, die volle Erhöhung der Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung zu veranschlagen. Veranschlagt wurde statt dessen nur eine Erhöhung um rund 1,3 Mio. ? (Leitlinie ./. isoliertes Jahresergebnis 2012).
Ausgaben außerhalb des PSB und Einnahmen
Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe übernommen (= fortgeschriebene Ist-Einnahmen). Die Vorgabe ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken.
Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.
Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten/Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen zweckgebundene Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.
Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung. Sie sind bereits in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen und dienen damit der Gesamtdeckung. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur.
Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend der Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.
Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2013 bis 2017 (Drs VII-0335/2013) vorgenommen.
Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen werden in Höhe von 1,5 Mio. ? in 2014 und in Höhe von 2,5 Mio. ? in 2015 gemäß bestätigtem Konsolidierungskonzept 2013-2016 des Bezirks für den Abbau des kumulierten Verlustvortrages eingesetzt und stehen deshalb für eine weitere Ansatzbildung nicht zur Verfügung.
Die gegenwärtig nicht mit Einsparungen untersetzte Summe (4,65 Mio.?) wird als pauschale Mehreinnahme in den Haushaltsplan eingestellt.
Das negative vorläufige Jahresabschlussergebnis 2012 in Höhe von -27,45 Mio ? wird als pauschale Minderausgabe eingestellt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
sind aus den Anlagen ersichtlich
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 dargestellt
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Sollten die bisher veranschlagten Pauschalen Mehreinnahmen nicht anerkannt werden, muss mit erheblichen Einschränkungen der bezirklichen Angebote gerechnet werden.
Kinder- und Familienverträglichkeit
Auswirkungen sind nicht erkennbar
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister
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