Drucksache - VII-0221  

 
 
Betreff: Weitere Verlängerung der Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 9. BVV am 26.09.12
VzK§15 BA, 10. BVV am 07.11.2012
VzK§15 BA, 11. BVV am 12.12.12

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  2012

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache – Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:              Weitere Verlängerung der Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                 2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die weitere Verlängerung der Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 wird als Rechtsverordnung erlassen.

 

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat auf Grund der dargelegten besonderen Umstände gemäß § 17 Abs. 2 BauGB einer weiteren Verlängerung der Veränderungssperre 3-5/8 in der Sitzung am 29. August 2012 (Drucksache-VII-0185) mehrheitlich zugestimmt und den Entwurf der Verordnung über die weitere Verlängerung der Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschlossen.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 AGBauGB aufgrund der mit dem Bebauungsplan 3-5 berührten gesamtstädtischen Belange im Sinne § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AGBauGB über die Absicht unterrichtet, die Veränderungssperre 3-5/8 nochmals um ein Jahr zu verlängern. Diese hat mit Schreiben vom 11. Juli 2012 bestätigt, dass im konkreten Fall die besonderen Umstände vorliegen.

 

Mit dem o.g. Beschluss hat das Bezirksamt daher die Rechtsverordnung über die  Verlängerung der Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf erlassen. Sie tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 


Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Anlage: Kopie der Rechtsverordnung

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                          Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 


 

V e r o r d n u n g

über die weitere Verlängerung der Veränderungssperre 3-5/8

im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf

 

Vom.......................2012.

 

 

Auf Grund des § 16 Abs. 1 und des § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuchs in der Fas­sung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbin­dung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Bauge­setzbuchs in der Fas­sung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird ver­ord­net:

 

§ 1

 

Die durch Verordnung vom 23. November 2010 (GVBl. S. 537) erlassene und durch Verordnung vom 06. September 2011 (GVBl. S. 464) bis zum 21. September 2012 verlängerte Veränderungssperre wird um ein weiteres Jahr bis zum 21. September 2013 verlängert.

 

§ 2

 

Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausfüh­rung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verord­nung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verlet­zung begrün­den soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Aus­führung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeacht­lich. Die Be­schrän­kung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verord­nung geltenden Vorschriften verletzt wor­den sind.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verord­nungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Berlin, den                   2012

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                    Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

                                                                                                                für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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