Drucksache - VII-0254  

 
 
Betreff: Übersicht nicht-barrierefreier Orte im öffentlichen Straßenland
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
23.10.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt     
06.11.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
11.12.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU-Fraktion 9.BVV am 26.09.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 12. BVV am 30.01.13
VzK§13 BA, SB 14. BVV am 24.04.13

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig im Rahmen der Begehungen öffentlichen Straßenlandes über die in der Ausführungsvorschrift zu §7 des Berliner Straßengesetzes zur Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

In Beantwortung der Kleine Anfrage 0144/VII stellt das Bezirksamt dar, dass eine Übersicht über nicht-barrierefreie Orte im öffentlichen Straßenland derzeit für den Bezirk Pankow nicht existiert

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                03.2013

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

in Erledigung der
Drs.-Nr.: VII-0254

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Übersicht nicht-barrierefreier Orte im öffentlichen Straßenland

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 12. Sitzung am 30.01.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr.: VII-0254 -

 

"Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, künftig im Rahmen der Begehungen öffentlichen Straßenlandes über die in der Ausführungsvorschrift zu §7 des Berliner Straßengesetzes zur Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung) hinaus auch bauliche Gegebenheiten, die nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, an Orten zu erfassen, die durch eine intensive Nutzung gekennzeichnet sind. Das betrifft insbesondere Straßen, Kreuzungs- und Knotenpunkte mit hohem Querungsbedarf, Wege und Zugänge zu öffentlichen Park- und Grünanlagen (im öffentlichen Straßenland befindlich), Zugänge sowie Wege zu den Trägern des öffentlichen Personennahverkehrs, Zugänge zu Seniorenresidenzen und -freizeitstätten sowie Zugänge zu Kultureinrichtungen.

 

Dem zuständigen Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, sowie der BVV Pankow sind die Ergebnisse dieser Erfassung regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, zur Beratung und Kenntnis vorzulegen."

 

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit den Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes - Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins - (AV Straßenüberwachung) vom 14. Juli 2010 sind die Häufigkeiten (Begehungsklassen) und die Pflichten der Straßenüberwachung (Straßenbegangs) für das öffentliche Straßenland Berlins explizit geregelt.
 

Hier ist ausführlich darauf hingewiesen, dass auf Folgendes besonders geachtet werden muss:

 

  • Schäden am Straßenkörper,
  • Verkehrshindernisse,
  • Schäden am Straßenzubehör,
  • Schäden oder Mängel an Baustellenabsperrungen,
  • Verkehrsgefährdungen durch Einrichtungen, die als Sondernutzungen zugelassen worden sind,
  • Verkehrsgefährdungen durch Kunst- und andere Sonderobjekte (zum Beispiel Zier- und Springbrunnen sowie Straßenmöbel).

 

In Verbindung mit dem Wissen um die bisherige und weiter anhaltende Unterfinanzierung für den Bereich der Straßenunterhaltung ist dies ein sehr umfangreicher Aufgabenkatalog. Nachstehendes muss ebenfalls zum besseren Verständnis des Straßenbegangs ausgeführt werden.

 

Mit der letzten "großen" Änderung der vorstehenden Ausführungsvorschriften im Jahr 1993 wurden zur Personaleinsparung, da die vollständige Streichung der Begeherstellen für die Straßenüberwachung (Senatsbeschluss 875/91 vom 8. Oktober 1991) aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar war, die Begehungshäufigkeiten (in der Begehungsklasse I - anstatt bisher dreimal seit dem nur noch zweimal im Monat und in der Begehungsklasse II - anstatt einmal im Monat nur noch einmal in zwei Monaten) geändert.

Daraufhin wurden den Berliner Bezirken auf Grundlage der damaligen Straßen- und Begehungslängen 41 Stellen gemäß der Einbeziehung der Stellenanteile "Straßenbegehung" nach Richtwerten zugewiesen. Dies bedeutete für den Alt-Bezirk Prenzlauer Berg die Zuweisung von einer Stelle und für die Alt-Bezirke Weißensee und Pankow die Zuweisung von je zwei Stellen (realisiert durch die Aufhebung von Wegfallvermerken im damaligen Kapitel 4202 in den Bezirksplänen).

Seit diesem Zeitpunkt hat sich trotz der Weiterentwicklung im Straßennetz, beispielhaft seien hier nur die Neubaugebiete Karow, Französisch-Buchholz oder das Gebiet Alter Schlachthof genannt, an der Personalzumessung von fünf Begeherstellen für den jetzigen Bezirk Pankow nichts geändert.

Die jetzige Straßenbegehung ist nach der derzeitig geltenden AV Straßenüberwachung bereits am obersten Limit angekommen. Bis auf Ausnahmen im Bereich Weißensee ist die Begehung mit der Vorgabe "2,5 km Straßenlänge in einer Stunde, jedoch nicht mehr als 12,5 km je Tag" vollständig ausgelastet. Personalreserven zum Ausgleich des planmäßigen Urlaubs, geschweige denn von Erkrankungsfällen (z. B. für einen seit April 2012 dauererkrankten Straßenbegeher im TieLa Pankow), sind nicht vorhanden. In diesen Fällen muss die Straßenbegehung über die Bauaufseher, Bezirksingenieure bis hin zum Gruppenleiter oder im Notfall auch Amtsleiter abgesichert werden. Damit fallen diese Mitarbeiter selbstverständlich für ihre originären Arbeiten ersatzlos aus.

 

Die nunmehrige Forderung, die klar definierten Pflichtaufgaben des Straßenbegangs durch zusätzliche Aufgaben - flächendeckende Aufnahmen nicht-barrierefreier Orte im öffentlichen Straßenland - weiter aufzustocken, muss aufgrund der derzeitigen Personalsituation abgelehnt werden. Hinzu kommt, dass hier von den Dienstkräften der Straßenbegehung (Vergütung TV-L E 3 bis E 5) erwartet wird, z. B. Querungsbedarfe, intensive Nutzung oder weitere hier bedeutende aber auch zeitlich wechselnde Faktoren einzuschätzen. Dies übersteigt eindeutig die Möglichkeiten der turnusmäßigen Straßenbegehung.

Zusätzliche Aufgaben können nur mit zusätzlichem Personal erledigt werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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