Drucksache - VII-0232  

 
 
Betreff: Planungsrechtliche Sicherung von Kleingartenanlagen im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
06.12.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
24.01.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.03.2013 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 9. BVV am 26.09.2012
Beschlussempfehlung StadtGrün 13. BVV am 06.03.13

1

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 24.01.2013 beraten.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

JA 3  /  NEIN 12  /  ENTHALTUNGEN 0

 

1.       Das Bezirksamt wird ersucht, einen Durchführungsplan zur Sicherung von Kleingartenanlagen im Bezirk mittels B-Plänen zu entwickeln und der BVV bis zum 31.01.2013 im Entwurf zur Beratung zu zuleiten.

2.       Dabei soll dieser Sicherungsplan eine Prioritätensetzung beinhalten, die folgenden Kriterien folgt:

a) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken privater Grundeigentümer gelegen sind;

b) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken der Deutschen Bahn (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften) gelegen sind;

c) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) auf landeseigenen Grundstücken gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;

d) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) auf landeseigenen Grundstücken gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün/ Kleingärten ausweist;

e) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken privater Grundeigentümer gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;

f) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken des Bundes oder von Bundesunternehmen (DB u.a.) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;

g) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken auf Landeseigenen Flächen gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/Kleingärten ausweist (unter Angabe der aktuellen Schutzfrist nach Kleingartenentwicklungsplan);

h) Übrige KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün ohne die Spezifizierung Kleingärten abbildet (unter Angabe der Eigentümerschaft: Land, Bund, DB, privat);

i) Übrige KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün/ Kleingärten abbildet (unter Angabe der Eigentümerschaft: Land, Bund, DB, privat).

3.       Das Bezirksamt wird ersucht, dabei zu prüfen, für welche der KGA der Kriterien a) und b) zeitnah in einem vereinfachten B-Planverfahren Textbebauungspläne mit dem Planungsziel aufgestellt werden können, die Nutzungsart Kleingärten festzusetzen. Entgegenstehende Gründe sind ggf. für die jeweilige Anlage darzulegen.

In den letzten Jahren hat Pankow viele Kleingärten und ganze Kleingartenanlagen verloren

Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in den Ausschusssitzungen am 06. Dezember 2012 und am 24. Januar 2013 beraten. Zutzlich gab es zur Thematik der Kleingartenanlagen am 16. Januar 2013 eine interfraktionelle Beratung unter teilweiser Hinzuziehung des Bezirksamtes.

In der abschließenden Debatte bestand Uneinigkeit über die Vorgehensweise. Die im Bezirksamt bereits in Arbeit befindliche Erfassung detaillierter Grunddaten und planungsrechtlicher Gegebenheiten für alle Kleingartenanlagen des Bezirks Pankow wurde von allen Fraktionen begrüßt. Die dabei zugrundeliegende Einstufung in verschiedenen Kategorien und deren genaue Beschreibung wurde jedoch trotz aushrlicher Erläuterung durch das Bezirksamt unterschiedlich beurteilt. Gleiches galt für die Veränderung der Kategorien im laufenden Prozess, wie dies im Antrag vorgesehen ist. Zudem wurde darauf verwiesen, dass der Antrag hinter den zwischenzeitlich erreichten Beratungsergebnissen zurückbleibt und keine klare Zielstellung beinhaltet, wodurch auch die erforderliche Außenwirkung nicht zu erreichen sei. Insbesondere sei der geforderte hohe Detaillierungsrad in der Darstellung nicht geeignet, um das Ziel Erhaltung der Kleingartenanlagen zu erreichen. Aufgrund der Sitzungsfolge käme so wurde weiter argumentiert dieser Antrag erst in der 13. Sitzung der BVV auf die Tagesordnung, dies sei aber für ein politisches Signal für die Kleingartenanlagen und -verbände zu spät. Vor diesem Hintergrund wurden die Einreicher gebeten, ihren Antrag zurückzuziehen. Dieser Bitte mochte die einreichende Fraktion nicht entsprechen, so dass der Antrag zur Abstimmung gestellt wurde. Für die Annahme des Antrages stimmten 3 Verordnete, dagegen 12. Damit empfiehlt der Ausschuss der BVV Pankow die Ablehnung der Drucksache.

