Drucksache - VII-0425  

 
 
Betreff: Voraussetzungen für die Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtern! Berlin und Pankow für die Abschaffung der Optionspflicht!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Integrationsausschuss federführender Ausschuss
21.08.2013 
öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.09.2013 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/ Grüne, 14. BVV am 24.04.13
Beschlussempfehlung IntA 17. BVV am 25.09.13
VzK§13 BA, SB 20. BVV am 29.01.14

Antrag

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

Für Kinder sogenannter binationaler Ehen und für Menschen aus der EU ist es ohne weiteres möglich, neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeiten beizubehalten

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .01.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0425
 

                                                                                                                             

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Voraussetzungen für die Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtern! Berlin und Pankow für die Abschaffung der Optionspflicht!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 17. Sitzung am 25.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0425:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass sie durch einen klarstellenden Erlass die Voraussetzungen zur Beibehaltung mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert. Beispielgebend hierfür kann hier der Erlass der Senatsverwaltung für Inneres in Bremen sein.

Darüber hinaus soll das Land Berlin Initiativen im Bundesrat unterstützen oder selbst einbringen, die zur Abschaffung der Optionspflicht führen und, solange die Optionspflicht besteht, die Aufklärung der Erklärungspflichtigen intensivieren, damit Optionspflichtige nicht wegen Unkenntnis mit dem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft bestraft werden."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Gemäß § 29 StAG in der derzeit geltenden Fassung hat ein Deutscher, der nach dem 31.12.1999 die Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG (hier Erwerb durch Geburt) oder durch Einbürgerung nach § 40b StAG erworben hat und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt mit Erreichen der Volljährigkeit schriftlich zu erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will.

 

 

 

 

Für die Durchführung des Optionsverfahrens nach § 29 StAG hat die Meldebehörde entsprechend § 34 StAG bis zum zehnten Tag eines jeden Kalendermonats der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde die Personen zu benennen und personenbezogene Daten zu übermitteln, die im darauffolgenden Monat das 18. Lebensjahr vollenden werden und bei denen nach § 29 StAG ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann.

 

Sofern hier die entsprechende Mitteilung durch die Meldebehörde vorliegt wird der Optionspflichtige umgehend zu einem persönlichen Gespräch gebeten (bisher wurden sieben der im Bezirk Pankow der Optionspflicht unterliegende Personen benannt).

 

In diesem Gespräch wird umfassend sowohl der Inhalt der Optionspflicht als auch die vom Optionspflichtigen abzugebenden Optionserklärungen erläutert und auf die konkret für die jeweilige Person benannten einzuhaltenden Erklärungsfristen detailliert hingewiesen. In den meisten Fällen werden die entsprechenden Optionserklärungen schon bei dieser Vorsprache abgegeben. Insbesondere wird auf die vorsorgliche Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung hingewiesen, die jedoch nur bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres gestellt werden kann (§ 29 Abs.3 Satz 2 StAG). Erfolgte trotz entsprechender Einladung keine persönliche Vorsprache wurden die entsprechenden Optionserklärungen mit Zustellungsurkunde versandt. Der Eingang der Erklärungen wird hier regelmäßig überwacht. Zukünftig werden den betreffenden Personen auch die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen herausgegebene Broschüre " Mit 18 bleibe ich Deutsche/r" ausgehändigt.

 

Die Problematik der Optionspflicht nach § 29 StAG ist schon seit einigen Jahren ein fester Besprechungspunkt der vierteljährlich stattfindenden Leitungsrunden der bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden. Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin sind die mit der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verbundenen Schwierigkeiten bekannt. Daher wird (solange keine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erfolgt) beständig auf die Abgabe einer Beibehaltungsgenehmigung vor Vollendung des 21. Lebensjahres hingewiesen. In Anlehnung an den Erlass des Senators für Inneres und Sport der Freien Hansestadt Bremen hat die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Rundschreiben 0206/134 vom 31.07.2013 den Umgang mit der Optionsverpflichtung für die bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden geregelt. Die auf den jeweiligen Einzelfall abzustellende Verfahrensweise unter großzügiger Berücksichtigung der konkreten Umstände des von der Optionspflicht Betroffenen wurde neuerlich auf der bezirklichen Leitungsrunde am 11.12.2013 ausdrücklich bestätigt.

 

Da entsprechend dem Koalitionsvertrag die Abschaffung der Optionspflicht  für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfallen und Mehrstaatigkeit akzeptiert werden soll, bleibt die damit verbundene entsprechende Gesetzesänderung nunmehr abzuwarten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,

Kultur

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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