Drucksache - VII-0184  

 
 
Betreff: Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:IntegrationsausschussIntegrationsausschuss
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Integrationsausschuss 8. BVV am 29.08.12

Siehe Anlage

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten die durch den Integrationsausschuss benannten Personen, so wie im Partizipationsgesetz vorgesehen, Herrn André Henselmann als beratendes Mitglied und Herrn Jochem Visser als dessen Vertreter für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Abstimmungsergebnis: 1. Wahlgang 12 Ja Stimmen für Herrn André Henselmann, 3 Ja-Stimmen für Herrn Jochem Visser. Damit ist Herr André Henselmann als beratendes Mitglied des Integrationsausschuss in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Im 2. Wahlgang wurde Herr Jochem Visser mit 16 Ja-Stimmen als Stellvertreter gewählt.

Bezirksamt Pankow von Berlin

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

 

Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 1 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder nach den Absätzen 5, 6 und 8 gleichmäßig nach Frauen und Männern erfolgen. Für jedes Mitglied ist gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

 

In der Sitzung der BVV am 15.02.2012 wurden mit Ausnahme der Personen, die der Integrations- und Jugendhilfeausschuss jeweils selbst der BVV zu benennen hat, die beratenden Mitglieder berufen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat mit o. g. Ausnahme in seiner Sitzung am 28.02.2012 die beratenden Mitglieder sowie 1 Stellvertreter benannt und deren Berufung erwirkt.

 

Der Integrationsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2012 als beratendes Mitglied Herrn André Henselmann und als seinen Stellvertreter Herrn Jochem Visser für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

 

 
 

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