Drucksache - VII-0206  

 
 
Betreff: Die Anton-Saefkow-Straße für den Radverkehr in beide Richtungen öffnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12

Antrag der Linksfraktion zur 8

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Anton-Saefkow-Straße ist eine Wohngebietsstraße südlich der gleichnamigen, den S-Bahn-Ring begleitenden Parkanlage am Nordrand der Grünen Stadt

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                    .2012

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache-Nr.:

 

In Erledigung der

Drucksache Nr.:VII-0206

 

 
Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Die Anton-Saefkow-Straße für den Radverkehr in beide Richtungen öffnen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 8.Tagung der BVV am 29.08.2012 angenommenen

Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0206:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob die Anton-Saefkow-Straße in 10407 Berlin für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden kann“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Ist in einer Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 30 km/h oder weniger begrenzt (dies gilt z. B. in den Tempo-30-Zonen), so kann in Einbahnstraßen durch Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung grundsätzlich zugelassen werden. Für die entgegengesetzte Richtung steht dann bei Zeichen 267 der Straßenverkehrsordnung –StVO- (Verbot der Einfahrt) das Zusatzschild "Radfahrer“ (Sinnbild) frei.

 

Soll eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden, so muss die Fahrbahnbreite neben dem ruhenden Verkehr in der Regel 3,50 Meter oder mehr betragen, mindestens jedoch 3,00 Meter mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsfälle von Fahrrädern mit Anhänger oder Lastenrädern mit breiteren Kfz (z. B. Lieferfahrzeugen).

 

Die Anton-Saefkow-Straße weist im gesamten Fahrbahnverlauf lediglich eine Breite von nur 3,00 Metern zwischen beiden Hochborden bzw. zwischen Hochbord und vorhandenen Parkstandsmarkierungen zum Schrägparken auf. Bei entgegenkommenden größeren Fahrzeugen hat der Radverkehr folglich keine Möglichkeit einem solchen Fahrzeug verkehrssicher auszuweichen. Von daher ist eine Öffnung der Anton-Saefkow-Straße für den Radverkehr in entgegengesetzter Fahrtrichtung auch weiterhin nicht möglich.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

             

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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