Drucksache - VII-0215  

 
 
Betreff: Ehrengrabstätte für Peter Fechter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 8.BVV am 29.08.2012
2. Ausfertigung Antrag Fraktionen SPD und B´90/ Grüne 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA; SB 10. BVV am 07.11.12

in Wiederholung ihrer Beschlüsse vom 23

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Fechter wurde beim Versuch der Überwindung der Grenzanlagen in der Zimmerstraße in Berlin-Mitte, am 17

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                  .10.2012

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:
 

                                                                                                                              in Erledigung der

                                                                                                                              Drucksache Nr.: VII-0215

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Ehrengrabstätte für Peter Fechter

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 8. Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VII-0215

 

„In Wiederholung ihrer Beschlüsse vom 23.03.2005 (Drs. V-0927) und vom 31.03.2010 (Drs. VI-1007) empfiehlt die BVV dem Bezirksamt:

 

sich erneut beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Grabstätte von Peter Fechter auf dem Friedhof der Auferstehungsgemeinde, Indira-Gandhi-Straße 110, 13088 Berlin-Weißensee, gem. § 12 Abs. (6) des Gesetzes, über landeseigene und nicht landeseigene Friedhöfe Berlins, zur Ehrengrabstätte des Landes Berlin ernannt wird. Insbesondere ist auf eine Anerkennung über die Mindestruhezeit von 20 Jahren hinaus hinzuwirken.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 07.09.2012 an die Senatskanzlei gewandt, um das Grab von Peter Fechter als Ehrengrabstätte anerkennen zu lassen.

In der Vergangenheit – zuletzt im Mai 2010 – wurde diese Forderung durch die Senatskanzlei abgelehnt. Über die damaligen Gründe wurde die BVV mit der Drs. VI-1007 umfassend unterrichtet.

 

Mit dem Antwortschreiben vom 04.10.2012 stimmt die Senatskanzlei dem Bezirk Pankow uneingeschränkt zu, dass das Andenken an Peter Fechter aufrechterhalten und auch im Stadtbild für nachfolgende Generationen bewahrt werden muss.

Der Regierende Bürgereister habe sich in diesem Zusammenhang auch vorbehaltlos für die Straßenumbenennung im Bezirk Mitte eingesetzt.

 

 

Zu der Anregung, die Grabstätte Peter Fechters als Ehrengranstätte des Landes Berlin anzuerkennen, hat die Senatskanzlei auf die bereits in 2010 übermittelte Rechtslage verwiesen: Die Grabstätte Peter Fechters und ihre Pflege seien dauerhaft nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber  der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) gesichert. Das Instrument der Ehrengrabstätte hingegen greife in Anwendung der Kriterien der AV-Ehrengrabstätten allein schon aufgrund der regelmäßigen Begrenzung der Anerkennung auf 20 Jahre nicht.

 

Das Bezirksamt regt an, dass die bezirkliche Gedenktafelkommission prüft, ob zu Ehren Peter Fechters eine Gedenktafel an seinem Wohnort in der Behaimstraße angebracht werden kann.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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