Drucksache - VII-0444  

 
 
Betreff: Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vzk§15 BA, 15. BVV am 05.06.13
Vzk§15 BA, 15. BVV am 05.06.13, Anlage A
Vzk§15 BA, 15. BVV am 05.06.13, Anlage B

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                        .05.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 des Bezirks Pankow von Berlin

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.05.2013 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Die Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 des Bezirks Pankow zu den Einnahmen sowie Ausgaben für konsumtive Sachausgaben, Personalausgaben und Transferausgaben werden als Arbeitsgrundlage für das Aufstellungsverfahren für die Geschäftsbereiche wie folgt festgesetzt:

 

2014

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

1.000 ?

678.600 ?

522.600 ?

156.000 ?

Geschäftsbereich 1

35.000 ?

10.558.500 ?

10.558.500 ?

0 ?

Geschäftsbereich 2

8.496.000 ?

30.141.172 ?

30.141.172 ?

0 ?

Geschäftsbereich 3

22.932.600 ?

285.388.417 ?

284.273.417 ?

1.115.000 ?

Geschäftsbereich 4

86.622.500 ?

337.717.500 ?

175.274.500 ?

162.343.000 ?

Geschäftsbereich 5

21.794.000 ?

31.286.300 ?

24.942.300 ?

6.344.000 ?

Bezirk gesamt

(ohne JobCenter)

139.881.100 ?

695.670.489 ?

525.712.489 ?

169.958.000 ?

 


2015

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

1.000 ?

681.000 ?

525.000 ?

156.000 ?

Geschäftsbereich 1

35.000 ?

10.775.800 ?

10.775.800 ?

0 ?

Geschäftsbereich 2

8.496.000 ?

30.514.372 ?

30.514.372 ?

0 ?

Geschäftsbereich 3

23.015.800 ?

285.836.617 ?

284.745.617 ?

1.091.000 ?

Geschäftsbereich 4

89.242.200 ?

345.651.200 ?

179.513.200 ?

166.138.000 ?

Geschäftsbereich 5

21.962.000 ?

31.737.100 ?

25.277.100 ?

6.460.000 ?

Bezirk gesamt

(ohne JobCenter)

142.752.000 ?

705.196.089 ?

531.351.089 ?

173.845.000 ?

 

Sie sind in den Anlagen A bis E näher untersetzt.

 

  1. Die SE Finanzen wird beauftragt, die Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans 2014/2015 vorzunehmen. Insbesondere werden alle Geschäftsbereiche aufgefordert, den Termin 22.05.2013 für die Rückgabe der Unterlagen (Einnahmen sowie Ausgaben des A-, T-, Z-Teils und für Personal) an die SE Finanzen unbedingt einzuhalten.

 

 

Begründung

 

Gemäß § 26a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die sich aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben, Einnahmen und Personalausgaben (Titel 386 30) und für Investitionsausgaben (Titel 389 30) ergeben.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 für den Bezirk Pankow.

 

 

Übersicht zu den Anlagen:

Anlagen A bis A3 beinhalten die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten nach Maßgabe der anerkannten Bedarfe sowie deren Herleitung.

 

Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil sowie die interne Vorgabe für die Bewirtschaftungsausgaben A08

 

Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets.

 

Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).

 

Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.

 


Für die Ermittlung der Eckwerte und die Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 gelten folgende Grundsätze:

 

Produktsummenbudget

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 18.04.2013 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2014 (Schreiben der SenFin vom 21.03.2013) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von 549.371.774 ?, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2012 basiert.

 

Ausgehend von dieser Summe wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und den T-Teil der Transferausgaben hergeleitet:

 

Zugewiesenes PSB

549.371.774 ?

./. kalk. Verrechnungen

37.547.000 ?

+ Einnahmen E01 aus Mieten + Pachten

4.810.000 ?

+ Einnahmen E01 aus Gestellungsvertr. Jugendfreizeitst.

228.000 ?

+ Einnahmen E01 aus dem WiPl PRB für Leistungen des BA

1.712.000 ?

+ Einnahmen E02 aus der Beteiligung an Grundstückserlösen

500.000 ?

+ Einnahmen E03 als fortgeschr. Ist 2012

27.993.000 ?

+ pauschale Mehreinnahme wg. Korrektur fehlerhaften Abzugs Abschlag Ost (Schulsekretärinnen)

277.000 ?

./. Einnahmevorgabe E03

20.278.000 ?

./. Defizitausgleich für den WiPl PRB

3.745.000 ?

./. Konsolidierungsbeitrag aus der PRB

2.266.000 ?

Verfügbares Budget

521.055.774 ?

 

 

Für 2015 erfolgte die Anpassung analog.

 

Kamerale Planung des PSB

 

Ausgangspunkt für die unterstellte kamerale Planung ist das fortgeschriebene, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigte Ist 2012. Darüber hinaus wurde vor allem die Erhöhung der Kosten für das Schulmittagessen und teilweise die Erhöhung der Leitlinien Hoch- und Tiefbauunterhaltung berücksichtigt.

 

Die Personalansätze wurden auf der Grundlage des vom Bezirksamt beschlossenen VZÄ-Konzeptes ausfinanziert unter Einhaltung der Zielzahlen für 2014 und 2015. Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde eingehalten.

