Drucksache - VII-0359  

 
 
Betreff: Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow dauerhaft sichern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und PiratenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, B´90/Grüne, Piraten 12. BVV am 30.01.13
Änderungsantrag Fraktion CDU 12. BVV am 30.01.13
VzK§13 Schlussbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

gemeinsamer Antrag

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Derzeit untersucht das Bezirksamt systematisch die Kleingartenanlagen des Bezirks hinsichtlich ihrer unterschiedlichen planungsrechtlichen Gegebenheiten, der Darstellung im FNP von Berlin sowie der Grundstückseigentumsverhältnisse

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2015

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

              Drucksache Nr.: VII-0359

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow dauerhaft sichern!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 12. Sitzung am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0359 –

 

 

  1.                           Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass
    a.               keine der derzeit im Bezirk Pankow vorhandenen Kleingartenflächen im StEP
        Wohnen des Landes Berlin als Wohnungsbaupotenzialflächen eingestuft wird

    und
b.              alle im Bezirk Pankow vorhandenen Kleingartenflächen im Flächennutzungs-
    plan von Berlin die Eistufung als Grünfläche behalten oder zukünftig erhalten.
 

  1.                           Das Bezirksamt wird ersucht, eine Prioritätenliste zur Aufstellung von Bebauungsplänen zur Sicherung der Nutzung als Kleingartenanlagen für alle derzeit planungsrechtlich noch nicht gesicherten Kleingartenanlagen vorzulegen. Dieser Vorschlag für das weitere planungsrechtliche Vorgehen soll der BVV zur 15. Sitzung am 05. Juni 2013 unterbreitet werden.
     
  2.                           Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, alle Bauvoranfragen und Bauanträge, die eine als planungsrechtlich nicht gesichert einzustufende Kleingartenanlage betreffen, unverzüglich dem zuständigen Ausschuss der BVV zur Kenntnis zugeben, damit dieser über das weitere Vorgehen (Zurückstellung des Baugesuches, Aufstellung eines Bebauungsplanes, etc.) beraten und dem Bezirksamt und der BVV entsprechende Empfehlungen unterbreiten kann. Desweiteren soll der Kleingartenbeirat über sie betreffende Bauvoranfragen und Bauanträge informiert werden.“ –
     

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1a:
 

Auf der Grundlage der BVV-Drucksache Nr. VII–0365 wurde der Bezirksamtsbeschluss VII-0420/2013, „Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung“, am 05.03.2013 gefasst, der mit Schreiben vom 11.03.2013 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Stellungnahme des Bezirkes zugesandt worden ist.

 

Mit der Drucksache VII-0405, „Vorentwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen – Position des Bezirks Pankow für die weitere Bearbeitung“, hat die BVV den Bezirksamtsbeschluss VII-0420/2013 am 24.04.2013 zur Kenntnis genommen.

 

In den Beschlüssen des Bezirksamtes und der BVV wird dargelegt, dass die auf bestehenden Kleingartenflächen dargestellten Wohnungsbaupotenzialflächen im Bezirk Pankow durchgängig im Stadtentwicklungsplan Wohnen zurückzunehmen sind und entsprechende Änderungen des Flächennutzungsplans einzuleiten sind.

 

Mit den Planungszielen des „StEP Wohnen 2025“ ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Aufforderung des Bezirks nicht gefolgt. Im „StEP Wohnen 2025“ sind 11 Kleingartenanlagen aufgeführt, die überwiegend nach 2025 für Wohnungsbau vorgesehen sind.

 

Der Senat hat am 8. Juli 2014 den „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025“ als

Planungsgrundlage beschlossen.

 

 

Zu 1b:
 

Auf die Bitte des Bezirks Pankow bezüglich des Anliegens der Nr. 1b der BVV-Drucksache VII–0359 Stellung zu nehmen, hat der Leiter des Referates Flächennutzungsplanung und stadtplanerische Konzepte begründet, dass der Forderung der BVV, pauschal alle Kleingartenflächen im FNP darzustellen, nicht entsprochen werden kann. Die entsprechenden Standorte wären zunächst einzeln zu prüfen und mit den gesamtstädtischen Interessen der wachsenden Stadt Berlin abzugleichen.

