Drucksache - VII-0194  

 
 
Betreff: Zusammenarbeit zwischen Bezirk und JobCenter transparent gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren federführender Ausschuss
18.09.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 8.BVV am 29.08.12
Beschlussempfehlung Ausschuss ArbSozGesSen 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, SB 11. BVV am 12.12.12

Antrag

 

Die Drucksache VII-0194: "Zusammenarbeit zwischen Bezirk und JobCenter gestalten" wurde im Ausschuss am 18.09.2012 mit folgendem Ergebnis beraten:

Der Änderungsantrag der Piratenfraktion, der als Tischvorlage ausgeteilt wurde, ist vom Einreicher übernommen worden. Im dritten Absatz ist der Teilsatz: "und dem Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaft" gestrichen worden, so dass folgender Beschlusstext abgestimmt wurde.

 

Abstimmungsergebnis Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:

 

JA 10  /  NEIN 1  /  ENTHALTUNGEN 4

 

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zusammensetzung der Trägerversammlung und des örtlichen Beirats und deren Sitzungskalender sowie die jeweiligen Tagesordnungen in

geeigneter Form u.a. im Internet bekannt zu machen.

Das Bezirksamt setzt sich dafür ein, das JobCenter Pankow und die Bundesagentur für Arbeit zu ermutigen, die Informationen auch auf deren Internetportalen zu veröffentlichen.

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die Sitzungen der genannten Gremien künftig öffentlich stattfinden und nur im begründeten Einzelfall und wenn über Personalangelegenheiten beraten wird, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.

Über den Inhalt der Sitzungen ist dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren sowie im Bedarfsfall weiteren Ausschüssen regelmäßig zu berichten. Die zwischen dem örtlichen Träger und der gE getroffenen Zielvereinbarungen sind zu veröffentlichen und den genannten Ausschüssen zur Kenntnis zu geben.

In einem Organigramm soll deutlich gemacht werden, wo innerhalb der gE der

bezirkliche Träger an Entscheidungen beteiligt ist. Die Arbeit der gE soll auf der

Webseite für Bürger_innen transparent dargestellt werden.

Die Belange des Arbeitnehmer_innen -Datenschutzes sind hierbei zu beachten.

 

 

 

Der Antrag wurde in leicht veränderter Form als Drucksache VII-0096 schon einmal eingebracht und aus formalen Gründen in der Ausschusssitzung am 07

Begründung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren:

 

Von der Stadträtin wurde eingeschätzt, dass im Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaft nicht ständig berichtet werden müsste, da wenig diesbezügliche Themen behandelt werden. Im Bedarfsfall würde sie natürlich berichten.

Dem Vorschlag, den -neu- vierten Absatz ersatzlos zu streichen, da schon jetzt regelmäßig berichtet werde, folgte die Mehrheit des Ausschusses nicht. Auch der Hinweis, dass die Zusammensetzung des Beirates bereits im Internet veröffentlicht ist, führte zu keiner Textänderung im ersten Absatz.

 

Text Ursprungsantrag Bündnis 90/ Die Grünen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Zusammensetzung der Trägerversammlung und des örtlichen Beirats und deren Sitzungskalender sowie die jeweilige Tagesordnungen in geeigneter Form u.a. im Internet bekannt zu machen.

 

Das Bezirksamt möge sich dafür einsetzen, dass die Sitzungen der genannten Gremien künftig öffentlich stattfinden und nur im begründeten Einzelfall und wenn über Personalangelegenheiten beraten wird, die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.

 

Über den Inhalt der Sitzungen ist dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren und dem Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaft sowie im Bedarfsfall weiteren Ausschüssen regelmäßig zu berichten. Die zwischen dem örtlichen Träger und der gE getroffenen Zielvereinbarungen sind zu veröffentlichen und den genannten Ausschüssen zur Kenntnis zu geben.

 

In einem Organigramm soll deutlich gemacht werden, wo innerhalb der gE der bezirkliche Träger an Entscheidungen beteiligt ist. Die Arbeit der gE soll auf der Webseite für Bürger_innen transparent dargestellt werden.

 

Die Belange des Arbeitnehmer_innen-Datenschutzes sind hierbei zu beachten.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Der Antrag wurde in leicht veränderter Form als Drucksache VII-0096 schon einmal eingebracht und aus formalen Gründen in der Ausschusssitzung am 07.08.2012 zurückgenommen, da sich zwischen Antragserstellung und Behandlung im Ausschuss die Bezeichnungen der Gremien geändert haben. In der Neufassung wurde dies geändert und den Bedenken einiger Fraktionen wegen der noch bestehenden Nichtöffentlichkeit der Sitzungen der Trägerversammlung Rechnung getragen. Das Anliegen des Antrages wurde in der Sitzung vom 07.08.2012 von allen Fraktionen geteilt.

 

Die gemeinsame Einrichtung (gE) nach § 44 b SGB II, die Trägerversammlung nach § 44 c SGB II und der örtliche Beirat nach § 18 d SGB II sind wichtige Organe der Entscheidungsfindung. Da an ihnen das Pankower Sozialamt als Träger beteiligt ist, sind es auch bezirkliche Angelegenheiten, die dort beraten und entschieden werden.

 

Dies wird unter anderem dadurch deutlich, dass die Träger berechtigt sind, von der gemeinsamen Einrichtung die Erteilung von Auskunft und Rechenschaftslegung über die Leistungserbringung zu fordern, die Wahrnehmung der Aufgaben in der gemeinsamen Einrichtung zu prüfen und die gemeinsame Einrichtung an ihre Auffassung zu binden und innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs Weisungen zu erteilen; § 44 b Abs. 3 SGB II.

 

Die Ausgestaltung und Organisation der gemeinsamen Einrichtung sollen die Besonderheiten der beteiligten Träger, des regionalen Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaftsstruktur berücksichtigen, § 44 b Abs. 2 Satz 2 SGB II.

 

Daher obliegt es der BVV, zu überprüfen, ob und wie der Träger dieser Aufgabe gerecht wird und dabei die Vorgaben des Bezirksamtes umsetzt. Hierfür ist es erforderlich, dass die Bezirksverordneten regelmäßig und umfassend unterrichtet werden und der Bericht Gegenstand von Beratungen, Stellungnahmen und Empfehlungen werden kann. Wegen der besonderen Bedeutung ist hierfür ein mündlicher Bericht nicht ausreichend, daher soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Nichtöffentlichkeit auf wenige, sensible Themen beschränkt wird und ansonsten öffentlich getagt wird. Dann könnten auch die Protokolle dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

 

Aufgrund der Zielstellung und der gesetzlichen Aufgaben der gE scheint hier eine Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren und des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaft obligatorisch. Die Information weiterer Ausschüsse kann angezeigt sein, wenn etwa Fragen der Jugendarbeitslosigkeit im Bezirk thematisiert werden in den Ausschuss für Kinder und Jugendhilfe oder bei Fragen der Integration von Nichtdeutschen in den Arbeitsmarkt in den Integrationsausschuss.

 

Bei den Entscheidungen der gE handelt es sich auch um Verwaltungshandeln des Bezirks, denn die gE ist befugt, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen § 44 b Abs. 1 Satz 3 SGB II.

 

Daher haben die Pankower Bürger_innen einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer für den Bezirk handelt und wer letztlich Verantwortung trägt. Daher sollte die Zusammensetzung der Trägervertretung und ggf. des Beirates auf der Webseite des Bezirkes veröffentlicht werden.

 

Der örtliche Träger schließt mit den gE Zielvereinbarungen ab. Nur eine Kenntnis dieser Zielvorgaben ermöglichet die Prüfung und ggf. Einflussnahme auf die Zielvorgaben. Daher sind die Zielvereinbarungen zwischen Bezirk und gE bzw. JobCenter öffentlich zu machen. Ein Grund, diese Zielvereinbarungen nichtöffentlich zu behandeln oder unter Verschluss zu halten, wird nicht gesehen.

 

 
 

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