 

Text Ursprungsantrag Linksfraktion:

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht, einen Durchführungsplan zur Sicherung von Kleingartenanlagen im Bezirk mittels B-Plänen zu entwickeln und der BVV bis zum 31.01.2013 im Entwurf zur Beratung zu zuleiten.

2.      Dabei soll dieser Sicherungsplan eine Prioritätensetzung beinhalten, die folgenden Kriterien folgt:

a) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken privater Grundeigentümer gelegen sind;

b) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken der Deutschen Bahn (bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften) gelegen sind;

c) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) auf landeseigenen Grundstücken gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;

d) KGA, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) auf landeseigenen Grundstücken gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün/ Kleingärten ausweist;

e) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken privater Grundeigentümer gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;

f) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken des Bundes oder von Bundesunternehmen (DB u.a.) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/ Kleingärten ausweist;

g) KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) ganz oder teilweise auf Grundstücken auf Landeseigenen Flächen gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin ein anderes Nutzungsziel als Grün/Kleingärten ausweist (unter Angabe der aktuellen Schutzfrist nach Kleingartenentwicklungsplan);

h) Übrige KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün ohne die Spezifizierung Kleingärten abbildet (unter Angabe der Eigentümerschaft: Land, Bund, DB, privat);

i) Übrige KGA, die im Außenbereich (§ 35 BauGB) gelegen sind und für deren Fläche der FNP Berlin als Nutzungsziel Grün/ Kleingärten abbildet (unter Angabe der Eigentümerschaft: Land, Bund, DB, privat).

3.      Das Bezirksamt wird ersucht, dabei zu prüfen, für welche der KGA der Kriterien a) und b) zeitnah in einem vereinfachten B-Planverfahren Textbebauungspläne mit dem Planungsziel aufgestellt werden können, die Nutzungsart Kleingärten festzusetzen. Entgegenstehende Gründe sind ggf. für die jeweilige Anlage darzulegen.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

In den letzten Jahren hat Pankow viele Kleingärten und ganze Kleingartenanlagen verloren. Neben den Statusfragen, die aus Nutzungskonflikten innerhalb der Anlagen und dem Verfolgen anderer Nutzungsinteressen durch Unterpächter entstanden, spielen vor dem Hintergrund der Immobilienmarktentwicklung zunehmend die Verwertungs- und Profitinteressen der Grundstückseigentümer ein Rolle. Das betrifft nicht nur private Grundstückseigner. Aktuell entfaltet sich zusätzlich ein Zielkonflikt in der Stadtpolitik zwischen dem Bedarf an innerstädtischem Grün für ein gesundes Stadtklima und dem Bedarf an Wohnbauflächen, um einem potenziellen Wohnraummangel entgegenzuwirken.

Um diese Entwicklung nicht dem Selbstlauf von Markt- und Profitinteressen zu überlassen, bedarf es der aktiven stadtplanerischen Steuerung. Dabei sind zuerst die Kleingartenanlagen zu betrachten und zu bearbeiten, bei denen aus Gründen der Eigentumsverhältnisse, der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der Marktinteressen die Kleingartennutzung und der Bestand des Grüns akut gefährdet sind.

Ein solches Vorgehen bedeutet nicht, dass zwangsläufig alle Kleingartenanlagen langfristig erhalten bleiben müssen und werden. Aber die Entwicklung der Flächennutzung wird auf diese Weise einer demokratischen Auseinandersetzung über die langfristigen nachhaltigen Ziele der stadträumlichen Entwicklung des Gemeinwesens unterworfen und nicht den kurzsichtigen Profitinteressen privater und öffentlicher Grundeigentümer.

 

 
 

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