 

Soll eine kleingärtnerisch genutzte Fläche von mehr als drei Hektar planungsrechtlich als Dauerkleingärten entgegen anders lautender Darstellung im FNP gesichert werden, so ist eine entsprechende Änderung erforderlich, die der Zustimmung vom Senat und Abgeordnetenhaus bedarf. Dies kann pauschal nicht in Aussicht gestellt werden, denn die gesamtstädtischen Entwicklungsziele dürfen nicht entgegenstehen. Zu den gesamtstädtischen Entwicklungszielen gehört beispielsweise auch die Sicherung zukünftiger Wohnbauflächen an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten.

 

Im Einzelfall sind bei Flächen unter drei Hektar Ausnahmen zulässig, wenn das städtebauliche Planungsziel gewahrt bleibt.

 

Angesichts des starken Bevölkerungswachstums sowie der großen Wohnungsnachfrage sieht SenStadtUm allerdings Veranlassung für die Änderung des FNP, wobei vorrangig die Aktivierung von Wohnungsbaupotenzialen durch die Bezirke unterstützt werden muss.

 

Zu 2.:

 

Die von Juli bis Oktober 2013 unter planungsrechtlichen Aspekten durchgeführte „Beschreibung und Beurteilung der Situation von Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow“ (bezirkliche KGA-Kategorisierung) hat ergeben, dass für die Kleingartenanlagen „Gartenbau Nordend“ am Rosenthaler Grenzweg, „Edelweiß“ an der Triftstraße, die Abteilung „Graue Schule“ der Kleingartenanlage „Humboldt“ an der Friedrich-Engels-Straße und „Hoffnung“ im Rahmen der o. g. Bewertung ein Handlungserfordernis im Sinne dieser Drucksache besteht.

 

Die Mitteilung der Planungsabsicht für die Bebauungspläne 3-51 „KGA Hoffnung“,

3-56B „KGA Gartenbau Nordend“, 3-57B „KGA Humboldt – Abt. Graue Schule“ und 3-58B „KGA Edelweiß“ gemäß § 5 AGBauGB ist erfolgt, die Antwort vom 18.09.2014 liegt dem Bezirksamt vor.

 

Das Referat I B der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat darin klargestellt, dass es derzeit an der konkreten städtebaulichen Begründung für die Sicherung der Nutzung an diesen Standorten fehlt, weil der Anlass für die Planaufstellung ein allgemeines politisches Ziel („Sicherung aller Kleingärten“) ist. Es müsse für jeden KGA-Standort nachgearbeitet werden, welche städtebauliche Bedeutung er hat, die für den jeweiligen Einzelfall die vom Flächennutzungsplan abweichende Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung rechtfertigt.

 

Für die Kleingartenanlage „Hoffnung wurde dennoch am 13.01.2015 durch das Bezirksamt der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung 3-51B zur Sicherung privater Dauerkleingärten gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde der BVV mit Drucksache VII-0883 zur Kenntnis gegeben.

 

Um dem Ziel einer gerechten Abwägung zwischen den öffentlichen und privaten Belangen zu entsprechen und das städtebauliche Erfordernis für eine Abweichung von den gesamtstädtischen Zielen des FNP und des StEP Wohnen begründen zu können, bedarf es jedoch für die Fortführung der Verfahren einer integrierten teilräumlichen Planung mit einem landschaftsplanerischen Fachbeitrag. Deshalb können die Verfahren erst weitergeführt werden, wenn eine solche Rahmenplanung vorliegt, die die kleingärtnerisch genutzten Standorte auf Grundlage fachlicher Erwägungen positiv bestätigt.

 

Die o. g. Bebauungspläne sind in der Prioritätenliste über alle bezirklichen Bebauungspläne, die für die BVV derzeit erstellt wird, aufgeführt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Beratung dieser Prioritätenliste für das II. Halbjahr 2015 vorgesehen.

 

Zu 3.:

 

Die Umsetzung des BVV-Beschlusses ist wie folgt geregelt:
 

Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht legt eingegangene Anträge in Kleingartenanlagen wöchentlich dem Bezirksstadtrat der Abteilung Stadtentwicklung zur Kenntnis vor. Dieser informiert die Fraktionen sowie die Vorstände der Bezirksverbände.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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