 

Das Bezirksamt hat als Vorsorge für kostenpflichtige Fort- und Weiterbildungen Mittel an zentraler Stelle berücksichtigt. Dezentral sind hierfür in den Abteilungen Ansätze in Höhe von mindestens 1.000 ? zu bilden.

 

Höchstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt das Bezirksamt.

 

Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich vorzunehmen. Davon ausgenommen sind die zweckgebundenen Zuweisungsteile bzw. Ausgaben mit Veranschlagungsvorgabe.

 

Für folgende Sachverhalte erfolgt eine interne Zweckbindung bzw. Veranschlagungsvorgabe (s. Anlagen):

 

  • Hochbauunterhaltung (Vorgabe SenFin mit anteiliger Reduzierung der Erhöhung um den Betrag des isolierten Jahresergebnisses 2012)
  • Grundstücksbewirtschaftung (fortgeschriebenes Ist 2012)
  • Tiefbauunterhaltung (in Anlehnung an die Vorgabe SenFin mit anteiliger Reduzierung der Erhöhung um den Betrag des isolierten Jahresergebnisses 2012)
  • Lehr- und Lernmittel (gemäß Vorgabe SenFin)

 

  • folgende Fallgruppen (u.a.) des T-Teils (analog der Zielbudgets der SenFin)
    - Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL)
    - Hilfe zur Erziehung (HzE)
    - Kitas
    - Krankenhilfe
    - Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP)
    - Grundsicherung für Arbeitssuchende (KFA)
    - Tagespflege

 

Die Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung wurden von der SenFin in 2014 und 2015 stark erhöht (Hochbau plus 32 Mio. ?/Tiefbau plus 25 Mio. ?/Pankow gesamt plus 5,99 Mio. ?). Diese Erhöhung wird begründet mit der Fortschreibung der für 2012/2013 vom AGH beschlossenen Plafonderhöhung um 50 Mio. ?,  der in 2012 von den Bezirken erzielten positiven Jahresabschlüssen und der damit verbundenen positiven Ergebnisvorträge. Im Gegenzug sind die zusätzlichen  Mittel für die Beseitigung von Winterschäden (vormals 12,5 Mio. ?) sowie die Aufstockung des Schulanlagensanierungsprogramms (vormals 16 Mio. ?) nunmehr Bestandteil des Bezirksplafonds.

Die Festlegung der Leitlinien auf das Doppelte des Volumens dieser ehemaligen Zusatzprogramme erfolgt vor dem Hintergrund der Erwartung, dass die Bezirke ihre positiven Ergebnisvorträge hierfür verwenden.

Pankow hat 2012 zwar mit einem positiven isolierten Jahresergebnis in Höhe von 4,68 Mio. ? abgeschlossen, insgesamt aber ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 27,45 Mio. ? vorgelegt. Außerdem darf ein Konsolidierungsbezirk seine Überschüsse nur für die Konsolidierung einsetzen.

Es ist dem Bezirk daher nicht möglich, die volle Erhöhung der Leitlinien für die Hoch- und Tiefbauunterhaltung zu veranschlagen. Veranschlagt wurde statt dessen nur eine Erhöhung um rund 1,3 Mio. ? (Leitlinie ./. isoliertes Jahresergebnis 2012).

 


Im Ergebnis ergibt sich für 2014 folgende Gegenüberstellung der kalkulierten Bedarfe mit dem für das PSB verfügbaren Volumen:

 

Verfügbares Budget

521.055.774 ?

Bedarf Personal

97.587.300 ?

Bedarf sächl. Verwaltungsausgaben (A-Teil)

54.487.889 ?

Bedarf Transfermittel (T-Teil)

373.637.300 ?

Gesamtbedarf

525.712.489 ?

Deckungslücke/Fehlbedarf

4.656.715 ?

 

 

 

Ausgaben außerhalb des PSB und Einnahmen

 

Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe übernommen (= fortgeschriebene Ist-Einnahmen). Die Vorgabe ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten/Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen zweckgebundene Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.

 

Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung. Sie sind bereits in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen und dienen damit der Gesamtdeckung. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur.

 

Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend der Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.

 

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2013 bis 2017 (Drs VII-0335/2013) vorgenommen.

 

Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen werden in Höhe von 1,5 Mio. ? in 2014 und in Höhe von 2,5 Mio. ? in 2015 gemäß bestätigtem Konsolidierungskonzept 2013-2016 des Bezirks für den Abbau des kumulierten Verlustvortrages eingesetzt und stehen deshalb für eine weitere Ansatzbildung nicht zur Verfügung.

 

Die gegenwärtig nicht mit Einsparungen untersetzte Summe (4,65 Mio.?) wird als pauschale Mehreinnahme in den Haushaltsplan eingestellt.

 

Das negative vorläufige Jahresabschlussergebnis 2012 in Höhe von -27,45 Mio ? wird als pauschale Minderausgabe eingestellt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

sind aus den Anlagen ersichtlich

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 dargestellt

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Sollten die bisher veranschlagten Pauschalen Mehreinnahmen nicht anerkannt werden, muss mit erheblichen Einschränkungen der bezirklichen Angebote gerechnet werden.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Auswirkungen sind nicht erkennbar

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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