Drucksache - VII-0235  

 
 
Betreff: Brandschutz an Pankower Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
21.05.2014 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 9. BVV am 26.09.12
2. Ausfertigung Antrag B´90/ Grüne, 9. BVV am 26.09.12
Ausfertigung nach Beschlussfassung, 9. BVV am 26.09.12
VzK §13 BA, ZB 14. BVV 24.04.2013
0235-VII, Anlage, 1. Zwischenbericht
VzK§13 BA, ZB 23. BVV am 21.05.14
VzK§13 BA, Anlage ZB 23. BVV am 21.05.14
VzK§13 BA, 32. BVV am 10.06.15
VzK§13 BA, Anlage, 32. BVV am 10.06.15
VzK § 13 Zwischenbericht Bezirksamt, 39 BVV am 13.04.2016
VzK § 13 Zwischenbericht Bezirksamt, 39 BVV am 13.04.2016 - Anlage
VzK § 13 Zwischenbericht Bezirksamt, 8 BVV am 28.06.2017
VzK § 13 Zwischenbericht Bezirksamt, 8 BVV am 28.06.2017 Anlage
VzK§13BezVG, ZB 16. BVV am 06.06.18
VzK§13BezVG, ZB 17. BVV am 04.07.18
VzK§13 BezVG, ZB, 24. BVV am 15.5.19 1von2
VzK§13 BezVG, ZB, 24. BVV am 15.5.19 2von2 Anlage
VzK§13BezBA ZB 33. BVV am 17.06.20202
VzK§13BezVG BA, SB 41. BVV am 05.05.2021
VzK§13BezVG BA, SB Anlage 41. BVV am 05.05.2021

Antrag

Siehe Anlage

Der Brandschutz an den Pankower Schulen war regelmäßig ein wichtiges Thema in den Ausschussberatungen

Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VII- 0235/2013

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Brandschutz an Pankower Schulen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 09. Sitzung am 26.09.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0235/2013

 „Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, jährlich, erstmals zur 14. Tagung am 24.04.2013, über die Situation und die daraus folgenden baulichen Maßnahmen zum Brandschutz an den Pankower Schulen zu berichten. Der Bericht umfasst folgende Berichtspunkte:

  • Die Termine der letzten, durchgeführten Brandsicherheitsschauen an den Schulen.
  • Die Gründe, warum Brandsicherheitsschauen nicht alle 5 Jahre durchgeführt wurden.
  • Auflistung der Schulen ohne Mängel beim baulichen Brandschutz.
  • Schulen mit Mängeln am 1. und 2. Baulichen Rettungsweg (mit Auflistung der Mängel).
  • Die Investitionskosten, die für die Behebung der Mängel notwendig sind.
  • Investitionsmittel und Mittel der Bauunterhaltung, die für die Behebung der Mängel beim Brandschutz eingeplant sind.
  • Die aktuellen rechtlichen Änderungen, die sich bei den Anforderungen an den Brandschutz ergeben.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

  • Die Termine der letzten in den Pankower Schulen durchgeführten Brandsicherheitsschauen sind in der als Anlage beigefügten tabellarischen Übersicht genannt und wurden mit Stand vom März 2021 aktualisiert. Es ist anzumerken, dass neben den Daten der Brandsicherheitsschauen auch die Daten der Prüfungen durch Sachverständige vermerkt sind. Diese Prüfungen ersetzen die Brandsicherheitsschauen bei durchgeführten Baumaßnahmen bzw. Erstellung von temporären Brandschutzkonzepten.
  • Abweichungen von dem regelmäßigen 5-jährigen Turnus der Brandsicherheitsschauen entstehen durch zwischenzeitlich begonnene oder durchgeführte Baumaßnahmen in den Gebäuden. Brandsicherheitsschauen werden dann im Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung der Baumaßnahme durchgeführt. Die Nichteinhaltung des regelmäßigen 5-jährigen Turnus ist in Einzelfällen außerdem der gegebenen Personalausstattung geschuldet.
  • Eine Übersicht über Schulen ohne Mängel beim baulichen Brandschutz, die bestehenden Mängel im 1. und 2. notwendigen baulichen Rettungsweg sowie über die für die Beseitigung notwendigen und derzeit eingeplanten Mittel befindet sich ebenfalls in der als Anlage beigefügten tabellarischen Übersicht. Dort sind die brandschutzbezogenen Baukosten schulbezogen aufgeführt. Bei Investitionen und größeren Baumaßnahmen sind bauliche Brandschutzmaßnahmen enthalten. Deren Anteil an den Gesamtkosten ist wegen des zu hohen zeitlichen Aufwandes im Rahmen dieses Berichtes nicht getrennt ausgewiesen.
  • Reparaturen an den baulichen Brandschutzeinrichtungen werden im Zuge des baulichen Unterhaltes vorrangig durchgeführt.
  • Folgende aktuelle Änderungen der Rechtsgrundlagen (seit 2010) für den baulichen Brandschutz sind zu nennen:

 

Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die Verordnung (EU) 2016/679 (Berliner Datenschutz-Anpassungsgesetz EU – BlnDSAnpG-EU) vom 12. Oktober 2020 (GVBL. S. 807)

 

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) vom 19. April 2018 (ABl. S. 2095), vom 10. Juli 2020 (ABl. S. 4017)

 

Ausführungsvorschriften zu § 84 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Einrichtung und Führung des Baulastenverzeichnisses (AV Baulasten) vom 1. Februar 2019 (ABl. S. 1182, berichtigt ABl. S. 1393)

 

Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfV) vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17.09.2020 (GVBl. S. 746)

 

Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) vom 10. Oktober 2007 (GVBl. S. 516), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Mai 2019 (GVBl. S. 273)

 

Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw) in der Fassung vom Februar 2007, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Oktober 2009

 

Des Weiteren ist wiederholt anzumerken, dass die Brandsicherheitsschauen nur einen Teil einer ganzen Reihe von Sicherheitsüberprüfungen darstellen. Neben den Brandschutzschauen der Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) werden weitere Maßnahmen und vorgeschriebene Überprüfungen im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz in öffentlichen Gebäuden, insbesondere in Schulen, durch das Bezirksamt regelmäßig durchgeführt.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die in den Schulen vorhandenen Hausalarmanlagen viermal jährlich nach DIN 0833 von zugelassenen Fachbetrieben gewartet werden, bei Sicherheitsbeleuchtungen und Rauchabzugsanlagen erfolgt einmal im Jahr die vorgeschriebene Überprüfung. Zusätzlich werden diese sicherheitsrelevanten Anlagen nach der Betriebsverordnung (§ 2 Abs. 4 BetrVO) alle drei Jahre auf ordnungsgemäße Beschaffenheit, Wirksamkeit, Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit geprüft. Außerdem werden die Elektroanlagen in den Gebäuden und die Blitzschutzanlagen alle 4 Jahre ebenfalls von zugelassenen bzw. zertifizierten Fachbetrieben überprüft. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden im Bezirk Pankow vom Fachbereich Hochbau veranlasst.

Das Bezirksamt ist sich der oben genannten und verbindlichen Rechtsgrundlagen und entsprechenden Verordnungen bewusst. Die gesetzliche Pflicht zur Durchführung der genannten Prüfungen und Maßnahmen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen durch das Bezirksamt wahrgenommen.

Mit Beginn der Berliner Schulbauoffensive (BSO) hat das Bezirksamt alle Möglichkeiten genutzt, um den Sanierungsbedarf in den bezirklichen Schulen durch die Anmeldung von Maßnahmen in den jeweiligen I-Programmen zu beseitigen. Wie aus der Anlage hervorgeht, werden entsprechende Mängel beim baulichen Brandschutz in den I-Maßnahmen berücksichtigt und im Zuge der Sanierungen auf Grundlage der jeweils gültigen Rechtsvorschriften beseitigt. Das Bezirksamt wird auch zukünftig in seiner Berichterstattung zur Umsetzung der BSO im Bezirk in geeigneter Form über die Beseitigung der Mängel beim baulichen Brandschutz berichten.

Wir bitten deshalb, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die geplanten Maßnahmen dienen der Sicherung der Schulplätze im Bezirk Pankow zur Umsetzung der grundgesetzlichen Schulpflicht.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen