Drucksache - VII-0218  

 
 
Betreff: Erweitertes Führungszeugnis bei Kontakt mit Minderjährigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
18.09.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
16.10.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
30.10.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
13.11.2012 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
20.11.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
04.12.2012 
öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 8.BVV am 29.08.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss ArbSozGesSen 11. BVV am 12.12.12
VzK 13 Schlussbericht Bezirksamt, 12. BVV am 30.1.2013

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei einer Einstellung von Kranken-, Pflege- und Betreuungspersonal (einschl

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Wie bekanntgewordene Fälle in den vergangenen Monaten zeigen, ist der Schutz von Minderjährigen gegenüber Sexualtätern in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen nicht immer im notwendigen Umfang gegeben

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                          .01.2013

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                Drucksache Nr.: VII-0218/12

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Erweitertes Führungszeugnis bei Kontakt mit Minderjährigen

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 11. Tagung am 12.12.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VII-0218/12.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, bei der der Einstellung von Kranken-, Pflege- und Betreuungspersonal in Einrichtungen des Bezirks, deren Tätigkeit sich auch auf die Arbeit mit Minderjährigen erstrecken kann, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30 a bzw. 31 BZRG einzuholen und alle zwei Jahre zu erneuern. Es wird empfohlen, dies bei bereits tätigen Personen unverzüglich nachzuholen. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt Pankow von Berlin empfohlen, private Kranken- und Pflegeeinrichtungen im Bezirk darauf hinzuweisen, dass bei der Einstellung von Kranken-, Pflege- und Betreuungspersonal, deren Tätigkeit sich auch auf die Arbeit mit Minderjährigen erstrecken kann, die Möglichkeit besteht, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30a bzw. 31 BZRG einzuholen. Es wird empfohlen sich an den "Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§72a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII )" zu orientieren.

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Jugendamt orientiert sich hinsichtlich der Einforderung erweiterter Führungszeugnisse an der festgelegten Verfahrensweise gemäß Jugend-Rundschreiben Nr. 34/2006 und Nr. 2/2010 der Senatsfachverwaltung.

Seit dem 01. Mai 2010 wurde im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein erweitertes

Führungszeugnis für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise

kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen, eingeführt.

Gemäß dem RS Nr. 34/2006 sind die Jugendämter im 5-Jahres-Rhythmus zur Anforderung eines aktuellen erweiterten Führungszeugnis der entsprechenden hauptamtlichen Fachkräfte ( Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Stadtvormünder, Psychologen, Therapeuten und Hausmeister ) verpflichtet.  Darüber hinaus wird nach dieser Vorgabe im Bereich Kindertagespflege und bei den Honorarkräften verfahren. 

Die letzte Aktion dazu wurde im Jahr 2010 durchgeführt; insofern ist im Jugendamt erst im Jahr 2015 wieder Handlungsbedarf gegeben.

Bei Neueinstellungen achtet die SE Personal auf die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregister (BZRG).

 

Diese Regelungen gelten für alle in der Jugendhilfe Tätigen, in und außerhalb von Einrichtungen und selbst für die auf der Straße Tätigen (streetwork).

 

Eine 2-jährige Überprüfung ist aus der Erfahrung des Jugendamts weder fachlich nötig noch vom Aufwand her vertretbar.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt mit Schreiben vom 10.01.2013 alle privaten Krankenhäuser des Bezirkes angeschrieben und darauf hingewiesen, dass bei der Einstellung von Kranken-, Pflege- und Betreuungspersonal, deren Tätigkeit sich auch auf die Tätigkeit mit Minderjährigen erstrecken kann, die Möglichkeit besteht, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §§ 30a bzw. 31 BZRG einzuholen. Gleichfalls wurde der BVV-Beschluss übergeben.

 

Weder Sozial-, noch Gesundheitsamt betreiben eigene Einrichtungen.

 

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Das Verfahren dient dem Schutz vor Übergriffen auf Minderjährige.

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadträtin für             

                                                        Soziales, Gesundheit, Schule u. Sport             

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen