Drucksache - VII-0209  

 
 
Betreff: Elektrofahrzeuge im Bezirksamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
30.08.2012 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
02.07.2014 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.09.2014 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 8. BVV am 29.08.12
Beschlussempehlung Ausschuss FinPersImm 9. BVV am 26.09.12
VzK § 13 BA, SB 24. BVV am 02.07.2014
VzK§13 BA, SB 25. BVV am 17.09.14

Drucksachen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit der erfolgreichen Bewerbung für das Bundesprogramm „Schaufenster Elektromobilität“ ist Berlin zu einem Modellstandort für Elektromobilität geworden

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                         .06.2014

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.:

In Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0209

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Elektrofahrzeuge im Bezirk

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 9. Sitzung am 26.09.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0209

 

„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, welche Fahrzeuge im Fuhrpark des Bezirks mittelfristig durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden können und welche Kosten für Anschaffung/ Leasing und Unterhalt hierfür entstehen würden. Diese Kosten sollen den aktuellen Kosten für die mit Otto- oder Dieselmotoren angetriebenen Fahrzeuge gegenübergestellt werden.

 

Im Rahmen der Prüfung sollen die Auswirkungen der erfolgreichen Bewerbung Berlins für das Programm des Bundes „Schaufenster Elektromobilität“ berücksichtigt werden. Dabei sind auch Modelle wie „Car-Pooling“ zu berücksichtigen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

  1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, zu prüfen, welche Fahrzeuge im Fuhrpark des Bezirks mittelfristig durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden können und welche Kosten für Anschaffung/ Leasing und Unterhalt hierfür entstehen würden.

 

Nach Abfrage des zentralen Werkhofes des Bezirkes, kommen nur einige Bereiche in Frage bei denen nach heutigen Gesichtspunkten Elektro-Mobile genutzt werden können. In folgenden Dienststellen kommen Fahrzeuge zum Einsatz, für die teilweise Elektrofahrzeuge eingesetzt werden können.

 

Dienststelle

Einsatzzweck

Anzahl Fahrzeuge

 

 

 

PKW

Transporter

Ord AOD

Parkraumbewirtschaftung

1

 

Ord SVB

Straßenverkehrsbehörde

1

 

Ord VetLeb

Verbraucherschutz

1

 

Jug

Materialtransport

 

1

Schule, Sport

Materialtransport

 

1

UmNat

Kontrolle im Außendienst

1

 

Vermessungsamt

Gerätetransport

 

1

SGA/ Friedhof

Transporte auf Friedhöfen

2

 

SGA/ Unterhaltung

Baumkontrolle, Spielplatzkontrolle, Kontrollen im Außendienst

6

 

2

Bezirk Pankow

gesamt

12 Fahrzeuge (PKW)

5 Fahrzeuge (Transporter)

 

  1. Diese Kosten sollen den aktuellen Kosten für die mit Otto- oder Dieselmotoren angetriebenen Fahrzeuge gegenüber gestellt werden.

 

In der nachstehenden Kostenschätzung sind folgende Inhalte berücksichtigt:

 

-          Anschaffung/ Leasingrate, PKW (Fahrzeugklasse VW-Polo)

-          Kraftstoffverbrauch / Strom

-          Kfz-Steuer

-          Reparaturkosten bei einer Nutzungsdauer von 96 Monaten lt. Anlagenbuchhaltung

-          Miete der Batterien (Elektrofahrzeuge)

-          Laufleistung von 8.000 Km pro Jahr

-          Nutzung täglich 2 Stunden, 4 Tage pro Woche, 20 Tage im Monat

 

Fahrzeug PKW

Ø Kosten jährlich

Ø Kosten in 8 Jahren

Kauf (Otto-/ Diesel) (1)

1.698,00 €

13.584,00 €

Leasing (Otto-/ Diesel) (1)

2.670,00 €

21.364,00 €

Kauf Elektrofahrzeug (2)

4.746,00 €

37.968,00 €

Leasing Elektrofahrzeug (2)

5.679,00 €

45.432,00 €

Nutzung Car-Sharing (3)

ab 2.880,00 €

23.040,00 €

Nutzung Car-Sharing (4)

ab 35.712,00 €

285.696,00 €

 

(1)  – Modell  VW-Polo

(2) – Modell Nissan Leaf

(3) - DB-Carsharing e-Flinkster (ab 1,50 €/ Std.)

