Drucksache - VII-0294  

 
 
Betreff: Gleichberechtigung im Landespflegegeldgesetz schaffen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
20.11.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
04.12.2012 
öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 10. BVV am 07.11.12

Drucksachen

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die bestehende Ungleichbehandlung in § 1 Abs. 4 LPflGG dahingehend aufgehoben wird, dass zukünftig alle Personen, die unter Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit als Gehörlose Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegegeldgesetz geltend machen können, und zwar unabhängig davon, in welchem Alter die Erkrankung auftrat.

 

Das Landespflegegeldgesetz in der aktuellen Fassung vom 31

Das Landespflegegeldgesetz in der aktuellen Fassung vom 31.12.2003 sieht in der Begründung des Anspruches auf Leistungserbringung einen Unterschied im Entstehungsjahr der Behinderung vor. Demnach muss für die Anerkennung eines Anspruches auf Pflegegeld die Taubheit oder die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit bereits vor dem siebten Lebensjahr eingetreten sein. Eine erst später eingetretene Erkrankung soll nicht zu einer Anerkennung als „Gehörloser“ im Sinne dieses Gesetzes führen. Dies ist eine erhebliche Ungleichbehandlung. Die Beeinträchtigungen im täglichen Leben sind unabhängig von deren Entstehungszeitpunkt. Den Betroffenen entstehen aufgrund ihrer Behinderung ebenfalls Nachteile, die nur durch Mehraufwendungen ausgeglichen werden können.

 

 
 

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