Drucksache - VII-0165  

 
 
Betreff: Umsetzung der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2012 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO federführender Ausschuss
16.08.2012 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste, Wohnen und GO ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.08.2012 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.11.2012 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90/Grüne 7 BVV 13.06.2012
Beschlussempfehlung Ausschuss BüWoGO, 8. BVV am 29.08.12
VzK§13 BA, SB 10. BVV am 07.11.12

Antrag

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

Mit Beschluss vom 10

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            .10.2012

 

 

An die                                                                                                                
Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                  in Erledigung der Drs.:VII - 0165

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Betr.: Umsetzung der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 29.08.2012 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VII - 0165

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Umsetzung der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“ erfolgt und die Homepage der Stadt Berlin www.berlin.de barrierefrei gestaltet wird.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat im Juli 2012 einen Entwurf für eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV Berlin), die sich an der BITV 2.0 des Bundes orientiert, vorgelegt.

Nachdem alle betroffenen Behörden um Stellungnahme gebeten wurden, werden diese jetzt ausgewertet.

 

Die geltenden Standards für barrierefreie Internetseiten unter www.berlin.de lassen sich nur mit einem sogenannten Relaunch (Neustart) realisieren. Vorgesehen ist die Migration aller Landesportale in ein modernes Layout, verbunden mit der Umstellung des Verwaltungs-CMS (Content Management System) auf Imperia 9. Demnächst sollen die Berliner Behörden beginnen können, schrittweise und für einen Zeitraum von mehreren Jahren ihre Seiten in das neue System zu migrieren.

 

Als problematisch für die Umsetzung der Rechtsverordnung wird der Umgang mit unterschiedlichsten Dateiformaten und über das Internet ablaufende Fachverfahren (z.B. Terminvereinbarung) eingestuft. Insbesondere PDF-Dateien, Karten und Pläne benötigen barrierefreie Quelldateien und müssen von fachkundigen Redakteuren mit speziellen Programmen umgewandelt werden. Daher ist mit einem hohem Aufwand für Personaleinsatz, Schulungen und Lizenzen zu rechnen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen
 

Die bezifferbaren Kosten für die Umsetzung des Entwurfs der Rechtsverordnung würden sich für das Bezirksamt Pankow auf rund 170.000 Euro belaufen.

 

Unkalkulierbar sind derzeit die Kosten für die umfänglich erforderlichen Schulungsbedarfe, Anpassungen von Fachverfahren, Karten, Plänen, Videos.
 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die BITV Berlin setzt den § 17 des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) um. Das LGBG hat zum Ziel die Umsetzung des Benachteiligungsverbotes von Menschen mit Behinderung und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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