(4) - BMW Drive Now (E-Fahrzeug ab 0,31 €/min)

 

Aus wirtschaftlichen Gründen werden die Fahrzeuge des Bezirkes gekauft.

Die Beschaffung neuer Fahrzeuge ist aus dem laufenden Unterhalt nur unzureichend möglich. Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht immer ausreichend, sodass einige Mitarbeiter regelmäßig auf ihre Privatfahrzeuge zurückgreifen.

Transporter mit Elektroantrieb sind in der Regel aufgrund der schweren Batterien in ihrer Nutzlast deutlich reduziert und benötigen je nach Ladesystem entweder spezielle Schnell-Ladesäulen (400V) oder über haushaltsübliche Steckdosen-Ladestationen eine Ladezeit von 6-8 Stunden.

Elektro-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur können nur im Rahmen einer Mittelzuweisung der Investitionsplanung durch den Bezirk angeschafft und unterhalten werden.

 

Leasingraten werden haushaltswirksam aus den Zuweisungen für Unterhalt gebucht, Fahrzeug-Kauf wird aus Investitionsmitteln getätigt.

 

  1. Im Rahmen der Prüfung sollen die Auswirkungen der erfolgreichen Bewerbung Berlins für das Programm des Bundes „Schaufenster Elektromobilität“ berücksichtigt werden. Dabei sind auch Modelle wie „Car-Pooling“ zu berücksichtigen.

 

Die Verteilung von öffentlichen Car-Sharing-Stützpunkten verschiedener Anbieter konzentrieren sich derzeit vorwiegend auf den Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahnrings, d. h. zur Zeit ist hauptsächlich das Gebiet des Ortsteils Prenzlauer Berg gut mit Stationen abgedeckt. Alle übrigen Ortsteile des Bezirks Pankow sind kaum versorgt.

 

Im Rahmen der bisher angebotenen Car-Sharing-Modelle, wie z. B. das Fahrzeug-Pooling, liegen derzeitig nicht die Voraussetzungen vor, um dieses Angebot an den einzelnen Dienststellen einrichten und nutzen zu können. Benötigt wird eine ausreichende Zahl an Stellplätzen mit Ladestation für zusätzliche Pool-Fahrzeuge pro Dienststelle. Eine Zugangsmöglichkeit für Ausleihe und Rückgabe vor und nach den Dienstzeiten muss gegeben sein.

Eine zentrale Buchungsmöglichkeit für Fahrzeuge muss eingerichtet werden, wobei angemeldete Fahrten ein Mindestbestand an Fahrzeugen für Havarie-Einsätze und der Ladezustand der Fahrzeuge koordiniert werden muss.

 

Die planmäßigen Einsätze der Fahrzeuge erstrecken sich auf die tägliche Dienstzeit zwischen 8.00 bis 16.00 Uhr. Fahrzeuge des AOD sind in der Regel an 6 Tagen von 6-22 Uhr im Einsatz, im Bereich Parkraumbewirtschaftung von 9-24 Uhr. Darüber hinaus benötigt jede einzelne Dienststelle ein Fahrzeug, um auf eventuelle Havarie-Einsätze und um kurzfristig auf Anrufe reagieren zu können, z. B. bei Unfällen und Schäden an Bäumen, Anforderung durch einen Polizeiabschnitt bei Verkehrsunfällen, Unfallgefahren an und auf Spielplätzen u. a.. Alle aufgeführten Fahrzeuge sind „Einsatzfahrzeuge“, die zu jeder Zeit bereit stehen müssen.

 

Das Bezirksamt regt an, eine Mobilitätsstudie einschließlich projektbegleitender Evaluierung in Auftrag zu geben, die einen möglichen Einsatz von Fahrzeugen mit Erdgas-, Hybrid- und Elektroantrieb im Bezirksamt untersucht. Dazu könnten neben PKW auch Nutzfahrzeuge, Fahrräder und Motorroller gehören.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                                      Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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