Drucksache - VII-0298  

 
 
Betreff: Immissionsschutz im Gewerbegebiet Heinersdorf verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne, 10. BVV am 07.11.12
Antrag B´90/Grüne, Linke und SPD 10. BVV am 07.11.12
VzK§13 BA, ZB 12. BVV am 30.01.13
VzK §13 BA, SB 14. BVV 24.04.2013

Antrag

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Das Gewerbegebiet Blankenburger Straße in Heinersdorf liegt in direkter Nachbarschaft zum Wohngebiet

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             .04.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                In Erledigung der

Drucksache Nr. : VII-0298

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Immissionsschutz im Gewerbegebiet Heinersdorf verbessern

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 10. Tagung der BVV am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0298

 

"Das Bezirksamt wird ersucht,

  • gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Gewerbegebiet Blankenburger Straße in Heinersdorf verstärkt zu kontrollieren und den anhaltenden Beschwerden der AnwohnerInnen nachzugehen,
  • dabei zu prüfen, wie die Lärm- und Geruchsbelästigung für AnwohnerInnen nahe dem Gewerbegebiet verringert werden kann,
  • und der BVV bis zur 12. Tagung über die Ereignisse zu berichten."

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Den zuständigen Behörden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt liegen derzeit keine Beschwerden der Anwohner/innen vor.

 

Auf dem Grundstück werden durch zwei Firmen Abfallanlagen betrieben, die nach den §§ 4 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig sind. Zur Überwachung dieser Anlagen teilte die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abt. Abteilung IX Umweltpolitik, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Referat IX C Industrieanlagen, Abfallströme und Lärmbekämpfung mit, dass die Überwachung gem. § 52 BImSchG[1] im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde durchgeführt wird. Die Anlagen werden in einem festen Zeitrhythmus und anlassabhängig überprüft. Die Auswahlkriterien für die Durchführung von Überwachungen müssen sachgerecht sein. Die Firma Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG wurde zuletzt am 21.06.2012 überwacht. Es wurden keine Mängel festgestellt. Ohne Mängelfeststellung erfolgte auch die letzte Überwachung bei der DARE Demontage Abbruch Rückbau und Entsorgungs GmbH am 07.02.2012. Da beide Firmen im Rahmen der erteilten Genehmigungen arbeiten und beschwerdefrei sind, ist für die zuständige Behörde kein Anlass erkennbar, den festgelegten Überwachungsturnus zu ändern bzw. eine anlassunabhängige Überwachung durchzuführen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Überwachungen für die Anlagenbetreiber gebührenpflichtig sind. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sieht keine Veranlassung für verstärkte Kontrollen. Bei Vorliegen von Anwohnerbeschwerden wird diesen nachgegangen.

 

Zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen erfolgten in den letzten Jahren umfangreiche Ermittlungen. So wurde festgestellt, dass nur ein geringer Teil der Umweltbelastungen, insbesondere durch Fahrverkehr durch die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen bedingt ist. Durch das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirkes Pankow wird anlassbezogen überwacht. Aufgrund des Ansinnens der BVV erfolgte eine Kontrolle ausgewählter Gewerbebetriebe durch das Umwelt- und Naturschutzamt. Bei dem KIRO Schrotthandel und der Fa. ABC Service GmbH (Abfallentsorgung) wurden keine Verstöße gegen umweltrechtliche Vorschriften festgestellt. Im Frühjahr ist eine erneute Kontrolle der Fa. ABC Service GmbH vorgesehen, insbesondere der Beregnungsanlage zur Staubminderung.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                          Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt- und Bürgerservice

 


[1] BImSchG              Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u.ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26.9.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27.6.2012 (BGBl. I S. 1421)

 

 
 

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