Drucksache - VII-0385  

 
 
Betreff: Tabakwerbung bekämpfen - Jugendschutz umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
19.03.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
21.05.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
04.06.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.11.2013 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/GRüne 13.BVV am 06.03.2013
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, SB 18. BVV am 06.11.13

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Im Bezirk Pankow wurde kürzlich Tabakwerbung beobachtet, die eindeutig auf Jugendliche und Heranwachsende als Zielgruppe zugeschnitten ist und diesen Personenkreis zum Tabakkonsum veranlassen soll

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .10.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0385

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Tabakwerbung bekämpfen - Jugendschutz umsetzen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16.Tagung der BVV am 28.08.2013 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0385:

 

"Das Bezirksamt wird ersucht,

 

bei Tabakwerbung auf Plakaten oder Bildschirmen, die gegen § 22 des Vorläufigen Tabakgesetzes oder die Selbstverpflichtung des Zigarettenverbandes verstoßen, am Sitz des jeweiligen Tabakkonzerns die Verstöße anzuzeigen und dazu auffordern, entsprechende Werbung bundesweit zu unterlassen. Durch Hinweise an die Bezirksämter Berlins und die Senatsverwaltungen soll eine berlinweite Regelung zur Vorgehensweise angestrebt werden."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) abschließend berichtet:

 

Da dem Bezirksamt die Schädlichkeit derartiger Werbungen bewusst ist, sind in den zurückliegenden zwei Jahren bei eingehenden Anzeigen/Beschwerden über auffällige Tabakwerbung im Stadtbild Pankow vielfältige Anstrengungen unternommen

worden.

 

In der bisher berlinweit gängigen Praxis werden derartige Anzeigen/Beschwerden grundsätzlich zur Ahndung im Bußgeldverfahren an die örtlich für den Hauptsitz des werbenden Unternehmens zuständigen Ordnungsbehörden im Bundesgebiet weitergeleitet. Dies wurde und wird auch weiterhin so im Bezirksamt Pankow gehandhabt.

 

Darüber hinaus sind durch das Bezirksamt Pankow alle hier angezeigten Verstöße immer in enger Zusammenarbeit mit allen in Berlin zuständigen Dienststellen (den bezirklichen Ordnungsämtern sowie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft) besprochen und geprüft worden.

Als weiterer Schritt der Überwachung wird regelmäßig der Deutsche Zigarettenverband (DZV) im Rahmen der dortigen freiwilligen Selbstkontrolle (DZV-Werbekodex) informiert.

 

Allen im Bezirksamt Pankow im Zeitraum von Oktober 2011 bis Oktober 2013 wegen des Verdachtes der unerlaubten Tabakwerbung mit jugendlichen Personen eingegangenen Hinweisen ist sorgfältig nachgegangen worden. Insgesamt wurden 6

Anzeigen/Beschwerden verzeichnet, die letzte Beschwerde datierte vom 12.04.2013.

Bei keiner dieser Vorgänge konnte jedoch eine Zuwiderhandlung gegen § 22 des vorläufigen Tabakgesetzes nachgewiesen werden.

 

Als hinderlich erwies sich dabei die Frage der Dokumentation und Nachweisführung. So waren die beanstandeten Werbeplakate zum Teil bei Nachkontrollen infolge des schnellen Werbewechsels insbesondere an den Tram-Haltestellen bereits entfernt worden. Darüber hinaus konnte bei keiner Werbung die Heranziehung von jugendlichen Models mit einem Alter von unter 30 Jahren bewiesen werden.

 

Daher konnten die vorab dargestellten Bemühungen in keinem Fall zum Erlass eines Bußgeldbescheides oder zu einer Abbauverfügung führen.

 

Das Bezirksamt Pankow hat versucht, im Rahmen der Beratung der bezirklichen

Jugendschutzverantwortlichen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 13.09.2013, eine einheitliche berlinweite Regelung anzuregen.

Dieser Versuch ist leider fehl geschlagen, da die Problematik in anderen Berliner

Bezirken (noch) nicht zum Tragen gekommen ist. Bislang waren berlinweit, einschließlich Pankow, nur drei Bezirke mit derartigen Anzeigen/Beschwerden konfrontiert. Die Erforderlichkeit eines geschlossenen Vorgehens gegen derartige Werbungen wurde von den Verantwortlichen der Bezirke daher mehrheitlich nicht gesehen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice                                         

 

 
 

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