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Drucksache - VII-0206
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2012
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VII-0206
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Die Anton-Saefkow-Straße für den Radverkehr in beide Richtungen öffnen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 8.Tagung der BVV am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0206:
“Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob die Anton-Saefkow-Straße in 10407 Berlin für den Radverkehr in beide Richtungen geöffnet werden kann“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Ist in einer Einbahnstraße mit geringer Verkehrsbelastung die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen auf 30 km/h oder weniger begrenzt (dies gilt z. B. in den Tempo-30-Zonen), so kann in Einbahnstraßen durch Zusatzschild Fahrradverkehr in der Gegenrichtung grundsätzlich zugelassen werden. Für die entgegengesetzte Richtung steht dann bei Zeichen 267 der Straßenverkehrsordnung –StVO- (Verbot der Einfahrt) das Zusatzschild "Radfahrer“ (Sinnbild) frei.
Soll eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden, so muss die Fahrbahnbreite neben dem ruhenden Verkehr in der Regel 3,50 Meter oder mehr betragen, mindestens jedoch 3,00 Meter mit ausreichenden Ausweichmöglichkeiten für Begegnungsfälle von Fahrrädern mit Anhänger oder Lastenrädern mit breiteren Kfz (z. B. Lieferfahrzeugen).
Die Anton-Saefkow-Straße weist im gesamten Fahrbahnverlauf lediglich eine Breite von nur 3,00 Metern zwischen beiden Hochborden bzw. zwischen Hochbord und vorhandenen Parkstandsmarkierungen zum Schrägparken auf. Bei entgegenkommenden größeren Fahrzeugen hat der Radverkehr folglich keine Möglichkeit einem solchen Fahrzeug verkehrssicher auszuweichen. Von daher ist eine Öffnung der Anton-Saefkow-Straße für den Radverkehr in entgegengesetzter Fahrtrichtung auch weiterhin nicht möglich.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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