Drucksache - VII-0349  

 
 
Betreff: Müllsammelbehälter am Danewendplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion CDU, 12. BVV am 30.01.13
VzK§13 BA, SB 25. BVV am 17.09.14

Drucksachen

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Der Danewendplatz wird seit der Herrichtung durch eine ehrenamtliche Initiative nunmehr wieder intensiv durch Anwohner, Schulklassen und Kita-Gruppen genutzt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                       . 2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                                                 

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0349

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Müllsammelbehälter am Danewendplatz

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 12. Sitzung am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0349

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der BSR dafür einzusetzen, dass auf dem Danewendplatz im Ortsteil Karow (öffentliche Grünanlage) Müllsammelbehälter angebracht werden.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Straßen- und Grünflächenamt hat das Anliegen der BVV der BSR übermittelt und folgende Antwort erhalten:

 

„Die Überprüfung des Anliegens ergab, dass alle drei den Danewendplatz umgebenden Straßen (Busonistraße, Heimfriedstraße und Wotanstraße) dem Straßenreinigungsverzeichnis C zugeordnet sind. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz sieht hier die Zuständigkeit der ordnungsmäßigen Reinigung bei den Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte. Die BSR stellen nur in Ausnahmefällen (Haltestellenbereiche des ÖPNV) Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung, so dass aus vorbenannten Gründen unsererseits kein Handlungsbedarf besteht.“

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 
 

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