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Drucksache - VII-0385
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0385
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Tabakwerbung bekämpfen - Jugendschutz umsetzen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 16.Tagung der BVV am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0385:
"Das Bezirksamt wird ersucht, bei Tabakwerbung auf Plakaten oder Bildschirmen, die gegen § 22 des Vorläufigen Tabakgesetzes oder die Selbstverpflichtung des Zigarettenverbandes verstoßen, am Sitz des jeweiligen Tabakkonzerns die Verstöße anzuzeigen und dazu auffordern, entsprechende Werbung bundesweit zu unterlassen. Durch Hinweise an die Bezirksämter Berlins und die Senatsverwaltungen soll eine berlinweite Regelung zur Vorgehensweise angestrebt werden."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) abschließend berichtet:
Da dem Bezirksamt die Schädlichkeit derartiger Werbungen bewusst ist, sind in den zurückliegenden zwei Jahren bei eingehenden Anzeigen/Beschwerden über auffällige Tabakwerbung im Stadtbild Pankow vielfältige Anstrengungen unternommen worden.
In der bisher berlinweit gängigen Praxis werden derartige Anzeigen/Beschwerden grundsätzlich zur Ahndung im Bußgeldverfahren an die örtlich für den Hauptsitz des werbenden Unternehmens zuständigen Ordnungsbehörden im Bundesgebiet weitergeleitet. Dies wurde und wird auch weiterhin so im Bezirksamt Pankow gehandhabt.
Darüber hinaus sind durch das Bezirksamt Pankow alle hier angezeigten Verstöße immer in enger Zusammenarbeit mit allen in Berlin zuständigen Dienststellen (den bezirklichen Ordnungsämtern sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) besprochen und geprüft worden. Als weiterer Schritt der Überwachung wird regelmäßig der Deutsche Zigarettenverband (DZV) im Rahmen der dortigen freiwilligen Selbstkontrolle (DZV-Werbekodex) informiert.
Allen im Bezirksamt Pankow im Zeitraum von Oktober 2011 bis Oktober 2013 wegen des Verdachtes der unerlaubten Tabakwerbung mit jugendlichen Personen eingegangenen Hinweisen ist sorgfältig nachgegangen worden. Insgesamt wurden 6 Anzeigen/Beschwerden verzeichnet, die letzte Beschwerde datierte vom 12.04.2013. Bei keiner dieser Vorgänge konnte jedoch eine Zuwiderhandlung gegen § 22 des vorläufigen Tabakgesetzes nachgewiesen werden.
Als hinderlich erwies sich dabei die Frage der Dokumentation und Nachweisführung. So waren die beanstandeten Werbeplakate zum Teil bei Nachkontrollen infolge des schnellen Werbewechsels insbesondere an den Tram-Haltestellen bereits entfernt worden. Darüber hinaus konnte bei keiner Werbung die Heranziehung von jugendlichen Models mit einem Alter von unter 30 Jahren bewiesen werden.
Daher konnten die vorab dargestellten Bemühungen in keinem Fall zum Erlass eines Bußgeldbescheides oder zu einer Abbauverfügung führen.
Das Bezirksamt Pankow hat versucht, im Rahmen der Beratung der bezirklichen Jugendschutzverantwortlichen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 13.09.2013, eine einheitliche berlinweite Regelung anzuregen. Dieser Versuch ist leider fehl geschlagen, da die Problematik in anderen Berliner Bezirken (noch) nicht zum Tragen gekommen ist. Bislang waren berlinweit, einschließlich Pankow, nur drei Bezirke mit derartigen Anzeigen/Beschwerden konfrontiert. Die Erforderlichkeit eines geschlossenen Vorgehens gegen derartige Werbungen wurde von den Verantwortlichen der Bezirke daher mehrheitlich nicht gesehen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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