Drucksache - VII-0443  

 
 
Betreff: Ernennung der stellvertretenden Bezirkswahlleiterin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.06.2013 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 15. BVV am 05.06.13

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .04.2013

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Ernennung der stellvertretenden Bezirkswahlleiterin

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 30.04.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

Zur stellvertretenden Bezirkswahlleiterin wird

 

Frau Urbich, Marika
Obermagistratsrätin
Bezirksamt Pankow von Berlin
Breite Straße 24a-26
13187 Berlin
         

ernannt.

 

Begründung

 

Der bisherige stellvertretende Bezirkswahlleiter ist in den Ruhestand gegangen.

Mit Schreiben vom 09.01.2013 hat die Senatsverwaltung für Inneres und Sport die Bezirksämter aufgefordert die mit Bekanntmachung vom 7. März 2011 (ABl. S. 472) veröffentlichten Namen, Dienstbezeich­nun­gen und Kontaktdaten der von den zuständigen Bezirksämtern bestellten und nach § 4 Absatz 8 der Landeswahlordnung auf unbestimmte Zeit ernannten Bezirkswahlleiterinnen, Bezirkswahlleiter und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter auf deren Aktualität zu prüfen und bei etwaig eingetretenen Veränderungen diese bis zum 16.01.2013 mitzuteilen.

Nach den §§ 20 und 31 des Abstimmungsgesetzes nehmen diese Personen auch die Aufgaben der Abstimmungsleiterin, des Abstimmungsleiters bzw. der Stellvertreterin oder des Stellvertreters bei der Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden wahr.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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