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Drucksache - VII-0214
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .09.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0214
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kreuzung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße: südwestliche Querung der Berliner Allee verbessern!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10.Tagung der BVV am 07.11.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0214:
“Das Bezirksamt wird ersucht, südwestlich der Kreuzung Berliner Allee/Indira-Gandhi-Straße die Errichtung einer weiteren Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger zu prüfen, die eine bessere Erreichbarkeit des Weißensees zum Ziel haben soll. Dazu soll das Bezirksamt aufzeigen, ob dies besser mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Ampelanlage erreicht werden kann und welche baulichen Veränderungen für die Realisierung erforderlich wären“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), der für das übergeordnete Straßennetz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 52, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde durch das Bezirksamt zum aufgeworfenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten.
Im März 2013 wurde durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) entschieden und den zuständigen Bezirksstadträten mitgeteilt, dass die VLB aufgrund der Aufgabenzuweisung des Bezirksverwaltungsgesetzes direkt zugeleitete BVV-Beschlüsse nicht mehr prüfen wird. Den Bezirken wurde mitgeteilt, dass Anfragen an die VLB ausschließlich über die Hausleitung bei SenStadtUm erfolgen müssen. Zum Zeitpunkt der Umsetzung dieser Neuregelung durch SenStadtUm war der VLB vorliegende Drucksache zur Prüfung und Stellungnahme aber bereits direkt übersandt worden. Das Bezirksamt hat seit Anfang 2013 mehrmals bei SenStadtUm nachgefragt, wie mit Anfragen aus der Zeit vor dem März 2013 verfahren wird und um Sachstand für die Berichterstattung gebeten. SenStadtUm hat nunmehr mitgeteilt, dass „selbstverständlich … diese Altvorgänge nicht unter eine später getroffene Regelung bzw. Klarstellung fallen“ können und dem Bezirksamt eine zusammenfassende Antwort zu den noch offenen Anfragen aus der Zeit vor März 2013 zukommen lassen. SenStadtUm hat für die Drucksache VII-0214 darin geantwortet:
„Bei der Berliner Allee als wichtige innerstädtische Verkehrsverbindung sind die Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsarten gegeneinander abzuwägen und zu berücksichtigen. Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung wird eine hohe Leistungsfähigkeit für den gesamten Bereich angestrebt. Für den signaltechnisch geregelten Verkehrsknoten Berliner Allee / Indira-Ghandi-Straße ist insbesondere die Regelung und Beschleunigung der dort geradeaus fahrenden und abbiegenden Tramlinien neben der Koordinierung der Fahrzeugströme zur Vermeidung von Stauungen von Bedeutung.
Ohne der für die begehrte Ergänzung einer Furt zur besseren Erreichbarkeit des Weißensees notwendigen detaillierten Prüfung der Signalzeiten vorweggreifen zu wollen, ist aufgrund der Komplexität der Anlage und der verkehrlichen Anforderungen davon auszugehen, dass eine weitere Furt erhebliche Änderungen der Signalzeiten erforderlich machen würde. Diese würden sich wiederum negativ sowohl auf den ÖPNV und alle anderen Verkehrsteilnehmer hinsichtlich zusätzlicher Wartezeiten auswirken. Daher und in Anbetracht der Tatsache, dass in Höhe Berliner Allee 138 eine signaltechnisch über beide Fahrbahnen durchgehende Fußgängerquerung ergänzend existiert, möchte ich von einer detaillierten Prüfung Abstand nehmen.“
Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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