Drucksache - VII-0175  

 
 
Betreff: Einführung der Familienpflegezeit prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
09.08.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
30.08.2012 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
26.09.2012 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.12.2012 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU-Fraktion 7 BVV 13.06.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss FinPersImm 9. BVV am 26.09.12
VzK§13 BA, SB 11. BVV am 12.12.12

Drucksachen

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien hat die Drucksache in seiner Sitzung am Donnerstag, den 30. August 2012 mit folgendem Ergebnis beraten.

 

Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien:

 

JA 12 /  NEIN 0  /ENTHALTUNGEN  2

 

 

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die rechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen zur Einführung der Familienpflegezeit für die Beschäftigte des Bezirks zu prüfen. Ein entsprechender Bericht ist der BVV spätestens bis zur 11. Tagung vorzulegen.

 

 

 

Die Familienpflegezeit eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen und die eigene Erwerbstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren

Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien:

 

Der Antragsteller begründete das Anliegen damit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit unterstützen zu wollen. Da die gesetzliche Regelung neu sei, gelte es, hierfür möglichst gute Bedingungen zu schaffen. Auf Anregung aus dem Ausschuss wird der Begriff „Angestellte“ durch „Beschäftigte“ ersetzt. Der Bericht soll fristgemäß bis zur 11. Tagung vorliegen. Der Finanzausschuss empfiehlt der BVV die Zustimmung der Beschlussempfehlung mit den Änderungen.

 

Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die rechtlichen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen zur Einführung der Familienpflegezeit für die Angestellten des Bezirks zu prüfen. Ein entsprechender Bericht ist der BVV spätestens bis zum 31. Juli 2012 vorzulegen.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Die Familienpflegezeit eröffnet Beschäftigten die Möglichkeit, die Pflege von Angehörigen und die eigene Erwerbstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren. Von der neuen Regelung profitieren aber nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber, die dadurch qualifizierte und eingearbeitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen binden können.

 

Quelle: http://www.familien-pflege-zeit.de/arbeitgeber.html

 

Das gilt ebenso für öffentliche Arbeitgeber, die mit gutem Beispiel vorangehen sollten.

 

 

 
 

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