Drucksache - VII-0214  

 
 
Betreff: Kreuzung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße: südwestliche Querung der Berliner Allee verbessern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
11.09.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
25.09.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.01.2013 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD-Fraktion, 8.BVV am 29.08.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss öOrd 10. BVV am 07.11.12
VzK§13 BA, ZB 12. BVV am 30.01.13
VzK§13 SB, BA, 25. BVV am 17.09.2014

Das Bezirksamt wird ersucht, südwestlich der Kreuzung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße die Einrichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu prüfen, die eine bessere Erreichbarkeit des Weißensees zum Ziel haben soll

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Die Berliner Allee im Bezirksteil Weißensee ist als Bundesstraße und Autobahnzubringer sehr stark befahren

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .09.2014

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0214

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Kreuzung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße: südwestliche Querung der Berliner Allee verbessern!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 10.Tagung der BVV am 07.11.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0214:

 

“Das Bezirksamt wird ersucht, südwestlich der Kreuzung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße die Errichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu prüfen, die eine bessere Erreichbarkeit des Weißensees zum Ziel haben soll. Dazu soll das Bezirksamt aufzeigen, ob dies besser mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Ampelanlage erreicht werden kann und welche baulichen Veränderungen für die Realisierung erforderlich wären“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 52, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde durch das Bezirksamt zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten.

 

Im März 2013 wurde durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) entschieden und den zuständigen Bezirksstadträten mitgeteilt, dass die VLB aufgrund der Aufgabenzuweisung des Bezirksverwaltungsgesetzes direkt zugeleitete BVV-Beschlüsse nicht mehr prüfen wird. Den Bezirken wurde mitgeteilt, dass Anfragen an die VLB ausschließlich über die Hausleitung bei SenStadtUm erfolgen müssen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Neuregelung durch SenStadtUm war der VLB vorliegende Drucksache zur Prüfung und Stellungnahme aber bereits direkt übersandt worden.

Das Bezirksamt hat seit Anfang 2013 mehrmals bei SenStadtUm nachgefragt, wie mit Anfragen aus der Zeit vor dem März 2013 verfahren wird und um Sachstand für die Berichterstattung gebeten. SenStadtUm hat nunmehr mitgeteilt, dass „selbstverständlich … diese Altvorgänge nicht unter eine später getroffene Regelung bzw. Klarstellung fallen“ können und dem Bezirksamt eine zusammenfassende Antwort zu den noch offenen Anfragen aus der Zeit vor März 2013 zukommen lassen.

SenStadtUm hat für die Drucksache VII­­­­-0214 darin geantwortet:

 

„Bei der Berliner Allee als wichtige innerstädtische Verkehrsverbindung sind die Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsarten gegeneinander abzuwägen und zu berücksichtigen. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung wird eine hohe Leistungsfähigkeit für den gesamten Bereich angestrebt. Für den signaltechnisch geregelten Verkehrsknoten Berliner Allee / Indira-Ghandi-Straße ist insbesondere die Regelung und Beschleunigung der dort geradeaus fahrenden und abbiegenden Tramlinien neben der Koordinierung der Fahrzeugströme zur Vermeidung von Stauungen von Bedeutung.

 

Ohne der für die begehrte Ergänzung einer Furt zur besseren Erreichbarkeit des Weißensees notwendigen detaillierten Prüfung der Signalzeiten vorweggreifen zu wollen, ist aufgrund der Komplexität der Anlage und der verkehrlichen Anforderungen davon auszugehen, dass eine weitere Furt erhebliche Änderungen der Signalzeiten erforderlich machen würde. Diese würden sich wiederum negativ sowohl auf den ÖPNV und alle anderen Verkehrsteilnehmer hinsichtlich zusätzlicher Wartezeiten auswirken. Daher und in Anbetracht der Tatsache, dass in Höhe Berliner Allee 138 eine signaltechnisch über beide Fahrbahnen durchgehende Fußgängerquerung ergänzend existiert, möchte ich von einer detaillierten Prüfung Abstand nehmen.“

 

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

              Umwelt und Bürgerservice

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen